Unter den Reiseversicherungen gibt es eine, bei der sich Verbraucherzentrale, Stiftung Warentest und Finanztip praktisch einig sind. Es ist die Auslandsreisekrankenversicherung. Der Grund liegt nicht in der Behandlung selbst, sondern in einem einzigen Leistungsbestandteil, den keine gesetzliche Kasse trägt: dem medizinisch begleiteten Rücktransport nach Deutschland. Er ist der Posten, der aus einem Urlaubsunfall ein finanzielles Problem für den Rest des Lebens machen kann.
Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse im Ausland?
Das hängt davon ab, wo Sie sind. Innerhalb der Europäischen Union, im Europäischen Wirtschaftsraum mit Island, Liechtenstein und Norwegen sowie in der Schweiz gilt die Europäische Krankenversicherungskarte, die auf der Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte aufgedruckt ist. Sie berechtigt zu medizinisch notwendigen Behandlungen bei akuter Erkrankung oder Unfall, und zwar im Umfang des Sozialversicherungssystems des jeweiligen Landes.
Dieser Zusatz ist die eigentliche Einschränkung. Erstattet wird, was ein dort gesetzlich Versicherter erhalten würde, und getragen wird nur der Anteil, den das dortige System übernimmt. Selbstbehalte und Zuzahlungen des Reiselandes zahlen Sie selbst, und in Ländern mit hohen Eigenanteilen ist das ein spürbarer Betrag. Hinzu kommt ein praktisches Problem: Ärzte und Kliniken sind nicht verpflichtet, die Karte zu akzeptieren. Viele behandeln Reisende als Privatpatienten und stellen eine Rechnung, die Ihre Kasse anschließend nur teilweise erstattet.
Außerhalb dieses Gebiets gilt die Karte nicht. Deutschland hat mit einer Reihe von Staaten Sozialversicherungsabkommen geschlossen, in denen ein eingeschränkter Anspruch besteht; eine verbindliche Länderübersicht führt die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland. Mit vielen beliebten Reisezielen besteht kein solches Abkommen, darunter die USA, Kanada und Thailand. Dort tragen Sie ohne private Police jede Rechnung selbst.
| Leistung | Gesetzliche Kasse mit EHIC | Auslandsreisekrankenversicherung |
|---|---|---|
| Geltungsbereich | EU, EWR, Schweiz, teilweise Abkommensstaaten | weltweit oder nach vereinbartem Gebiet |
| Akutbehandlung | im Umfang des dortigen Systems | nach Vertrag, in der Regel volle Kosten |
| Selbstbehalte des Reiselandes | trägt der Patient | in der Regel erstattet |
| Privatarztrechnung | nur anteilig erstattet | nach Vertrag erstattet |
| Medizinisch begleiteter Rücktransport | nicht übernommen | Kernleistung, Formulierung prüfen |
| Rettungs- und Bergungskosten | nicht übernommen | je nach Tarif bis zu einer Höchstsumme |
| Überführung im Todesfall | nicht übernommen | meist mitversichert |
Warum ist der Rücktransport das eigentliche Argument?
Weil er die einzige Position ist, die verlässlich in eine Größenordnung wächst, die private Haushalte überfordert. Ein Ambulanzflug aus Übersee kostet schnell mehrere zehntausend Euro; Beträge um 50.000 Euro werden für Interkontinentalstrecken regelmäßig genannt. Innerhalb Europas ist ein bodengebundener Transport günstiger, aber auch dort entstehen vier- bis fünfstellige Rechnungen, sobald medizinisches Personal mitfliegt oder mitfährt.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt diese Kosten grundsätzlich nicht. Das ist keine Auslegungsfrage, sondern gesetzlich so angelegt: Der Leistungsanspruch bezieht sich auf die Behandlung, nicht auf die Heimreise. Auch viele private Krankenversicherungstarife enthalten zwar Auslandsschutz für eine begrenzte Reisedauer, den Rücktransport aber nicht automatisch. Privat Versicherte sollten deshalb genauso in ihr Bedingungswerk sehen wie gesetzlich Versicherte. Eine Einordnung aller Zusatzbausteine gibt der Beitrag zur Krankenzusatzversicherung.
Auf ein einziges Wort im Vertrag kommt es an. Viele Tarife erstatten den Rücktransport nur, wenn er medizinisch notwendig ist. Notwendig bedeutet in der Praxis: Die Behandlung vor Ort reicht nicht aus. Ist das Krankenhaus im Reiseland fachlich in der Lage, Sie zu versorgen, ist der Transport nicht notwendig, und Sie bleiben liegen, egal wie lange. Die Verbraucherzentrale empfiehlt deshalb ausdrücklich Tarife, die auf medizinisch sinnvoll und vertretbar abstellen. Diese Formulierung erlaubt den Rücktransport auch dann, wenn die Behandlung vor Ort möglich, die Rückkehr aber vertretbar wäre. Prüfen Sie diesen Punkt vor jedem Abschluss und akzeptieren Sie keine mündliche Zusage dazu.
Welche Klauseln sollten Sie vor dem Abschluss prüfen?
- Rücktransportklausel: Der Vertrag sollte den Transport erstatten, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Formulierungen, die nur auf medizinisch notwendig abstellen, sind der häufigste Grund für abgelehnte Erstattungen.
- Selbstbeteiligung: Verzichten Sie darauf. Die Ersparnis liegt bei einer ohnehin niedrigen Jahresprämie im Bereich weniger Euro, der Selbstbehalt greift dagegen ausgerechnet im Schadenfall.
- Maximale Reisedauer: Jahrespolicen begrenzen die einzelne Reise, üblich sind sechs oder acht Wochen. Wer länger unterwegs ist, verliert ab dem ersten Tag der Überschreitung den Schutz, nicht erst rückwirkend.
- Geltungsbereich: Achten Sie darauf, ob der Tarif weltweit gilt oder Nordamerika ausschließt. Der Ausschluss ist ein verbreiteter Preistrick, weil dort die höchsten Behandlungskosten anfallen.
- Notrufzentrale: Eine deutschsprachige Notrufzentrale, die rund um die Uhr erreichbar ist, gehört zu den Standardkriterien in Vergleichstests. Sie organisiert im Ernstfall den Transport und übernimmt gegenüber der Klinik die Kostenzusage.
- Vorerkrankungen: Viele Tarife schließen Behandlungen aus, die bei Reiseantritt bereits absehbar waren. Chronisch Kranke sollten gezielt nach Tarifen ohne diesen Ausschluss suchen und die Zusage schriftlich verlangen.
- Altersgrenzen und Sport: Einzelne Tarife nehmen nur Personen bis zu einem Höchstalter auf oder schließen bestimmte Sportarten aus. Prüfen Sie das, wenn Sie tauchen, klettern oder Motorrad fahren.
Der Preis ist bei alldem selten das Problem. Die Verbraucherzentrale nennt für einen Jahresvertrag einer Einzelperson Beträge schon unter 10 Euro, für Familientarife ab rund 20 Euro. Bei diesen Größenordnungen lohnt es sich nicht, an der Leistung zu sparen. Wählen Sie den Tarif mit der besseren Rücktransportklausel, auch wenn er ein paar Euro mehr kostet.
Einzelreise oder Jahrespolice, was passt besser?
Für Menschen, die einmal im Jahr in den Urlaub fahren, ist die Jahrespolice fast immer die richtige Wahl. Sie deckt jede Reise innerhalb des Versicherungsjahres bis zur vereinbarten Höchstdauer ab, ohne dass Sie an den Abschluss denken müssen. Genau dieses Vergessen ist die häufigste Ursache für eine Lücke: Die Police wird bei der Buchung des Sommerurlaubs abgeschlossen und beim spontanen Städtetrip im November nicht.
Eine Einzelreisepolice lohnt sich, wenn Sie einmalig und lange verreisen oder wenn ein Jahrestarif die geplante Reisedauer nicht abdeckt. Prüfen Sie in diesem Fall, ob der Versicherungsschutz spätestens am Tag der Abreise beginnt und ob eine Verlängerung während der Reise möglich ist.
| Situation | Passende Lösung | Worauf besonders achten |
|---|---|---|
| Mehrere kurze Reisen im Jahr | Jahresvertrag | Höchstdauer je Einzelreise |
| Familie mit Kindern | Familientarif ab rund 20 Euro im Jahr | Mitversicherung volljähriger Kinder |
| Fernreise über acht Wochen | Einzelreisepolice mit passender Laufzeit | Verlängerbarkeit vor Ort |
| Auslandssemester oder Work and Travel | eigene Langzeitversicherung | Geltungsbereich und Anerkennung durch die Hochschule |
| Umzug ins Ausland | Krankenversicherung im Zielland oder internationale Police | Reisepolicen greifen hier nicht |
| Chronische Vorerkrankung | Tarif ohne pauschalen Vorerkrankungsausschluss | schriftliche Zusage einholen |
Was tun Sie im Ernstfall im Ausland?
- Notrufzentrale anrufen. Melden Sie sich vor einer stationären Aufnahme bei der Nummer auf Ihrer Versicherungskarte. Die Zentrale gibt der Klinik eine Kostenzusage und verhindert, dass Sie in Vorleistung gehen müssen.
- Versicherungsnachweis vorlegen. Innerhalb der EU zeigen Sie zusätzlich die Europäische Krankenversicherungskarte vor, damit der Anteil des dortigen Systems direkt abgerechnet wird.
- Rechnungen im Original sichern. Sammeln Sie alle Belege, Diagnosen und Behandlungsberichte. Fordern Sie eine Rechnung mit Diagnose und Behandlungsdatum an, weil Erstattungen ohne Diagnoseangabe regelmäßig zurückgewiesen werden.
- Rücktransport nicht selbst organisieren. Beauftragen Sie keinen Transport ohne vorherige Abstimmung mit dem Versicherer. Eigenmächtig veranlasste Transporte werden häufig nicht oder nur anteilig erstattet.
- Frist einhalten. Reichen Sie die Unterlagen innerhalb der im Vertrag genannten Frist ein und bewahren Sie Kopien auf. Übersetzungen verlangt der Versicherer bei gängigen Sprachen in der Regel nicht.
- Reiseabbruch getrennt betrachten. Kosten für die abgebrochene Reise selbst sind nicht Teil der Krankenversicherung. Sie fallen unter eine eigene Police, wie der Beitrag zur Reiserücktrittsversicherung erläutert.
MerkeDieser Beitrag liefert allgemeine Information und ist keine Versicherungsberatung nach Paragraf 34d der Gewerbeordnung. Welche Kosten im Einzelfall erstattet werden, ergibt sich ausschließlich aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen und beim Anspruch gegenüber der gesetzlichen Kasse aus dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch. Produktunabhängige Auskunft geben die Verbraucherzentralen sowie für die Frage der Leistungsansprüche im Ausland die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland.
Wann reicht eine Reisepolice nicht mehr aus?
Die Auslandsreisekrankenversicherung ist auf vorübergehende Aufenthalte zugeschnitten. Sobald der Aufenthalt seinen Charakter ändert, greift sie nicht mehr, und zwar unabhängig davon, ob die Höchstdauer formal noch läuft. Wer den Wohnsitz ins Ausland verlegt, wer dort arbeitet oder wer ein ganzes Studienjahr verbringt, braucht eine andere Lösung. Reisepolicen setzen einen Wohnsitz in Deutschland und eine Rückkehrabsicht voraus.
Für ein Auslandssemester verlangen viele Hochschulen ohnehin einen bestimmten Nachweis, teilweise mit Mindestdeckungssummen. Bei Work and Travel und längeren Sabbaticals gibt es Langzeitreiseversicherungen mit Laufzeiten von einem Jahr und mehr, die häufig eine Zwischenrückkehr nach Deutschland erlauben. Klären Sie in beiden Fällen vorab, ob Ihre gesetzliche Mitgliedschaft in Deutschland während der Abwesenheit fortbesteht; wie das System insgesamt aufgebaut ist, beschreibt der Beitrag zur Krankenversicherung in Deutschland.
Ein letzter praktischer Hinweis für die nächste Reise: Drehen Sie Ihre Gesundheitskarte um und prüfen Sie, ob die Rückseite tatsächlich als Europäische Krankenversicherungskarte ausgestaltet ist und ob das aufgedruckte Gültigkeitsdatum die Reisezeit abdeckt. Speichern Sie die Nummer der Notrufzentrale Ihres Versicherers im Telefon und schreiben Sie sie zusätzlich auf einen Zettel im Reisepass. Ein entladenes Telefon ist im Notfall der wahrscheinlichere Fall als ein verlorener Ausweis.
