Die Einfahrt sieht nach zwei Jahren grün aus, in den Fugen wächst es, und am Stellplatz sitzt ein dunkler Fleck. Für alle drei Probleme gibt es Mittel, aber nicht jedes davon dürfen Sie auf einer befestigten Fläche verwenden. Genau hier liegt der Unterschied zwischen dem Beet und dem Hof: Was im Garten erlaubt ist, kann auf der Einfahrt ein Bußgeld nach sich ziehen.

Warum sind Essig und Salz gegen Unkraut auf der Einfahrt problematisch?
Es gibt zwei Gründe, einen rechtlichen und einen bautechnischen. Rechtlich stellt die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft klar: Die Grundstoffe Natriumchlorid und Essig sowie Mischungen daraus dürfen nicht als Unkrautbekämpfungsmittel eingesetzt werden. Eine eng gefasste Ausnahme besteht für die Bekämpfung einzelner Pflanzen auf Wegen, Gehwegen, Bordsteinen und Terrassen mit einer Essigsäurekonzentration von höchstens 6 Prozent. Flächige Anwendung ist damit nicht gedeckt.
Dahinter steht Paragraf 12 des Pflanzenschutzgesetzes. Er verbietet die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten und sonstigen Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Gemeint sind genau die Flächen, um die es hier geht: Einfahrt, Hof, Gehweg, Garagenzufahrt. Der Grund ist einfach. Auf einer versiegelten Fläche versickert nichts, das Mittel läuft mit dem nächsten Regen in die Kanalisation oder in den Straßengraben und landet im Gewässer.
Die Rechtslage ist an einem Punkt umstritten. Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied, dass Essig und Salz keine Pflanzenschutzmittel im Sinne des Gesetzes seien. Die Pflanzenschutzdienste der Länder halten dennoch an ihrer Auffassung fest und ahnden die Anwendung. Die vorsichtige und praktisch sinnvolle Linie lautet deshalb: Verzichten Sie darauf. Salz schädigt zusätzlich das Bettungsmaterial, greift Beton und Stahl im Untergrund an und wandert in den Boden neben der Fläche.
| Methode | Wirkt gegen | Bewertung |
|---|---|---|
| Fugenkratzer, Fugenbürste | Unkraut, Moos, lockeren Schmutz | Immer zulässig, mühsam, muss mehrmals im Jahr wiederholt werden |
| Heißwasser oder Dampf | Unkraut, Keimlinge | Zulässig, wirkt rein thermisch, Wurzel bleibt, daher Wiederholung nötig |
| Abflammgerät | Junges Unkraut | Zulässig, aber Brandgefahr an Hecken, Zäunen und Trockenmaterial |
| Hochdruckreiniger | Moos, Algen, Schmutzfilm | Wirksam, spült aber Fugenmaterial aus, Nachsanden erforderlich |
| Steinreiniger, alkalisch | Fett, Öl, organische Beläge | Auf Beton- und Betonwerkstein geeignet, gründlich nachspülen |
| Grünbelagentferner | Algen, Moos, Flechten | Wirkt langsam über Tage, keine mechanische Arbeit nötig |
| Essig, Salz | Unkraut | Auf befestigten Flächen nicht zulässig, schädigt zusätzlich Fuge und Boden |
Wie setzen Sie den Hochdruckreiniger ein, ohne die Fugen zu ruinieren?
Der Hochdruckstrahl unterscheidet nicht zwischen Moos und Fugensand. Praxisangaben aus der Pflasterreinigung nennen einen Materialverlust von 2 bis 3 Zentimetern Tiefe in der Fuge und einen Bedarf von 5 bis 10 Kilogramm Fugensand je Quadratmeter, der nach der Reinigung wieder eingekehrt werden muss. Wer das Nachsanden auslässt, bekommt lockere Steine, Kantenabplatzungen und im nächsten Frühjahr noch mehr Bewuchs, weil das Saatgut tiefer sitzt.
- Fläche vorbereiten. Grobes Unkraut mit dem Fugenkratzer entfernen, Laub und lose Erde abkehren.
- Testfläche wählen. Beginnen Sie an einer unauffälligen Stelle und prüfen Sie, wie stark die Steinoberfläche aufraut.
- Mit Flächenreiniger arbeiten. Ein Aufsatz mit rotierenden Düsen verteilt den Druck und arbeitet deutlich schonender als die Punktstrahldüse.
- Flach führen. Halten Sie die Düse schräg und in konstantem Abstand. Der senkrechte Strahl direkt in die Fuge räumt sie leer.
- In Bahnen abziehen. Überlappend arbeiten, damit keine hellen Streifen entstehen. Auf Betonpflaster sind Streifen sonst dauerhaft sichtbar.
- Trocknen lassen. Die Fläche muss oberflächlich abgetrocknet sein, bevor neues Material eingekehrt wird.
- Nachsanden. Fugenmaterial passend zur Fugenbreite aufbringen, mit dem Besen einkehren, leicht einschlämmen und nach dem Abtrocknen ein zweites Mal nachkehren.
Säure und Chlor niemals kombinieren. Auf Außenflächen kommen beide Gruppen vor: saure Zementschleierentferner und Kalklöser auf der einen Seite, chlorhaltige Grünbelagentferner und Bleichmittel auf der anderen. Zusammengebracht setzen sie Chlorgas frei. Es reizt Augen, Nase und Rachen, löst starken Hustenreiz aus und führt in höherer Konzentration zu schwerer Atemnot und Lungenschäden. Auch das Nacheinander ist gefährlich, weil Reste in Fugen und Pfützen stehen bleiben. Spülen Sie zwischen zwei Produkten großzügig mit klarem Wasser und arbeiten Sie nie in einer geschlossenen Garage oder einem Kellerabgang.
Was hilft gegen Ölflecken auf Pflaster und Beton?
Schnelligkeit hilft am meisten. Beton und Betonwerkstein sind porös, Öl zieht innerhalb weniger Stunden tief ein, und was einmal drin ist, kommt nur teilweise wieder heraus. Rechnen Sie bei alten Flecken damit, dass eine deutliche Aufhellung das Beste ist, was Sie erreichen können.
- Sofort abstreuen: Ölbindemittel, Katzenstreu aus mineralischem Ton oder Sägemehl auf den frischen Fleck geben und mehrere Stunden liegen lassen, danach aufkehren.
- Nachbehandeln: Ein alkalischer Steinreiniger oder Kaltentfetter löst den Rest an der Oberfläche. Einwirkzeit nach Herstellerangabe einhalten und gründlich nachspülen.
- Kompressenverfahren: Bei tief eingezogenem Öl eine Paste aus Ölfleckentferner auftragen, mit Folie abdecken und nach dem Trocknen abnehmen. Das zieht Öl aus dem Porenraum heraus.
- Nicht mit Benzin arbeiten: Es löst das Öl an und trägt es noch tiefer in den Stein. Außerdem ist die Brand- und Umweltgefahr erheblich.
- Naturstein ausnehmen: Auf Kalkstein, Travertin und Marmor gehören keine sauren Mittel. Säure ätzt die Oberfläche matt an, und das ist irreversibel.
- Entsorgung: Ölhaltiges Bindemittel gehört nicht in den Restmüll, sondern zum Schadstoffsammelpunkt.
MerkeWaschwasser mit Öl, Kraftstoff oder Reinigungsmitteln darf nicht ins Erdreich oder in den Regenwasserkanal laufen. Wer regelmäßig auf dem Hof arbeitet, sollte vor der Reinigung bei der Gemeinde nachfragen, was die örtliche Abwassersatzung zulässt. Die Regelungen unterscheiden sich von Ort zu Ort.
Wie halten Sie die Fläche dauerhaft sauber?
Der beste Schutz gegen Bewuchs ist eine dichte, gut gefüllte Fuge. Wo kein Feinmaterial liegt, sammelt sich Humus, und darin keimt jedes Samenkorn. Kehren Sie deshalb ein- bis zweimal jährlich Fugenmaterial nach, statt einmal alle fünf Jahre eine Grundreinigung zu fahren. Laub gehört im Herbst zügig herunter, weil es beim Verrotten genau die Humusschicht bildet, aus der später Moos wird.
Eine Imprägnierung kann sinnvoll sein, aber nur auf sauberem, vollständig trockenem Untergrund und nur mit einem Produkt, das zum Steinmaterial passt. Sie verringert das Eindringen von Öl und Flüssigkeiten und erleichtert spätere Reinigungen. Sie verhindert kein Unkraut. Wer den Aufwand grundsätzlich senken will, sollte bei der nächsten Sanierung über gebundene Fugen nachdenken, wie sie beim Verlegen von Terrassensteinen üblich sind. Für die angrenzende Terrasse gelten dieselben Regeln, dazu finden Sie Hinweise im Ratgeber zum Terrassenreiniger. Sind einzelne Steine gerissen oder abgeplatzt, hilft nur der Austausch, beschrieben unter beschädigte Terrassenplatten reparieren.
