Fahrradhelm: Was DIN EN 1078 prüft und wann der Helm ersetzt gehört

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Das Wichtigste in Kürze

  • DIN EN 1078 ist die europäische Mindestnorm für Helme für Radfahrer sowie für Benutzer von Skateboards und Rollschuhen. Ohne CE-Kennzeichnung und Normangabe im Helm darf ein Fahrradhelm in der EU nicht verkauft werden.
  • Im Falltest wird ein Prüfkopf aus etwa 1,5 Metern Höhe auf einen flachen Amboss fallen gelassen. Die dabei gemessene Verzögerung darf 250 g nicht überschreiten.
  • Der Helm sitzt richtig, wenn zwischen Augenbrauen und Helmrand etwa zwei Fingerbreit Platz bleiben, die Riemen unter dem Ohr ein V bilden und unter dem Kinn ein Finger passt.
  • Nach einem Sturz gehört der Helm ersetzt, auch wenn außen nichts zu sehen ist. Der EPS-Schaum im Inneren wird beim Aufprall irreversibel zusammengedrückt und kann beim nächsten Mal weniger Energie aufnehmen.
  • In Deutschland gibt es keine Helmpflicht für Fahrräder. Der Bundesgerichtshof hat am 17. Juni 2014 unter dem Aktenzeichen VI ZR 281/13 entschieden, dass das Nichttragen eines Helms allein keine Anspruchskürzung wegen Mitverschuldens rechtfertigt.
Fahrradhelm: Was DIN EN 1078 prüft und wann der Helm ersetzt gehört
Bild: KI generiert

Ein Fahrradhelm ist ein Einwegprodukt, das man hoffentlich nie einlöst. Er ist darauf ausgelegt, bei genau einem Aufprall Energie aufzunehmen, und danach ist er verbraucht. Diese Bauweise erklärt fast alles, was über Helme zu sagen ist: warum die Prüfnorm einen definierten Fall simuliert, warum der Sitz wichtiger ist als die Bauform, und warum ein Helm auch ohne sichtbaren Schaden ausgetauscht gehört. Modellempfehlungen finden Sie hier nicht, Prüfkriterien schon.

Fahrradhelm mit Hartschale und Verstellsystem am Hinterkopf
Bild: KI generiert

Was prüft DIN EN 1078 genau?

Die Norm heißt vollständig "Helme für Radfahrer und für Benutzer von Skateboards und Rollschuhen" und gilt seit 1997, aktuell in der Fassung DIN EN 1078:2012 mit der Änderung A1:2012. Sie ist eine Mindestnorm und keine Bestenauslese: Ein Helm erfüllt sie oder er erfüllt sie nicht, eine Abstufung nach Schutzwirkung gibt es nicht. Zusammen mit der CE-Kennzeichnung nach der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 ist sie die Voraussetzung für den Verkauf in der Europäischen Union. Beides muss im Helm eingedruckt oder eingeklebt sein; fehlt es, lassen Sie den Helm liegen.

Geprüft werden mehrere Eigenschaften. Erstens die Stoßdämpfung: Ein mit einem Prüfkopf bestückter Helm wird aus etwa 1,5 Metern Höhe auf einen flachen Amboss fallen gelassen, ein zweiter Versuch aus rund 1,1 Metern auf einen dachförmigen Bordsteinamboss. Die am Prüfkopf gemessene Verzögerung darf dabei 250 g nicht überschreiten, also nicht das 250-fache der Erdbeschleunigung. Zweitens die Trageeinrichtung, also Festigkeit und Dehnung des Kinnriemens sowie das Verhalten des Verschlusses unter dynamischer Last. Drittens der Abrollversuch, der prüft, ob sich der Helm bei einer Zugbelastung vom Kopf abstreifen lässt. Viertens Sichtfeld, Konstruktion, Kennzeichnung und Benutzerinformation.

Die Norm bildet nicht jeden Unfall ab. Der Falltest simuliert einen senkrechten Aufprall bei einer Aufschlaggeschwindigkeit im Bereich von etwa 19 Kilometern pro Stunde. Reale Stürze verlaufen häufig schräg, mit Rotationsanteil, und Kollisionen mit Kraftfahrzeugen liegen weit über diesen Energien. Ein normgerechter Helm mindert die Schwere typischer Kopfverletzungen bei Alleinstürzen, er ist aber keine Garantie gegen Schädel-Hirn-Verletzungen. Wer sich auf den Helm verlässt und dafür schneller oder unaufmerksamer fährt, hebt den Gewinn wieder auf.

Wie stellen Sie fest, ob der Helm richtig sitzt?

  1. Kopfumfang messen. Legen Sie ein Maßband etwa einen Zentimeter über den Augenbrauen waagerecht um den Kopf. Der gemessene Wert in Zentimetern ist die Größenangabe des Helms.
  2. Waagerecht aufsetzen. Der vordere Helmrand endet etwa zwei Fingerbreit über den Augenbrauen. Ein nach hinten geschobener Helm lässt die Stirn frei und ist der häufigste Trage-Fehler.
  3. Verstellring anziehen. Ziehen Sie das Rädchen am Hinterkopf so fest, dass der Helm ohne geschlossenen Riemen sitzen bleibt, wenn Sie den Kopf nach vorn beugen.
  4. Seitenriemen einstellen. Die beiden Riemen sollen sich direkt unterhalb des Ohrläppchens zu einem V treffen, ohne am Ohr zu scheuern.
  5. Kinnriemen schließen. Zwischen Riemen und Kinn soll genau ein Finger passen. Ist mehr Platz, kann der Helm beim Aufprall verrutschen.
  6. Rüttelprobe machen. Fassen Sie den Helm und bewegen Sie ihn kräftig vor und zurück. Die Kopfhaut muss sich mitbewegen. Rutscht der Helm über die Stirn, ist er zu groß oder zu locker.

Welche Bauarten gibt es und was unterscheidet sie?

  • In-Mold: Die dünne Außenschale wird beim Aufschäumen fest mit dem EPS-Kern verbunden. Leicht und gut belüftet, dafür empfindlicher gegen Kratzer und Stöße im Alltag.
  • Hartschale: Eine dicke, meist aus ABS gefertigte Schale liegt auf dem Schaumkern. Schwerer und schlechter belüftet, hält aber mehr Handhabungsschäden aus.
  • Halbschale: Die verbreitete Alltagsform, die Stirn, Schläfen und Hinterkopf abdeckt. Ohren, Gesicht und Kiefer bleiben frei.
  • Fullface: Mit festem Kinnbügel, üblich im Downhill und BMX. Fällt nicht unter DIN EN 1078, sondern unter eigene Normen für den jeweiligen Einsatz.
  • Belüftungsöffnungen: Mehr Öffnungen bedeuten weniger Hitzestau und zugleich weniger Schaummasse. Beide Bauweisen können die Norm erfüllen.
  • Rotationsschutzsysteme: Zusätzliche Gleitschichten zwischen Kopf und Schaum sollen Drehkräfte mindern. Sie sind Herstellerlösungen und nicht Bestandteil von DIN EN 1078.
  • Sichtbarkeit: Reflektierende Flächen und integrierte Rückleuchten helfen im Dunkeln. Eine geprüfte Fahrradbeleuchtung ersetzen sie nicht.

Wann muss ein Helm ersetzt werden?

In zwei Fällen, und der erste ist eindeutig. Nach jedem Sturz oder harten Anstoß gehört der Helm ausgetauscht, unabhängig davon, ob außen etwas zu sehen ist. Die Schutzwirkung entsteht dadurch, dass der expandierte Polystyrol-Schaum im Inneren beim Aufprall dauerhaft zusammengedrückt wird und dabei Energie in Verformung umwandelt. Dieser Vorgang ist nicht umkehrbar. Die Außenschale kann dabei völlig unbeschädigt aussehen, während der Schaum darunter bereits verdichtet ist. Ein solcher Helm nimmt beim nächsten Aufprall deutlich weniger Energie auf.

Der zweite Fall ist die Alterung. Kunststoffe und EPS-Schaum verändern sich durch UV-Licht, Wärme, Schweiß und Reinigungsmittel, auch wenn der Helm kaum benutzt wird. Der ADFC und andere Sicherheitsstellen empfehlen einen Austausch alle drei bis fünf Jahre; einzelne Hersteller nennen längere Zeiträume von bis zu acht Jahren. Maßgeblich ist die Angabe des Herstellers in der Bedienungsanleitung, denn nur er kennt das verwendete Material. Notieren Sie sich das Kaufdatum; viele Helme tragen zusätzlich ein eingeprägtes Herstellungsdatum im Inneren.

BefundBedeutungKonsequenz
Sturz oder harter Anstoß, außen unbeschädigtEPS-Schaum innen verdichtetAustausch, auch ohne sichtbaren Schaden
Riss in der AußenschaleEnergieverteilung gestörtSofortiger Austausch
Schaum lässt sich mit dem Fingernagel eindrücken und bleibt eingedrücktMaterial verhärtet oder vorgeschädigtAustausch
Riemen ausgefranst, Verschluss klemmtTrageeinrichtung unzuverlässigErsatzteil des Herstellers oder Austausch
Alter über der Herstellerangabe, meist 3 bis 8 JahreMaterialalterung durch UV, Wärme, SchweißAustausch nach Herstellerangabe
Polster fehlen oder sind plattgedrücktSitz nicht mehr definiertPolstersatz nachkaufen

Gilt in Deutschland eine Helmpflicht?

Für Fahrräder nicht. Es gibt keine Vorschrift in der Straßenverkehrs-Ordnung, die Radfahrenden das Tragen eines Helms auferlegt. Auch das Nichttragen führt nach der Rechtsprechung nicht ohne Weiteres zu einer Kürzung von Schadensersatzansprüchen: Der Bundesgerichtshof hat am 17. Juni 2014 unter dem Aktenzeichen VI ZR 281/13 entschieden, dass das Nichttragen eines Fahrradhelms nicht zu einer Anspruchskürzung wegen Mitverschuldens führt. Begründet wurde das damit, dass ohne gesetzliche Pflicht ein allgemeines Verkehrsbewusstsein bestehen müsste, wonach der Helm zum eigenen Schutz selbstverständlich ist. Nach Verkehrsbeobachtungen der Bundesanstalt für Straßenwesen trugen im Jahr 2011 innerorts nur 11 Prozent der Radfahrenden einen Helm. Das Kammergericht Berlin hat diese Linie später bestätigt.

Zwei Einschränkungen gehören dazu. Erstens gilt die Entscheidung für den alltäglichen Straßenverkehr; bei sportlicher Fahrweise, etwa im Rennradtraining oder im Radsport, haben Gerichte im Einzelfall anders entschieden. Zweitens verschiebt sich die Grundlage mit der Helmtragequote: Steigt sie deutlich, kann sich das allgemeine Verkehrsbewusstsein ändern, und Gerichte könnten künftig anders urteilen. Die Quote ist seit dem Urteil stark gestiegen. Nach den Erhebungen der Bundesanstalt für Straßenwesen trugen im Jahr 2024 innerorts 42,6 Prozent aller beobachteten Radfahrenden einen Helm, nach 44,4 Prozent im Vorjahr. Auf dem konventionellen Fahrrad waren es 34,2 Prozent, auf dem Pedelec 60,9 Prozent, bei Kindern von 6 bis 10 Jahren 84,9 Prozent und bei den 17- bis 21-Jährigen nur 25,6 Prozent. Für S-Pedelecs, die bis 45 Kilometer pro Stunde unterstützen, gilt ohnehin ein anderer Rahmen. Diese Fahrzeuge sind rechtlich Kleinkrafträder, und nach Paragraf 21a Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung ist dort ein geeigneter Schutzhelm vorgeschrieben; ein Helm nach DIN EN 1078 reicht dafür nicht aus. Für gewöhnliche Pedelecs bis 25 Kilometer pro Stunde gelten dagegen dieselben Regeln wie für Fahrräder, wie im Beitrag zu Problemen mit dem Elektrofahrrad beschrieben.

MerkeReinigen Sie den Helm nur mit lauwarmem Wasser und milder Seife. Lösungsmittel, Benzin, Alkohol und aggressive Reiniger greifen die Außenschale und den Schaum an, ohne dass man den Schaden sieht. Aufkleber und Lackierungen können denselben Effekt haben, weil ihre Lösungsmittel in das Material ziehen. Lagern Sie den Helm nicht dauerhaft im Auto, wo im Sommer Temperaturen weit über 50 Grad Celsius erreicht werden; nutzen Sie stattdessen die Fahrradtaschen oder einen Platz in der Wohnung.

Worauf achten Sie bei Kinderhelmen?

Auf zwei Dinge, die bei Erwachsenenhelmen keine Rolle spielen. Erstens die Abdeckung des Hinterkopfs: Kinderhelme sollten hinten tiefer heruntergezogen sein, weil Kinder beim Sturz häufiger nach hinten fallen. Zweitens der Verschluss. Für Helme, die auch auf Spielplätzen getragen werden, gibt es Modelle mit Grünem-Punkt-Verschluss, der sich unter Zug öffnet und damit ein Strangulationsrisiko beim Hängenbleiben an Klettergerüsten verringert. Reine Fahrradhelme nach DIN EN 1078 haben diesen Verschluss nicht, weil die Norm dort einen sicheren Halt fordert.

Kaufen Sie Kinderhelme nicht auf Zuwachs. Ein zu großer Helm verrutscht beim Aufprall, und dann schützt er die Stelle nicht mehr, die getroffen wird. Kontrollieren Sie den Sitz alle paar Monate mit derselben Rüttelprobe wie bei Erwachsenen. Prüfen Sie außerdem regelmäßig den Zustand des Fahrrads selbst, denn ein Helm ersetzt keine funktionierende Bremse und keinen intakten Reifen; wie Sie einen Platten beheben, steht in den Grundlagen der Fahrradreparatur.

Häufige Fragen zu Fahrradhelm: Was DIN EN 1078 prüft und wann der Helm ersetzt gehört

Was besagt die Norm DIN EN 1078?

Sie ist die europäische Mindestnorm für Helme für Radfahrer sowie für Benutzer von Skateboards und Rollschuhen und gilt seit 1997, aktuell in der Fassung von 2012 mit Änderung A1. Geprüft werden Stoßdämpfung, Trageeinrichtung, Abrollverhalten, Sichtfeld und Kennzeichnung. Im Falltest darf die am Prüfkopf gemessene Verzögerung 250 g nicht überschreiten.

Muss ich meinen Helm nach einem Sturz austauschen, wenn nichts zu sehen ist?

Ja. Die Schutzwirkung beruht darauf, dass der EPS-Schaum im Inneren beim Aufprall dauerhaft zusammengedrückt wird und dabei Energie aufnimmt. Dieser Vorgang ist nicht umkehrbar, und die Außenschale kann dabei unbeschädigt bleiben. Ein solcher Helm nimmt beim nächsten Aufprall deutlich weniger Energie auf.

Wie lange hält ein Fahrradhelm, wenn er nicht gestürzt ist?

Der ADFC und andere Sicherheitsstellen empfehlen einen Austausch alle drei bis fünf Jahre, einzelne Hersteller nennen bis zu acht Jahre. Maßgeblich ist die Angabe in der Bedienungsanleitung des jeweiligen Herstellers. Ursache der Alterung sind UV-Licht, Wärme, Schweiß und Reinigungsmittel, die Kunststoff und Schaum verändern.

Gibt es in Deutschland eine Helmpflicht für Radfahrer?

Nein, für Fahrräder und für Pedelecs bis 25 Kilometer pro Stunde besteht keine Helmpflicht. Für S-Pedelecs bis 45 Kilometer pro Stunde gilt dagegen Paragraf 21a Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung, weil diese Fahrzeuge rechtlich Kleinkrafträder sind. Ein Helm nach DIN EN 1078 genügt für S-Pedelecs nicht.

Wird mir ohne Helm ein Mitverschulden angerechnet?

Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. Juni 2014, Aktenzeichen VI ZR 281/13, nicht allein deshalb. Das Gericht verlangte für eine Anspruchskürzung ein allgemeines Verkehrsbewusstsein, wonach der Helm selbstverständlich sei, und verneinte dies angesichts einer Helmtragequote von 11 Prozent innerorts im Jahr 2011. Bei sportlicher Fahrweise haben Gerichte im Einzelfall abweichend entschieden.

Wie erkenne ich, dass der Helm richtig sitzt?

Der vordere Rand endet etwa zwei Fingerbreit über den Augenbrauen, die Seitenriemen bilden direkt unter dem Ohrläppchen ein V, und unter dem Kinnriemen passt genau ein Finger. Bei der Rüttelprobe muss sich die Kopfhaut mitbewegen, wenn Sie den Helm vor und zurück schieben. Rutscht der Helm über die Stirn, sitzt er zu locker oder ist zu groß.

Quellen

Die Inhalte wurden mit Hilfe von KI erstellt, jedoch durch die Redaktion geprüft am 1. August 2026