Ein Wasserschaden ist keine Heimwerkeraufgabe. Er ist zuerst ein Versicherungsfall und danach eine Trocknungsaufgabe, und beides entscheidet sich in den ersten Stunden. Wer in dieser Zeit die richtigen Schritte geht, spart im günstigen Fall den Rückbau von Estrich und Dämmung. Wer zuerst aufräumt und später meldet, verliert Beweise und riskiert Kürzungen bei der Regulierung. Dieser Beitrag beschreibt deshalb nicht, wie Sie eine Wand öffnen, sondern was Sie in welcher Reihenfolge tun.
Wie häufig das vorkommt, zeigen die Zahlen der Versicherungswirtschaft: Für das Jahr 2023 regulierten die Gebäudeversicherer rund 1,12 Millionen gemeldete Leitungswasserschäden. Der Schadenaufwand stieg von 2,3 Milliarden Euro im Jahr 2015 auf 4,9 Milliarden Euro im Jahr 2024. Knapp die Hälfte des gesamten Schadenaufwands in der Wohngebäudeversicherung geht auf Leitungswasser zurück.
Was tun in den ersten 30 Minuten?
Die Reihenfolge ist wichtiger als die Geschwindigkeit. Halten Sie sich daran, auch wenn der Impuls in eine andere Richtung geht.
- Wasser abstellen. Erst das Eckventil oder den Absperrhahn am betroffenen Strang, im Zweifel den Hauptabsperrhahn der Wohnung oder des Hauses.
- Strom freischalten. Den betroffenen Bereich am Sicherungskasten abschalten, also den zugehörigen Leitungsschutzschalter und den Fehlerstromschutzschalter ausschalten. Betreten Sie keinen Raum, in dem Wasser bis an Steckdosen, Verteilerdosen oder Elektrogeräte steht.
- Personen und Tiere sichern. Den Raum räumen, Kinder und Haustiere fernhalten, bei Deckendurchfeuchtung darunter nicht stehen bleiben.
- Nachbarn informieren. Bei Wasser, das in die Wohnung darunter läuft, sofort klingeln. Jede Minute vergrößert dort den Schaden.
- Dokumentieren. Fotos und ein kurzes Video von allen betroffenen Räumen, von der Austrittsstelle, von durchnässten Möbeln und vom Wasserstand, bevor irgendetwas bewegt wird.
- Freies Wasser aufnehmen. Abschöpfen, abpumpen oder aufwischen, das gehört zur Schadenminderungspflicht.
- Melden. Versicherung und, in der Mietwohnung, Vermieter oder Hausverwaltung unverzüglich informieren. Am selben Tag, schriftlich, mit den Fotos im Anhang.
- Weisungen einholen. Fragen Sie nach, welche Maßnahmen freigegeben sind, und beauftragen Sie keine Sanierung, bevor die Versicherung zugestimmt hat.
Wasser und Strom vertragen sich nicht. Schalten Sie den betroffenen Bereich am Sicherungskasten ab, bevor Sie den Raum betreten. Steht das Wasser bereits an Steckdosen, an einer Unterverteilung oder an fest angeschlossenen Geräten, betreten Sie den Raum nicht und schalten Sie, wenn der Sicherungskasten trocken und sicher erreichbar ist, den gesamten Stromkreis ab. Alles Weitere an der Elektroinstallation ist Sache einer Elektrofachkraft. Ist der Zählerschrank selbst betroffen, verständigen Sie den Netzbetreiber oder im Notfall die Feuerwehr. Durchfeuchtete Leitungen und Verteiler dürfen erst nach Prüfung durch eine Fachkraft wieder zugeschaltet werden, auch wenn sie äußerlich trocken wirken.
Warum fotografieren Sie, bevor Sie aufräumen?
Die Dokumentation ist der Teil, der am häufigsten übersprungen wird und am meisten kostet. Ein Sachverständiger sieht die Wohnung frühestens Tage später, dann ist das Wasser weg und der Teppich in der Tonne. Was Sie nicht belegen können, wird nicht ersetzt.
- Übersicht: Pro Raum eine Aufnahme aus der Ecke, damit Ausmaß und Zusammenhang erkennbar sind.
- Detail: Nahaufnahmen der Austrittsstelle, des Wasserstands an Sockelleisten und der durchnässten Stellen an Wand und Decke.
- Maßstab: Zollstock oder Alltagsgegenstand mit ins Bild legen, dann sind Höhen und Flächen später nachvollziehbar.
- Inventar: Beschädigte Gegenstände einzeln fotografieren, mit Typenschild oder Etikett, und in einer Liste mit Anschaffungsjahr erfassen.
- Belege: Rechnungen, Kaufbelege und Kontoauszüge zu teureren Gegenständen heraussuchen, notfalls aus dem E-Mail-Postfach.
- Zeitstempel: Aufnahmen mit dem Handy machen und die Originaldateien behalten, die Metadaten belegen den Zeitpunkt.
- Verwerfen: Nichts entsorgen, bevor die Versicherung zugestimmt hat, auch keinen durchweichten Teppich.
Welche Versicherung zahlt was?
Die Zuständigkeit hängt an zwei Fragen: Woher kam das Wasser, und was wurde beschädigt? Gebäude und Hausrat sind getrennt versichert, und Regenwasser oder Grundwasser fällt nicht unter Leitungswasser.
| Situation | Zuständig | Umfang |
|---|---|---|
| Rohrbruch beschädigt Estrich, Putz, Fliesen | Wohngebäudeversicherung | fest mit dem Gebäude verbundene Teile |
| Wasser beschädigt Möbel, Teppiche, Elektronik | Hausratversicherung | bewegliche Einrichtung |
| Sie verursachen den Schaden in fremder Wohnung | Private Haftpflichtversicherung | Schaden am Eigentum Dritter |
| Starkregen, Rückstau, Hochwasser | Elementarschadenbaustein | nur wenn ausdrücklich eingeschlossen |
| Undichtes Dach nach Sturm | Wohngebäudeversicherung, Sturmbaustein | abhängig von Windstärke und Bedingungen |
| Aquarium oder Wasserbett läuft aus | Bedingungsabhängig | oft nur mit Einschluss versichert |
| Schaden durch unterlassene Wartung | strittig | Kürzung wegen grober Fahrlässigkeit möglich |
Welcher Vertrag im Einzelfall greift und welche Ausschlüsse üblich sind, ist im Ratgeber zur Frage welche Versicherung bei Wasserschaden zahlt ausführlicher beschrieben. Prüfen Sie im Zweifel Ihre Bedingungen, denn die Formulierungen unterscheiden sich zwischen den Anbietern deutlich.
Wie schnell muss der Schaden gemeldet werden?
Unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern. Praktisch heißt das: am selben Tag, spätestens am nächsten Werktag. Melden Sie zuerst telefonisch, damit die Schadennummer vorliegt, und schicken Sie unmittelbar danach eine schriftliche Meldung mit Fotos hinterher.
Zwei Regelungen sollten Sie kennen. Nach Paragraf 82 des Versicherungsvertragsgesetzes ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Schaden nach Möglichkeit abzuwenden und zu mindern sowie Weisungen des Versicherers einzuholen und zu befolgen, soweit ihm das zumutbar ist. Verletzt er diese Obliegenheit vorsätzlich, entfällt die Leistung, bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer kürzen. Mieter trifft zusätzlich Paragraf 536c des Bürgerlichen Gesetzbuchs: Sie müssen einen Mangel unverzüglich anzeigen, sonst verlieren sie das Recht auf Mietminderung und haften für den vergrößerten Schaden.
MerkeLegen Sie vom ersten Tag an eine Schadenakte an. Hinein gehören Schadennummer, alle Fotos in der Originalauflösung, ein Gedächtnisprotokoll mit Datum und Uhrzeit jedes Schritts, die Namen aller Ansprechpartner sowie sämtliche Handwerkerangebote. Wenn Trocknungsgeräte aufgestellt werden, notieren Sie den Stand des Stromzählers bei Aufstellung und bei Abbau. Der Stromverbrauch der Geräte wird in der Regel erstattet, aber nur gegen Nachweis. Führen Sie das Protokoll konsequent weiter, bis die Rechnung reguliert ist.
Warum reicht ein Heizlüfter zum Trocknen nicht?
Ein Heizlüfter trocknet die Oberfläche. Das Problem sitzt aber tiefer, nämlich im Estrich, in der Dämmschicht darunter und im Mauerwerk. Diese Feuchtigkeit kommt durch Heizen und Lüften allein nicht heraus, und die scheinbar trockene Oberfläche verdeckt, dass darunter weiter Wasser steht. Hausmittel wie Salz, Reis oder Katzenstreu sind bei einem echten Wasserschaden wirkungslos.
- Kondensationstrockner: Kühlt Raumluft ab, das Wasser kondensiert im Gerät. Geeignet für massive Bauteile und normale Raumtemperaturen.
- Adsorptionstrockner: Bindet Feuchte an ein Trockenmittel und arbeitet auch bei niedrigen Temperaturen. Verwendet für Hohlräume und Dämmschichten.
- Unterdruckverfahren: Heute üblicher Standard bei Estrichschäden. Seitenkanalverdichter saugen feuchte Luft aus der Dämmschicht ab, die dann getrocknet wird.
- Überdruckverfahren: Trockene, erwärmte Luft wird in die Dämmschicht gedrückt. Trocknet schneller, verteilt aber mehr Partikel im Raum.
- Kernbohrungen: Für beide Verfahren wird der Estrich an mehreren Stellen angebohrt, die Bohrungen haben einen Durchmesser von etwa 4 bis 5 Zentimetern.
- Dauer: Eine Bautrocknung dauert üblicherweise 1 bis 4 Wochen. Für Estrich- und Dämmschichttrocknung werden meist 14 bis 21 Tage angesetzt, bei großem Schaden auch deutlich länger.
- Zielwerte: In Wohnräumen gelten 40 bis 60 Prozent relative Luftfeuchte bei 19 bis 22 Grad Celsius als normal. Über 65 Prozent besteht akute Schimmelgefahr.
- Nachweis: Die Trocknung endet nicht nach Gefühl, sondern nach Messung. Lassen Sie sich das Trocknungsprotokoll mit den Messwerten aushändigen.
Ab wann droht Schimmel?
Schneller, als die meisten annehmen. Bei ausreichender Feuchte und Temperaturen über 20 Grad Celsius beginnen Schimmelsporen bereits innerhalb von 24 bis 48 Stunden zu keimen. Das Myzel bildet sich nach etwa 3 bis 5 Tagen, sichtbar wird der Befall aber oft erst nach 1 bis 2 Wochen. Wer erst dann reagiert, hat das Zeitfenster verpasst, in dem eine reine Trocknung noch genügt hätte.
Aus diesem Grund gilt: Die Trocknung beginnt nicht, wenn der Sachverständige Zeit hat, sondern so früh wie möglich. Sprechen Sie mit der Versicherung ab, dass eine Trocknungsfirma sofort mit der Notmaßnahme starten darf, und lassen Sie sich diese Freigabe schriftlich geben. Oberflächlicher Befall auf glatten, nicht saugenden Materialien lässt sich in kleinem Umfang selbst behandeln, wie im Ratgeber zum Entfernen von Schimmelflecken beschrieben. Befall auf Putz, Tapete, Gipskarton oder in der Dämmung gehört dagegen in Fachhände, weil beim Entfernen große Sporenmengen frei werden.
Was können Sie selbst erledigen und was nicht?
Selbst machen können Sie: Wasser abstellen, Strom im betroffenen Bereich freischalten, dokumentieren, freies Wasser aufnehmen, Möbel hochstellen oder aus dem Raum bringen, Textilien trennen und trocknen, lüften und heizen, melden und protokollieren. Das ist deutlich mehr, als es zunächst wirkt, und es beeinflusst die Schadenhöhe erheblich.
Nicht selbst machen sollten Sie: Wände, Vorwandinstallationen oder Estrich öffnen, Trocknungstechnik in Eigenregie mieten und aufstellen, durchfeuchtete Elektroinstallationen prüfen oder wieder zuschalten, Schimmel auf saugenden Baustoffen entfernen, sowie Sanierungsaufträge vergeben, bevor die Versicherung zugestimmt hat. Der letzte Punkt kostet am häufigsten Geld, denn eine eigenmächtig beauftragte Sanierung wird nicht zwingend erstattet.
Und die wirksamste Vorbeugung braucht keine Technik: Suchen Sie den Hauptabsperrhahn Ihrer Wohnung, drehen Sie ihn einmal zu und wieder auf, und prüfen Sie die flexiblen Anschlussschläuche unter Waschbecken und Spüle auf Rost und aufgestellte Drähte. Diese Schläuche verursachen knapp 10 Prozent der untersuchten Leitungswasserschäden, wie im Beitrag zur Reparatur beschädigter Armaturen beschrieben.
