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Wasserschaden bei Waschmaschinen – Welche Versicherung zahlt?

Bildquelle: Dmitry Kalinovsky / Shutterstock.com
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Die Frage nach der richtigen Wasserschaden-Versicherung sollte beantwortet sein, bevor sich ein Versicherungsfall ereignet. Man sollte sich niemals komplett auf die Technik der Wasch- oder Geschirrspülmaschine verlassen. Die absolute Mehrheit aller neuen Waschmaschinen besitzt bereits ein Aquastoppsystem und selbst in dem Fall, dass die Waschmaschine nicht über ein solches System verfügt, wäre es sehr selten, dass sie leckt. Der nun nachfolgende Text behandelt die Problematik, in welchem Fall welche Versicherung bezahlt.

Ursache für den Wasserschaden feststellen

Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, wo und weshalb Wasser austreten könnte.

  • Durch Kalk
  • oder wegen eines Altersbruches

können Waschmaschinenteile kaputt gehen. Durch das entstandene Loch kann dann Wasser ungehindert in das Badezimmer bzw. die Küche laufen. Falls man dies nicht schnell bemerkt und unterbindet, können sogar darunter liegende Stockwerke und Wohnungen einen Wasserschaden davontragen.

Die entscheidende Frage die geklärt werden muss, ist, wen hierfür die Schuld trifft. Wenn die Waschmaschine bereits älter ist und das Wasser aufgrund eines Altersbruchs ausläuft, trifft weder den Hersteller noch den Benutzer die Schuld. Allerdings gehen die Richter in Deutschland davon aus, dass man in regelmäßigen Abständen nach der Waschmaschine sieht, um sicherzustellen, dass weder Wasser ausläuft noch ein anderes Problem besteht.

  • Wenn man z. B. die Wäsche wäscht, während man außer Haus ist (und sei es nur eine Minute), handelt man grob fahrlässig.
  • Wenn der Nutzer in Intervallen immer nach der Waschmaschine sieht, sie allerdings trotzdem ausläuft, ist dies nicht schlimm. Man kann von dem Nutzer nicht erwarten, permanent die Waschmaschine zu kontrollieren.
  • Wenn man allerdings noch nicht einmal die Möglichkeit hat, einen Wasseraustritt in angemessener Zeit zu stoppen, weil der Benutzer z. B. außer Haus ist, muss man für den Schaden haften.
  • Wenn die Waschmaschine neu ist und frisch aufgestellt wurde, könnte allerdings auch beim Anschluss der Maschine ein Fehler passiert sein. Dann haftet der Monteur bzw. derjenige, der die Waschmaschine angeschlossen hat.

Eine Frage der Fahrlässigkeit

Wenn ein Schaden durch starkes Auslaufen von Wasser am Mauerwerk besteht, z. B. wenn der Mieter eine Etage tiefer eine nasse Decke hat, zahlt zunächst die Wohngebäudeversicherung. Diese prüft dann später, ob der Mieter eventuell grob fahrlässig gehandelt hat und fordert dann das Geld von ihm zurück. Der Mieter muss nichts bezahlen, wenn er zum einen nicht grob fahrlässig gehandelt hat und zum anderen, wenn die Mietgemeinschaft z. B. über die Betriebskosten des Hauses an der Wohngebäudeversicherung beteiligt ist. Auch die private Haftpflichtversicherung des Mieters greift nur in dem Fall, dass dieser nicht grob fahrlässig gehandelt hat.

Beim Auslaufen von Wasser entsteht auch immer ein Schaden am Privateigentum des Mieters. Auch hier gilt: Wer grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich handelt, muss den gesamten Schaden selber bezahlen. Wenn die Waschmaschine ausläuft, obwohl der Mieter anwesend war und angibt, in regelmäßigen Abständen immer nach der Maschine geschaut zu haben, bekommt den Wert voll erstattet.