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Die Altersvorsorge – sorgenfrei in Rente

Immobilien als Altersvorsorge

Altersvorsorge – ein Begriff, den jeder immer wieder hört. Denn in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wie diesen ist es schon im jungen Alter enorm wichtig, sich um seine eigene Altersvorsorge zu kümmern. Durch die zurückgehenden Geburtenzahlen sind die gesetzliche Altersvorsorge sowie die Rente nicht mehr ausreichend, um einen angemessenen Lebensstandard zu halten. Das Einkommen in der Zeit nach dem Berufsleben soll sich nämlich bestenfalls gar nicht – wenn überhaupt nur gering – finanziell von der Zeit im Berufsleben unterscheiden.

Daher gibt es nach dem Ausscheiden aus dem Beruf noch weitere Maßnahmen, um sich ein genügendes monatliches Einkommen zu beschaffen. Früher war die Altersvorsorge durch die eigenen Kinder gesichert: Die arbeitende Generation versorgte die Eltern sowie die eigenen Kinder. Großfamilien waren deshalb an der Tagesordnung, die Kinder wurden schlicht gebraucht, um im Alter kein ärmliches Leben führen zu müssen. Dieses einfache, aber funktionierende Modell der Altersvorsorge diente während der Industrialisierung natürlich aus: Durch moderne Maschinen wurden weniger Arbeitskräfte gebraucht, die Arbeit wurde primitiver (Fließbandarbeit) und deswegen schlechter bezahlt. Das führte dazu, dass viele Menschen nicht mehr so viele Kinder ernähren konnten und auch generell einen schlechteren Lebensstandard hatten. Nur reiche Familien hatten genug Geld, um mehrere Kinder zu bekommen. In dieser Zeit wurde als Konsequenz daraus die Altersrente eingeführt, die der Anfang vieler Modelle der Altersvorsorge war.

Heute besteht die Altersvorsorge aus drei Säulen, wobei die Eigenverantwortlichkeit wieder wichtiger wird:

  1. Gesetzliche Vorsorge (Zahlen von Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung; Umlageverfahren)
  2. Betriebliche Vorsorge (Betriebliche Altersvorsorge, Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes)
  3. Private Vorsorge (Riester-Rente, Rürup-Rente, Lebensversicherung, Aktienfonds, privates Vermögen, Immobilienbesitz)

Die drei Säulen werden Ihnen in diesem umfassenden Ratgeber über Altersvorsorge ausführlich beschrieben und erklärt. Zudem beleuchten wir die Gleichstellungsproblematik beim Thema Altersvorsorge.

Gesetzliche Vorsorge

Der gesetzlichen Vorsorge liegt das Umlageverfahren zugrunde. Das bedeutet, dass die eingezahlten Beiträge aller Erwerbstätigen direkt an die Rentner weitergeleitet werden. Das gesamte Geld wird auf die Rentner je nach ihrem vorherigen Beruf und Verdienst aufgeteilt. Somit kommt die arbeitende Generation für die im Ruhestand lebende Generation auf. Daher kann man sich seine Beiträge auch nicht zurückzahlen lassen. Dieses Verfahren wird auch das Solidaritätsprinzip genannt. Es funktioniert natürlich nur, wenn die Zahl der Rentner nicht wesentlich größer als die Zahl der Berufstätigen ist.

Da sich dieses Problem aber in Deutschland schon seit einigen Jahren in diese Richtung entwickelt, ist es wichtig, noch andere Maßnahmen zur Altersvorsorge zu ergreifen. Doch die Politik tut etwas gegen das aufkommende Problem: ab 2012 gehen Berufstätige nicht mehr wie vorher mit 65 in Rente. Das Renteneintrittsalter erhöht sich von diesem Jahr an für den Geburtsjahrgang 1947 um einen Monat. Jeder folgende Jahrgang muss in jedem weiteren Jahr noch einen Monat länger arbeiten. Dieses System spitzt sich für die Jahrgänge ab 1959 noch einmal zu: Diese Menschen müssen sogar zwei Monate mehr als geplant arbeiten, damit dann im Jahr 2029 ab dem Jahrgang 1964 alle Erwerbstätigen erst mit 67 Jahren in Rente gehen. So wird erreicht, dass die arbeitende Generation länger die immer größer werdende Zahl der Rentner versorgen kann.

Natürlich wird dies nicht für alle möglich sein, denn schon jetzt beanspruchen viele Menschen durch den wachsenden Druck im Beruf Frührente; sie leiden zum Beispiel am so genannten an dem Burnout-Syndrom. Diese Personen wird die neue Regelung besonders hart treffen: Für jeden Monat, den sie eher als vorgesehen in Rente gehen, bekommen sie 0,3 Prozent Abzug von der Rente. Das ist aber gleichzeitig ein Anreiz, nicht einfach aus Trägheit oder Lustlosigkeit schon eher in Rente zu gehen, da ja Abschläge drohen. Dennoch wäre eine Lösung für Menschen, die frühzeitig durch eine Krankheit oder einen Unfall unverschuldet aus dem Berufsleben ausscheiden, wünschenswert und fair.

Beamte, Richter und Berufssoldaten sind vom Umlageverfahren allerdings ausgeschlossen. Diese Berufsgruppe bekommt von vornherein ein etwas niedrigeres Gehalt, damit sie während der Rente genug Einkommen haben. Sie zahlen also auch eine Art Beitrag, der aber nicht umgelegt wird.

Betriebliche Vorsorge

Die zweite Säule der Altersvorsorge, die betriebliche Vorsorge, sieht vor, dass der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber eine Versorgungszusage erteilt. Das heißt, dass der Arbeitnehmer Monat für Monat auf einen kleinen Teil seines Einkommens verzichtet. Dieses Geld spart der Arbeitgeber und zahlt es seinem Arbeitnehmer nach dem Ausscheiden aus dem Beruf als weitere Rente zurück. Dieses System lockt mit Steuervorteilen und wird daher immer beliebter. Das ist vom Staat durchaus beabsichtigt, denn die betriebliche Vorsorge kann ein wichtiger Faktor für die gesamte Altersvorsorge sein.

Dabei gibt es sechs verschiedene Wege der betrieblichen Vorsorge:

Die Direktzusage

Wenn ein Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber abfragt, ob eine betriebliche Vorsorge möglich ist, gibt der Arbeitgeber eine Zusage auf diese Leistungen. Dabei verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer oder, bei seinem vorzeitigen Tod, auch seinen Angehörigen beim Ausscheiden aus dem Berufsleben das vereinbarte Geld zu zahlen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber selber das Geld während der Berufstätigkeit seines Arbeitnehmers nach seinen Vorstellungen anlegen kann. Dies ist aus Arbeitgebersicht ein großer Vorteil. Es heißt aber auch, dass der Arbeitgeber persönlich die Betriebsrente seinem ehemaligen Arbeitnehmer später zahlen muss. Die Direktzusage läuft also direkt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab, es ist keine dritte Instanz involviert. Der Durchführungsweg ist betriebsintern.

Pensionskasse

Eine Pensionskasse ist eine weitere Variante der betrieblichen Altersvorsorge. Der Mitarbeiter eines Betriebs zahlt entweder selber Beiträge, was als Gehaltsumwandlung bezeichnet wird, oder sein Arbeitgeber zahlt diese Beiträge. Dieses Verfahren nennt man Arbeitgeberfinanzierung. Bei beiden Verfahren wird jedoch erreicht, dass der Mitarbeiter ein Vermögen anspart, das von der Pensionskasse verwaltet wird und im Ruhestand dann als Altersrente oder Alterskapital ausgezahlt wird. Eine solche Pensionskasse wird meist von mehreren Unternehmen zusammen gegründet und verwaltet, dabei kann sie rechtlich gesehen entweder ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit oder eine Aktiengesellschaft darstellen. Die Bezeichnung der Pensionskasse spielt dabei aber nur eine geringfügige Rolle, das Verfahren der Betriebsvorsorge ist sicher und beruht nicht auf Börsenspekulationen. Mitglieder einer Pensionskasse sind entweder nur Arbeitnehmer, nur Arbeitgeber oder beide Gruppen parallel, die Beiträge für sich oder ihren Arbeitnehmer einzahlen.

Pensionsfonds

Ein Pensionsfonds ist ein vom Arbeitgeber organisierter Fonds zur betrieblichen Altersvorsorge seiner Arbeitnehmer. Dabei ist diese Form der betrieblichen Vorsorge wesentlich unsicherer als eine Pensionskasse. Schon rein rechtlich gesehen ist ein Pensionsfonds meist im Besitz des Arbeitgebers, kann aber auch eine eigene Rechtspersönlichkeit haben. Wenn der zweite Fall eintritt, kann dieser Fonds von mehreren Arbeitgebern gemeinsam verwaltet werden. Dann stehen die einzelnen Pensionsfonds in Konkurrenz zueinander.

Der Nachteil, beziehungsweise der unsichere Aspekt des Pensionsfonds besteht darin, dass die Arbeitgeber ohne vorherige Absprache und ohne feste Regeln das Geld von einem Fonds abziehen und auf einen anderen übertragen können. Die Arbeitnehmer haben zwar Ansprüche auf einen Teil aus dem Pensionsfonds, doch nur im Rahmen des zu der Zeit verfügbaren Vermögens. Daher hat der Arbeitnehmer meist nur eine Garantie auf die Zahlung eines vorher festgelegten, vergleichsweise geringen Betrags im Falle eines zu geringen Vermögens oder im Falle von Verlusten wegen Kapitalmarktschwankungen. Wenn der Pensionsfonds hingegen ein großes Vermögen aufweist, kann der Arbeitnehmer großen Gewinn daraus ziehen.

Die Schlussfolgerung ist also, dass ein Pensionsfonds ein relativ hohes Risiko birgt, jedoch auch viel Nutzen bringen kann. Vertrauen in den Arbeitgeber ist bei dieser Form von betrieblicher Vorsorge Vorraussetzung.

Unterstützungskasse

Eine weitere Form der betrieblichen Altersvorsorge ist die Unterstützungskasse. Sie ist eine eigenständige Rechtsperson und kann daher auch in Form einer GmbH, Stiftung oder eines Vereins fungieren. Dabei gibt es bei der Unterstützungskasse keinen Rechtsanspruch auf versprochene Leistungen, was für den Arbeitnehmer allerdings nicht von Bedeutung ist. Im Gesetz ist nämlich festgelegt, dass der Arbeitgeber für die Erfüllung der zugesagten Leistungen auch dann aufkommen muss, wenn die Durchführung über Dritte erfolgt. Das bedeutet im Klartext, dass bei Insolvenz des Arbeitgebers der Arbeitnehmer trotzdem sein Geld erhält, da der Arbeitgeber durch den Pensionssicherungsverein Unterstützung erhält. Diese Versicherung greift in einem solchen Fall immer, denn jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Insolvenzversicherung abzuschließen. Eine Unterstützungskasse ist bei der Anlage ihres Geldes frei, weil sie nicht der Versicherungsaufsicht unterliegt.

Direktversicherung

Nach deutschem Steuerrecht ist eine Direktversicherung ein Lebensversicherungsvertrag, der vom Arbeitgeber auf die Lebenszeit eines Arbeitnehmers abgeschlossen wird. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben das angesparte Geld aus der Versicherung bekommt, oder, im Falle eines frühzeitigen Todes, seine Angehörigen das Geld erhalten. Zusätzlich können über die Direktversicherung noch andere Leistungen versichert werden. Dazu gehören die Altersleistung, Invaliditätsleistung oder Hinterbliebenenleistung sowie eine Rentenversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Lebensarbeitskonten

Eine weitere, entferntere Form der betrieblichen Vorsorge ist ein Lebensarbeitskonto. Der Arbeitnehmer zahlt dabei Überstunden auf ein Konto ein, legt das Geld an und kann es dann später verwenden, wenn er längere Auszeiten vom Beruf nimmt, zum Beispiel für eine Fortbildung, für ein Sabbatjahr, für Elternzeit oder aber eben auch, um früher in den Ruhestand zu treten. Rechtlich gesehen bleibt der Arbeitnehmer bei Auszeiten Angestellter des Unternehmens. Genau für diesen Fall des vorzeitigen Ruhestands ist ein Lebensarbeitskonto eine geeignete Altersvorsorge.

Denn die Übertragung des Vermögens auf eine Altersvorsorge wird rechtlich als Gehaltsumwandlung bezeichnet und besitzt somit Höchstgrenzen. Wenn diese Höchstgrenze überschritten wird, spricht man von einem „Störfall“ und es werden Beiträge für die Sozialversicherung abgezogen. Eine Überschreitung des Maximalbetrags erfolgt aber in der Regel nur dann, wenn das gesparte Vermögen zur regulären betrieblichen Altersvorsorge vorgesehen ist, was viele Menschen fälschlicherweise glauben. Beim Eintritt in den vorzeitigen Ruhestand allerdings kann ein Lebensarbeitskonto ein schöner Bonus im Alter sein, um sich mal etwas mehr zu gönnen oder schlicht und einfach Sicherheit zu haben.

Private Vorsorge

Die dritte und letzte Säule der Altersvorsorge ist die private Vorsorge. Sie ist nicht verpflichtend, man kann sich also frei entscheiden, ob man diese Möglichkeit in Anspruch nimmt. Dennoch ist dies sehr zu empfehlen, da die staatliche Rente immer mehr Steuerabzügen unterliegt sowie generell geringer wird. Sie sichert nur noch das Grundeinkommen, das aber für die meisten Deutschen nicht den vorherigen Lebensstandard erhalten kann (mehr Informationen unter „Gesetzliche Vorsorge“). Daher raten auch Politiker und Finanzexperten dringend, privat für das Rentenalter vorzusorgen.

Wie funktioniert aber nun die private Vorsorge? Der Berufstätige zahlt während seiner Erwerbstätigkeit Beiträge ein. Dadurch wird ein Vermögen angespart, das in der Regel auch verzinst wird. Beim Eintritt in das Rentenalter erhält der ehemalige Berufstätige dann monatliche Zahlungen aus diesem Kapital, die als zusätzliche Rente dienen; oder aber er lässt sich das gesamte Vermögen direkt auszahlen um es anderweitig anzulegen oder auszugeben. Ein wichtiger Aspekt bei der privaten Vorsorge ist, dass das angesparte Kapital in der Regel ausschließlich dem Sparenden zusteht. Es kann nicht verliehen oder vererbt werden. Auf der anderen Seite kann es aber auch von Seiten des Staates nicht gepfändet werden, auch wenn der Sparende im Laufe seiner Erwerbstätigkeit plötzlich arbeitslos wird und Hilfen vom Staat (Hartz IV etc.) in Anspruch nehmen muss.

Bei der privaten Vorsorge unterscheidet man zwischen staatlich geförderten und staatlich nicht geförderten Varianten der Altersvorsorge. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile. Generell kann man sagen, dass die staatlich geförderten Programme oft Vergünstigungen haben, um die Menschen dazu zu bringen, privat vorzusorgen. Da das ein großes Anliegen des Staates ist, hat man viele Vorteile.

Bei der staatlich nicht geförderten Vorsorge ist hingegen mit Steuervorteilen zu rechnen, da sie nicht den Bedingungen für steuerliche Förderung unterliegt. Außerdem ist dabei das gesparte Vermögen vererbbar, so dass auch nachkommende Generationen davon profitieren können. Andererseits gibt es bei der staatlich nicht geförderten Vorsorge keine Garantie von Seiten des Staates über die Auszahlung des Kapitals.

Man muss also ganz individuell für seine eigene Lebenssituation den besten Vertrag finden. Hier werden Ihnen vier Varianten vorgestellt, gegliedert nach staatlich gefördert und staatlich nicht gefördert.

Riester-Rente (staatlich gefördert)

Die Riester-Rente ist eine Variante der privaten Altersvorsorge, die durch staatliche Zulagen gefördert wird. Es gibt sehr viele verschiedene Anbieter für einen Riester-Vertrag, doch im Prinzip funktioniert das System wie alle anderen Versicherungen: Der Inhaber des Vertrags zahlt monatliche Beiträge ein, der Staat gibt seine Unterstützung durch Steuerabzüge und Zulagen hinzu und beim Rentenantritt wird das angesparte Vermögen als Rente ausgezahlt. Doch die Verwaltung der Riester-Renten ist sehr kompliziert und kostenaufwendig: Momentan wird sie pro Jahr mit 7 Milliarden Euro subventioniert. Dieser immense Betrag muss also von allen, die die Riester-Rente in Anspruch nehmen, geleistet werden; aber viele können sich diese Ausgaben gar nicht leisten. Deswegen sollte man bei dieser privaten Vorsorge zwischen Steuervorteilen und eigenen Kosten abwägen.

Anbieter der Riester-Rente können zum Beispiel Rentenversicherungen, Fondsgesellschaften und Bausparkassen sein. Dabei ist es nun wichtig zu wissen, für welche Personen es sich lohnt, die Riester-Rente in Annspruch zu nehmen – also wer Zulagen-berechtigt oder mittelbar Zulagen-berechtigt ist, und für wen es vom Staat überhaupt keine Zulagen gibt. Der unmittelbar Zulagen-berechtigte Personenkreis besteht folgenden Personen:

  • rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
  • rentenversicherungspflichtige Selbstständige (auch Künstler, die über die Künstlersozialkasse versichert sind!)
  • Arbeitslosengeldempfänger
  • Harzt IV beziehungsweise Arbeitslosengeld II-Empfänger
  • Krankengeldbezieher
  • Pflegepersonen, die nicht erwerbstätig sind, sondern zum Beispiel Angehörige pflegen
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Geringfügig Beschäftigte, wenn sie auf ihre Versicherungsfreiheit verzichten und stattdessen volle Rentenversicherungsbeiträge zahlen
  • Empfänger von Vorruhestandsgeld, falls sie vorher pflichtversichert waren
  • Beamten, Richter und Soldaten, die von der Versicherungspflicht ausgenommen sind, weil sie eine beamtenrechtliche Versorgung erhalten
  • Amtsträger
  • Vollständig erwerbsgeminderte oder dienstunfähige Personen
  • Personen, die im Erziehungsurlaub, bzw. in der Elternzeit sind

Als mittelbar Zulage-berechtigte Personen gelten:

  • Ehepartner von Zulage-berechtigten Personen, sofern sie nicht selber zum Zulage-berechtigten Personenkreis gehören
  • Ehepartner von Zulage-berechtigten Personen haben zudem selber auch Anspruch auf die Altersvorsorgezulage, wenn sie nicht vom Partner getrennt leben und uneingeschränkt steuerpflichtig sind

Nicht Zulagen-berechtigte Personen sind folgende:

  • nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige
  • Pflichtversicherte in Berufen mit Kammern (zum Beispiel Ärzte, Apotheker, Architekten)
  • Geringfügig Beschäftigte, die ihre Versicherungsbeiträge nicht voll zahlen
  • Altersrentner
  • Rentenbezieher, die wegen verminderter Erwerbsfähigkeit keine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung haben
  • Nicht rentenversicherungspflichtige Studenten

Die Riester-Rente hat sowohl Vorteile als auch Nachteile. Zu den Vorteilen gehört, dass diese private Rente staatlich gefördert wird und sich somit vor allem für Familien mit einem kleinen Einkommen oder mit vielen Kindern auszahlt. Des Weiteren sieht das System der Riester-Rente vor, dass die Kosten auf alle Bezieher dieser Rente gerecht aufgeteilt werden. Außerdem kann der Anbieter der Riester-Rente jederzeit ohne Kapitalverlust gegen eine geringe Gebühr gewechselt werden. Darüber hinaus gibt es die Garantie dafür, dass das Kapital erhalten wird. Im Klartext: Zu Beginn der Rentenauszahlung sind immer mindestens alle eingezahlten Beiträge vorhanden.

Die Nachteile der Riester-Rente bestehen darin, dass beispielsweise die Rentenzahlung erst ab dem 60. Lebensjahr möglich ist. Wenn jemand also früher in den Ruhestand tritt, unter welchen Bedingungen auch immer, erhält er erst einmal keine zusätzliche private Rente. Zudem wird die Rentenzahlung komplett versteuert. Daher ist auch eine Einkommenssteuererklärung nötig, was einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand darstellt. Ein weiterer Nachteil ist, dass bei dieser Rente im Falle der Berufsunfähigkeit oder des frühzeitigen Todes kein Schutz für den Versicherungsnehmer, bzw. seine Angehörigen besteht. Beim Tod eines Versicherten kann das Vermögen nämlich nur auf den Ehepartner übertragen werden. Das bedeutet zusätzliche eine Benachteiligung von nicht ehelichen Partnerschaften, die bei diesem Prinzip schnell leer ausgehen können.

Die beiden größten Nachteile sind aber, dass zum einen gesetzlich gesehen nur ein Anspruch auf die eingezahlten Beiträge besteht, nicht aber auf die vom jeweiligen Anbieter versprochenen Leistungen. Daher sollte man sich vorher sehr gut über die Glaubwürdigkeit seines potentiellen Anbieters informieren. Zum anderen ist es überaus problematisch, wenn der Vertrag vor der vereinbarten Laufzeit wegen einer finanzieller Notlage gekündigt werden muss: Dann muss der Versicherungsnehmer alle Zulagen und Steuervorteile im Nachhinein zurück erstatten und wird damit doppelt bestraft. In diesem Fall würde die Person also in noch größere finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Als Fazit kann also gezogen werden, dass die Riester-Rente durchaus noch einige Schwachstellen besitzt, aber auch Vorteile bietet. Daher sollte jeder für sich genau abwägen, wie groß der Nutzen für einen selbst ist und darüber hinaus genau die verschiedenen Anbieter überprüfen.

Rürup-Rente (staatlich gefördert)

Eine weitere staatlich geförderte Altersrente ist die Rürup-Rente. Dabei handelt es sich um eine Alternative zur Riester-Rente, die ja nicht alle Personen fördert; denn die Rürup-Rente eignet sich vor allem für Selbstständige, Freiberufler und generell Menschen mit einem hohen Einkommen.

Wie bei der Riester-Rente kann man auch für die Rürup-Rente einen Vertrag mit unterschiedlichen Anbietern abschließen. Es besteht außerdem die Möglichkeit, die Rürup-Rente über einen Fondssparplan abzuschließen. Dabei ist aber anzumerken, dass der Versicherungsnehmer nicht erfährt, wie viel seines Geldes in die Verwaltung des Fonds und wie viel Geld in den Kapitalstock fließt, weil Versicherungen in der Regel nicht bekannt geben, welche genauen Kosten sie haben. Allerdings werden diese Fondssparpläne steuerlich gefördert.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Rürup-Rente ist, dass das angesparte Kapital nicht vererbbar ist. Die Rente wird nur bis zum Tod des Versicherten ausgezahlt. Stirbt er vor dem Eintritt ins Rentenalter, ist ein kompletter Verlust des angesparten Vermögens die Folge. Das bedeutet, dass sich diese Rente nur lohnt, wenn der Versicherte ein hohes Alter erreicht. Dies stellt ein relativ hohes Risiko dar. Ein anderer negativer Faktor dieses Rentensystems ist die Besteuerung der Rente. Im Rentenalter wird dieses zusätzliche Einkommen durch einen meist etwas niedrigeren Steuersatz versteuert. Des Weiteren ist keine Kapitalauszahlung möglich. Diese Rente wird ausschließlich in monatlichen Beträgen ausgezahlt. Auch die Vererbbarkeit der Rürup-Rente ist stark eingeschränkt: Sie kann nur in Form einer Rente dem Ehepartner oder noch Kindergeld-berechtigten Kindern hinterlassen werden. Wenn diese Möglichkeiten nicht ausreichen, muss zusätzlich eine Risikolebensversicherung abgeschlossen werden, was einen weiteren Kostenfaktor darstellt.

Andererseits ist die Rürup-Rente in ihrem Verwaltungsaufwand wesentlich umkomplizierter und dadurch auch günstiger. Außerdem können die Einzahlungen in die Rürup-Rente von der Steuer abgesetzt werden und so relativ große Steuerersparnisse erzielen. Hinzu kommt dadurch dann noch der Zinseszins, der ohne eine Versteuerung der Beiträge viel mehr Nutzen erbringt. Auch die Einzahlung ist flexibel: Es können Einmalzahlungen sowie monatliche Beiträge erfolgen. So hat man die Freiheit, je nach aktueller finanzieller Lage, seine Beiträge zu leisten. Wichtig ist zudem, dass jeder Anbieter der Rürup-Rente dazu verpflichtet ist, dem Versicherungsnehmer bis ans Lebensende eine Rente zu gewähren. Damit hat man im Bereich der privaten Vorsorge auf jeden Fall Sicherheit. Ein letzter Vorteil ist die Pfändungssicherheit der Rürup-Rente. Bei Arbeitslosigkeit oder Insolvenz wird das bisher angesparte Kapital der Rürup-Rente nicht gepfändet. Dies schafft eine zusätzliche Sicherheit, die vor allem für Selbstständige attraktiv ist.

Man muss also auch bei dieser staatlich geförderten privaten Vorsorge zwischen Risiko und Gewinn abwägen. Menschen mit einem hohen Einkommen sowie Selbstständige und freiberuflich arbeitende sollten sich dieses System allerdings einmal genauer anschauen, da sie am meisten von der Rürup-Rente profitieren können.

Aktienfonds-Sparpläne (staatlich nicht gefördert)

Aktienfonds-Sparpläne dienen zur Kapitalanlage und Kapitalvergrößerung, um im Alter darauf zurückgreifen zu können. Sie werden von Banken, Direktbanken und natürlich Fondsgesellschaften angeboten. Das Prinzip der Aktienfonds-Sparpläne funktioniert so, dass der Anleger regelmäßig Geld in den Fonds einzahlt und dieses dann angelegt wird. Weil Aktienfonds-Sparpläne vom Staat nicht gefördert werden, kann der Anleger über das Vermögen frei verfügen. Es gibt keine Mindestlaufzeiten oder festgelegte regelmäßige Auszahlungen, die als Rente fungieren sollen.

Wichtig zu wissen ist, dass beim Kauf von einem Aktienfonds-Sparplan ein einmaliger Ausgabeaufschlag zu entrichten ist. Viele Fondsgesellschaften verzichten aber bei Stammkunden auf diese Gebühr. Ansonsten erheben einige Anbieter auch bei Umschichtungen des Kapitals Gebühren, man sollte sich darüber vorher informieren. Doch die Kostentransparenz bei Aktienfonds-Sparplänen ist sehr hoch; Banken, Sparkassen und Fondsgesellschaften geben hier meist sehr genaue Auskünfte über ihre Kosten.

Aktienfonds-Sparpläne bergen aber ein relativ hohes Verlustrisiko, da der Anleger in der Regel keine Garantie für die Auszahlung seines Vermögens besitzt. Man kann diesem Risiko ein wenig entgegenwirken, indem man auch trotz sinkender Kurse weiter in den Fonds einzahlt. Das erhöht den Durchschnittskosteneffekt und somit die Endleistungen, die mit längerer Laufzeit steigen. Dennoch besteht immer das Risiko, einen Totalverlust zu erleiden.

Dem gegenüber stehen die hohen Renditechancen der Aktienfonds-Sparpläne. Man kann mit einem Aktienfonds-Sparplan durchaus hohe Gewinne erzielen und so eine größere finanzielle Sicherheit im Alter haben.

Also ist die Schlussfolgerung auch bei dieser Variante: Abwägen zwischen Verlustrisiko und Gewinnchance. Um mit Aktienfonds-Sparplänen Erfolg zu haben, sollte man die Börse und sich vorher sehr genau über die einzelnen Angebote informieren, um im Altern auch wirklich von dieser Investition zu profitieren.

Immobilienbesitz (staatlich nicht gefördert)

Der Erwerb von Immobilienbesitz während der Erwerbstätigkeit kann im Alter ein weiterer Beitrag zur Rente sein und somit den gewohnten Lebensstandard sichern.

Diese letzte Variante setzt aber voraus, dass die Immobilie von der nun verrenteten Person selbst bewohnt wird. Denn so muss diese Person keine Miete zahlen, die ihre Rente verringern würde. Das bedeutet, dass man besser mit seinem monatlichen Einkommen zu Recht kommt.

Eine weitere Möglichkeit der Altersvorsorge durch Immobilienbesitz besteht darin, während der Ausübung des Berufs einen Immobilienbesitz aufzubauen und diesen zu vermieten. Dann tragen die Mietzahlungen im Alter zum Einkommen bei und erleichtern so die finanzielle Situation.

Immobilienfonds sind eine weitere Option in diesem Bereich. Dabei zahlen mehrere Anteilseigner Beiträge, die in Immobilien fließen. Der Gewinn aus diesen Objekten wird später auf alle Eigner verteilt. Somit hat man auch hier ein weiteres Einkommen im Rentenalter.

Gleichstellungsproblematik

Ein entfernter Aspekt der Altersvorsorge im Allgemeinen liegt in der Gleichstellungsproblematik von Männern und Frauen. Es ist bekannt, dass Frauen oft im Berufsleben weniger verdienen als Männer in exakt derselben Position. Darüber hinaus fallen Frauen häufiger durch Schwangerschaften und Elternzeiten längere Zeit im Beruf aus. Das führt dazu, dass die Renten aus der gesetzlichen Vorsorge für Frauen meist deutlich geringer sind als die der Männer. Hinzu kommt, dass einige Frauen nie gearbeitet haben, sondern Hausfrauen waren und dadurch überhaupt keine Rente erhalten. Das führt in vielen Fällen zu Altersarmut von Frauen.

Ein weiterer Punkt ist die höhere Lebenserwartung von Frauen. Das bedeutet, dass Frauen im Durchschnitt ein niedrigeres monatliches Einkommen erhalten, da es ja für mehr Jahre als bei Männern genügen muss. Da Männern und Frauen der gleiche Betrag an staatlicher Rente zusteht, bekommen Frauen es über einen längeren Zeitraum in geringeren Zahlungen verteilt.

Für dieses Problem muss die Politik noch Lösungen finden. Bei der Riester-Rente wurden Anfang 2006 schon die so genannten Unisex-Tarife eingeführt: Dabei müssen Männer und Frauen gleich hohe Beiträge einzahlen, obwohl sie unterschiedlich hohe Lebenserwartungen haben. Das verhindert die Altersarmut bei Frauen zumindest im Bereich der privaten Vorsorge.