DHB Netzwerk Haushalt: Aufbau, Tarifverträge und was der Verband für Privathaushalte bedeutet

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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Verband wurde 1915 als Deutscher Hausfrauenbund gegründet und heißt seit dem 23. September 2009 DHB Netzwerk Haushalt, Berufsverband der Haushaltsführenden. Sitz des Bundesverbands ist Bonn.
  • Der DHB ist in 16 Landesverbände und rund 300 Ortsverbände gegliedert. Die Ortsverbände sind eigenständige Vereine, weshalb Angebote und Beiträge regional unterschiedlich sind.
  • Als Arbeitgeberverband ist der DHB Tarifpartner der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Den Manteltarifvertrag schließt der Bundesverband, die Lohntarifverträge schließen die Landesverbände.
  • Wer eine Haushaltshilfe beschäftigt, muss mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Er beträgt seit 1. Januar 2026 13,90 Euro je Stunde und steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro.
  • 1927 gründete der Verband in Berlin den Hauswirtschaftlichen Einkaufs-, Beratungs- und Auskunftsdienst, kurz Heibaudi. Er gilt als Vorläufer der heutigen Verbraucherzentralen.
DHB Netzwerk Haushalt: Aufbau, Tarifverträge und was der Verband für Privathaushalte bedeutet
Bild: KI generiert

Über die Arbeit im eigenen Haushalt verhandelt niemand. Über die Arbeit im fremden Haushalt schon, und dafür braucht es auf beiden Seiten des Tisches jemanden. Der DHB Netzwerk Haushalt sitzt auf der Arbeitgeberseite. Das ist die Rolle, die den Verband von einem reinen Interessenverein unterscheidet und die ihn für Privathaushalte praktisch relevant macht, sobald dort jemand gegen Bezahlung arbeitet.

Arbeitsplatz in einer Kueche als Sinnbild fuer hauswirtschaftliche Berufsarbeit
Bild: KI generiert

Was ist der DHB Netzwerk Haushalt?

Der DHB ist ein überparteilicher und überkonfessioneller Berufsverband der Haushaltsführenden mit Sitz in Bonn. Gegründet wurde er 1915 unter dem Namen Deutscher Hausfrauenbund, zu den Gründerinnen zählte Hedwig Heyl, die sich für die berufliche Bildung von Frauen in der Hauswirtschaft einsetzte. Am 23. September 2009 gab sich der Verband seinen heutigen Namen: DHB Netzwerk Haushalt, Berufsverband der Haushaltsführenden e. V. Die Umbenennung war keine Kosmetik. Sie zog nach, was der Verband inhaltlich längst vertrat, nämlich die Haushaltsführung als Tätigkeit unabhängig vom Geschlecht der ausführenden Person.

Inhaltlich arbeitet der Verband an vier Feldern: hauswirtschaftliche Bildung, Verbraucherschutz, Familien- und Sozialpolitik sowie Tarifpolitik für hauswirtschaftliche Beschäftigte. Die ersten drei Felder betreffen vor allem Mitglieder und die politische Öffentlichkeit. Das vierte betrifft jeden Privathaushalt, der eine Reinigungskraft, eine Betreuungskraft oder eine Gartenhilfe beschäftigt, denn dort entstehen die Vertragsmuster und Entgeltgruppen, an denen sich solche Arbeitsverhältnisse orientieren.

Wie ist der Verband aufgebaut?

Der DHB ist dreistufig organisiert. Über dem Bundesverband in Bonn stehen 16 Landesverbände, unter ihnen rund 300 Ortsverbände. Diese Struktur erklärt eine Beobachtung, die viele Interessierte irritiert: Angebote, Mitgliedsbeiträge und Öffnungszeiten unterscheiden sich von Ort zu Ort erheblich. Die Ortsverbände sind eigenständige eingetragene Vereine mit eigenem Vorstand. Wer konkret wissen will, welche Kurse, Beratungen oder Treffen es gibt, fragt deshalb den Ortsverband und nicht den Bundesverband.

EbeneAnzahlZuständig für
Bundesverband, Sitz Bonn1Bundespolitische Vertretung, Manteltarifvertrag, DHB-Magazin
Landesverbände16Lohntarifverträge, Landespolitik, Jahreskalender für Haushalt und Familie
Ortsverbänderund 300Kurse, Vorträge, Beratung und Veranstaltungen vor Ort

Warum ist ein Berufsverband zugleich Arbeitgeberverband?

Weil Privathaushalte als Arbeitgeber allein nicht verhandlungsfähig sind. Ein einzelner Haushalt beschäftigt eine oder zwei Personen. Damit über hauswirtschaftliche Arbeit überhaupt tarifvertraglich verhandelt werden kann, braucht es eine Bündelung auf Arbeitgeberseite. Diese Rolle nimmt der DHB wahr. Tarifpartner auf Arbeitnehmerseite ist die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, kurz NGG. Den Manteltarifvertrag, der Arbeitszeit, Urlaub und Kündigungsfristen regelt, schließt der Bundesverband. Die Lohntarifverträge mit den konkreten Stundensätzen schließen die zuständigen Landesverbände, weshalb die Zahlen regional voneinander abweichen.

Der Tarifvertrag ordnet einzelne Tätigkeiten Entgeltgruppen zu, darunter Haushaltshilfe, Gartenhilfe, Pflege- und Betreuungstätigkeiten, hauswirtschaftliche Betriebsleitung und Kinderbetreuung. In der bis zum 30. Juni 2017 geltenden Fassung lag der Ecklohn der Entgeltgruppe IV bei 11,63 Euro brutto je Stunde, die höchste Gruppe bei 19,19 Euro brutto. Diese Werte sind überholt und dienen nur als Größenordnung für die Spreizung zwischen ungelernter Tätigkeit und Hauswirtschaftsmeisterin. Aktuelle Sätze erfragen Sie beim zuständigen Landesverband, weil sie tariflich fortgeschrieben werden und nicht bundeseinheitlich sind.

MerkeEin Tarifvertrag bindet Sie als Privathaushalt nur, wenn Sie Mitglied im tarifschließenden Verband sind oder der Vertrag für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Unabhängig davon gilt der gesetzliche Mindestlohn immer. Der Tarifvertrag ist für Nichtmitglieder deshalb kein Zwang, aber eine belastbare Orientierung, was eine qualifizierte hauswirtschaftliche Kraft im Vergleich zu einer ungelernten Hilfe wert ist.

Was müssen Sie beachten, wenn Sie eine Haushaltshilfe beschäftigen?

  1. Mindestlohn ansetzen. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro je Zeitstunde und steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Er gilt auch im Privathaushalt und lässt sich nicht durch Vereinbarung unterschreiten.
  2. Verdienstgrenze prüfen. Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 Euro monatlich im Jahresdurchschnitt und steigt 2027 auf 633 Euro. Sie ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt automatisch mit.
  3. Haushaltsscheck nutzen. Minijobs in Privathaushalten werden im Haushaltsscheckverfahren bei der Minijob-Zentrale angemeldet. Die pauschalen Abgaben liegen dort deutlich niedriger als bei gewerblichen Minijobs.
  4. Unfallversicherung anmelden. Beschäftigte im Privathaushalt sind gesetzlich unfallversichert. Die Meldung läuft beim Haushaltsscheck automatisch mit, bei anderen Beschäftigungsformen müssen Sie sie selbst veranlassen.
  5. Arbeitszeit aufschreiben. Führen Sie Datum, Beginn, Ende und Dauer der geleisteten Stunden. Ohne diese Aufzeichnung lässt sich die Einhaltung des Mindestlohns nicht belegen.
  6. Steuerermäßigung geltend machen. Nach Paragraf 35a Einkommensteuergesetz mindern 20 Prozent der Aufwendungen die Steuerschuld: bei einer geringfügigen Beschäftigung im Haushalt höchstens 510 Euro im Jahr, bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und haushaltsnahen Dienstleistungen höchstens 4.000 Euro. Wie Sie solche Posten sauber erfassen, zeigt der Beitrag zum Haushaltsbuch.

Bar auf die Hand ist Schwarzarbeit. Wer eine Haushaltshilfe ohne Anmeldung bezahlt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und haftet für nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge. Hinzu kommt ein Risiko, das oft übersehen wird: Ohne Anmeldung besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Stürzt die Hilfe bei Ihnen von der Leiter, haften Sie persönlich für Behandlungskosten und Verdienstausfall. Die Anmeldung über den Haushaltsscheck dauert wenige Minuten und ist kostenlos.

Was hat der Verband historisch bewirkt?

Zwei Punkte lassen sich belegen. Der erste ist die Gründung des Hauswirtschaftlichen Einkaufs-, Beratungs- und Auskunftsdienstes 1927 in Berlin, im damaligen Sprachgebrauch Heibaudi abgekürzt. Dort wurden Haushaltsgeräte und Waren geprüft und Verbraucher beraten. Diese Einrichtung gilt als Vorläufer der heutigen Verbraucherzentralen. Der zweite ist der Umgang mit dem Nationalsozialismus: 1935 löste sich der Verband selbst auf, um der Zwangseingliederung in die Reichsgemeinschaft Deutscher Hausfrauen zu entgehen. Nach 1945 entstand er aus zahlreichen Ortsverbänden neu.

Die dritte historische Linie ist die Berufsbildung. Der Verband trieb die Anerkennung hauswirtschaftlicher Arbeit als qualifizierte Berufsarbeit voran und war an der Entwicklung von Prüfungsstandards beteiligt. Bis heute ist Hauswirtschafterin beziehungsweise Hauswirtschafter ein anerkannter Ausbildungsberuf mit einem eigenen Meistertitel. Das erklärt die große Spanne im Tarifgefüge: Zwischen einer ungelernten Aushilfe und einer Hauswirtschaftsmeisterin mit Betriebsleitungsaufgaben liegt derselbe Qualifikationsabstand wie in jedem anderen Handwerk.

Welche Angebote gibt es für Mitglieder?

  • Weiterbildung: Kurse zu Ernährung, Reinigung, Textilpflege, Haushaltsorganisation und Betreuung, überwiegend über die Orts- und Landesverbände organisiert.
  • Verbraucherinformation: Veranstaltungen zu Verträgen, Energie, Lebensmittelkennzeichnung und digitalen Diensten. Der Verband ist über Landesverbände in Verbraucherstrukturen eingebunden.
  • Publikationen: Das DHB-Magazin als Verbandszeitschrift sowie der DHB Jahreskalender für Haushalt und Familie, der von Landesverbänden herausgegeben wird.
  • Tarifinformation: Auskünfte zu Entgeltgruppen und Musterverträgen für Beschäftigungen im Privathaushalt.
  • Netzwerk vor Ort: Regelmäßige Treffen der Ortsverbände, oft mit Fachvorträgen. Der Zuschnitt hängt stark vom jeweiligen Verein ab.
  • Interessenvertretung: Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben, die Haushaltsführung, Pflege und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf betreffen.

Ob eine Mitgliedschaft für Sie sinnvoll ist, hängt vom Ortsverband ab, nicht vom Bundesverband. Fragen Sie dort nach dem Jahresbeitrag, dem Veranstaltungsprogramm der vergangenen zwölf Monate und danach, ob Kurse für Nichtmitglieder offenstehen. Wenn Sie den Haushalt vor allem organisatorisch in den Griff bekommen wollen, kommen Sie mit einem sauber geführten Haushaltsplan und einer Ausgabenübersicht schneller voran als mit einer Vereinsmitgliedschaft. Wer dagegen eine Haushaltshilfe beschäftigt oder selbst in der Hauswirtschaft arbeitet, findet beim Verband Vertragsmuster und Tarifauskünfte, die sonst schwer zu bekommen sind. Ergänzend lohnt der Blick in die Hinweise zum Sparen bei der Hausarbeit.

Häufige Fragen zu DHB Netzwerk Haushalt: Aufbau, Tarifverträge und was der Verband für Privathaushalte bedeutet

Was ist der DHB Netzwerk Haushalt?

Ein überparteilicher und überkonfessioneller Berufsverband der Haushaltsführenden mit Sitz in Bonn, gegründet 1915 als Deutscher Hausfrauenbund. Seit dem 23. September 2009 trägt er den Namen DHB Netzwerk Haushalt, Berufsverband der Haushaltsführenden e. V. Er arbeitet zu hauswirtschaftlicher Bildung, Verbraucherschutz, Sozialpolitik und Tarifpolitik.

Wie viele Landes- und Ortsverbände hat der DHB?

Der Verband gliedert sich in 16 Landesverbände und rund 300 Ortsverbände. Die Ortsverbände sind eigenständige eingetragene Vereine mit eigenem Vorstand. Deshalb unterscheiden sich Beiträge, Kursangebote und Veranstaltungen von Ort zu Ort erheblich.

Mit wem schließt der DHB Tarifverträge ab?

Tarifpartner ist die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Der Manteltarifvertrag wird vom Bundesverband geschlossen, die Lohntarifverträge mit den konkreten Stundensätzen von den zuständigen Landesverbänden. Deshalb gibt es keine bundeseinheitliche Tariftabelle für hauswirtschaftliche Beschäftigte.

Gilt der DHB-Tarifvertrag auch für meinen Privathaushalt?

Nur wenn Sie Mitglied im tarifschließenden Verband sind oder der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro je Stunde seit dem 1. Januar 2026 gilt dagegen ohne Ausnahme. Für Nichtmitglieder ist die Tariftabelle eine Orientierung für die Bewertung von Qualifikation und Tätigkeit.

Wie melde ich eine Haushaltshilfe richtig an?

Für Minijobs im Privathaushalt gibt es das Haushaltsscheckverfahren der Minijob-Zentrale. Die Anmeldung ist kostenlos, die pauschalen Abgaben liegen unter denen gewerblicher Minijobs, und die gesetzliche Unfallversicherung wird dabei automatisch mitgemeldet. Die Verdienstgrenze liegt 2026 bei 603 Euro monatlich und steigt 2027 auf 633 Euro.

Kann ich die Kosten für eine Haushaltshilfe steuerlich absetzen?

Ja, über Paragraf 35a Einkommensteuergesetz. Abziehbar sind 20 Prozent der Aufwendungen, bei einer geringfügigen Beschäftigung im Haushalt höchstens 510 Euro im Jahr, bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung oder haushaltsnahen Dienstleistungen höchstens 4.000 Euro. Voraussetzung sind eine Rechnung und die unbare Zahlung, also Überweisung statt Bargeld.

Quellen

Die Inhalte wurden mit Hilfe von KI erstellt, jedoch durch die Redaktion geprüft am 1. August 2026