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Lohnt sich ein Immobilien-Teilverkauf für Eigentümer?

Immobilien Teilverkauf
Quelle: Bild von Ingo Doerrie von unsplash

Wer ein Eigenheim besitzt, hat gut für den Lebensabend vorgesorgt. Doch wenn die Rente knapp wird, denken viele Immobilieneigentümer über einen Teilverkauf nach. In den letzten Jahren hat der Immobilien-Teilverkauf an Bedeutung gewonnen, was nicht zuletzt an seiner unkomplizierten Abwicklung und den vielen Vorteilen liegen soll. Eine Medaille hat immer zwei Seiten und wo es Vorteile gibt, sollte auch auf die Nachteile geschaut werden. Ob sich ein Teilverkauf lohnt, können Interessierte zum Beispiel mithilfe des Teilverkaufrechners der Deutschen Teilkauf herausfinden.

Wie funktioniert ein Teilverkauf?

Im Gegensatz zu einem vollständigen Immobilienverkauf mit Auszug muss der Teilverkäufer bei diesem Modell sein Zuhause nicht verlassen. Er kann die Immobilie weiter bewohnen, diese nutzen und bei Bedarf sogar vermieten. Dafür zahlt er lediglich ein monatliches Nutzungsentgelt an den Teilkäufer, ähnlich einer geringen Mietzahlung.

Nach einer ausführlichen Beratung durch den Teilkäufer und auf Grundlage eines Angebots ermittelt ein unabhängiger und zertifizierter Gutachter den Marktwert Ihrer Immobilie. Dabei können Eigentümer eine Auszahlungssumme von mindestens 100.000 Euro für maximal 50 Prozent des Hauses beziehungsweise der Eigentumswohnung erhalten. Demnach müsste das Objekt einen Marktwert von mindestens 200.000 Euro haben. Dabei besteht zu keinem Zeitpunkt das Risiko, dass der Teilkäufer selbst in Ihr Zuhause einzieht. Auch eine räumliche Einschränkung ist bei Teilverkäufen nicht üblich, da Sie auch nach dem Teilverkauf die Entscheidungshoheit behalten.

Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

Jeder Teilverkäufer erhält ein Nießbrauchrecht, das im Grundbuch eingetragen wird. Somit besteht für ihn eine Sicherheit, dass er sein Zuhause weiter wie gewohnt nutzen und bewohnen kann. Ein Vorteil ist, dass der Teilverkäufer bei einem seriösen Anbieter jederzeit die Chance auf den Rückkauf des veräußerten Anteils oder aber einen Gesamtverkauf der Immobilie hat. Somit muss sich der Teilverkäufer nicht sofort entscheiden und kann sich die Optionen offenhalten, ob er sein Haus oder seine Eigentumswohnung später vererbt oder es zu Lebzeiten verschenkt.

Übrigens: Die Erben des Teilverkäufers erhalten häufig ein Erstankaufsrecht auf den verkauften Immobilienanteil. Sollte der Teilverkäufer versterben, ist der Teilkäufer zur Kontaktaufnahme zu den Erben verpflichtet.

Ob sich ein Teilverkauf lohnt, sollte grundsätzlich im Einzelfall abgewogen werden. Nicht zu unterschätzen ist hier die Verpflichtung des Teilverkäufers, sich um die Instandhaltung und den Werterhalt des Objekts zu kümmern. Muss das Dach oder die Heizungsanlage beispielsweise erneuert werden, ist nicht der Teilkäufer, sondern der Teilverkäufer dafür verantwortlich.

Fazit

Sicherlich hat der Teilverkauf des Hauses beziehungsweise der Wohnung viele Vorteile für den Eigentümer. So kann er weiter in seinem geliebten Zuhause bleiben und sich mit dem Auszahlungsbetrag langersehnte Wünsche erfüllen. Möchte man durch die Welt reisen und den Lebensabend in einem anderen Land verbringen, könnte ein Komplettverkauf die Lösung sein. Dies ist eine individuelle Entscheidung, die jeder selbst treffen muss. Interessierte können sich bei verschiedenen Anbietern ein kostenloses und unverbindliches Angebot einholen und sich ausführlich über einen Immobilien-Teilverkauf beraten lassen.