Bräunungsbeschleuniger: was sie tun, was sie nicht tun und warum das riskant ist

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Das Wichtigste in Kürze

  • UV-Strahlung ist von der Internationalen Agentur für Krebsforschung der WHO in die höchste Risikokategorie für krebserregende Stoffe eingestuft. Das Bundesamt für Strahlenschutz und das Bundesumweltministerium raten von der Solariennutzung ausdrücklich ab.
  • Nach Paragraf 4 des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung ist Minderjährigen die Solariennutzung seit 2009 ohne Ausnahme verboten. Betreibern drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro.
  • Bräunungsbeschleuniger sind Kosmetik, keine Sonnenschutzmittel. Sie enthalten in der Regel keinen UV-Filter, senken die Strahlenbelastung nicht und verhindern keinen Sonnenbrand.
  • Wer vor dem 35. Lebensjahr regelmäßig ins Solarium geht, hat nach Auswertungen des Krebsinformationsdienstes ein um rund 87 Prozent erhöhtes Melanomrisiko. Jede zusätzliche Nutzung pro Jahr erhöht das Risiko um etwa 1,8 Prozent.
  • Die UV-Schutz-Verordnung begrenzt die erythemwirksame Bestrahlungsstärke in Solarien auf 0,3 Watt pro Quadratmeter. Das entspricht der Mittagssonne am Äquator und ist eine Obergrenze, kein Sicherheitsversprechen.
Bräunungsbeschleuniger: was sie tun, was sie nicht tun und warum das riskant ist
Bild: KI generiert

Bräunungsbeschleuniger werden als Abkürzung verkauft: schneller braun, mit weniger Zeit auf der Liege. Die Rechnung geht nur auf, wenn man einen Punkt ausblendet. Braun wird die Haut ausschließlich durch UV-Strahlung, und die Strahlendosis sinkt durch keine Creme. Wer die Wirkung dieser Produkte verstehen will, muss deshalb zuerst über die Strahlung reden.

Schematischer Vergleich der Eindringtiefe von UV-A-, UV-B- und UV-C-Strahlung in die Haut
Bild: KI generiert

MerkeDieser Beitrag ist allgemeine Verbraucherinformation und ersetzt keine ärztliche Beratung, keine Diagnose und keine Behandlung. Er enthält bewusst keine Produkt- oder Anbieterempfehlung. Veränderte, wachsende, juckende oder blutende Muttermale gehören dermatologisch abgeklärt. Gesetzlich Versicherte haben ab dem Alter von 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf ein Hautkrebs-Screening, die Einzelheiten regelt der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wie gefährlich ist UV-Strahlung wirklich?

Die Internationale Agentur für Krebsforschung der Weltgesundheitsorganisation führt UV-Strahlung in der höchsten Kategorie krebserregender Einwirkungen. In dieselbe Gruppe fallen Tabakrauch und Asbest. Das Bundesumweltministerium beziffert die Zahl der Hautkrebsneuerkrankungen in Deutschland für 2018 auf rund 220.000 Fälle, dazu etwa 4.000 Sterbefälle jährlich. UV-Strahlung gilt als Hauptursache.

Für Solarien ist die Datenlage besonders klar. Der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums verweist auf Auswertungen, nach denen der erste Solarienbesuch vor dem 35. Lebensjahr mit einem um etwa 87 Prozent erhöhten Melanomrisiko einhergeht. Jede zusätzliche Nutzung pro Jahr erhöht das Risiko um rund 1,8 Prozent. Etwa 5 Prozent der Melanomfälle in Europa werden auf Solarien zurückgeführt.

StrahlungsartWellenlängeWirkung auf die HautVorkommen
UV-A315 bis 400 NanometerDringt bis in die Lederhaut, färbt vorhandenes Melanin sofort um, schädigt die elastischen Fasern, treibt die HautalterungSonne, Solarien
UV-B280 bis 315 NanometerWirkt in der Oberhaut, regt die Neubildung von Melanin an, verursacht Sonnenbrand, schädigt die DNA direktSonne, Solarien in geringerem Anteil
UV-C100 bis 280 NanometerEnergiereichster Anteil, wird in der Atmosphäre vollständig zurückgehaltenkünstliche Quellen, nicht in der Sonnenstrahlung am Boden

Die schnelle Sofortbräune durch UV-A ist optisch ein Erfolg und biologisch keiner. Sie entsteht durch Umfärbung bereits vorhandener Pigmente und baut praktisch keinen Eigenschutz auf. Die eigentliche, länger anhaltende Bräunung durch neu gebildetes Melanin ist eine Schutzreaktion auf bereits eingetretene Schäden. Ein Eigenschutz von wenigen Lichtschutzfaktoren ist alles, was dabei herauskommt.

Was steckt in Bräunungsbeschleunigern?

Rechtlich sind diese Produkte Kosmetika, keine Arzneimittel und keine Sonnenschutzmittel. Typische Inhaltsstoffe sind die Aminosäure Tyrosin als Vorstufe des Melanins, dazu Fette, Feuchtigkeitsspender und teilweise Kupferverbindungen. Die Idee dahinter: Wenn der Haut der Baustein Tyrosin äußerlich zugeführt wird, soll sie schneller pigmentieren.

Belastbare Wirksamkeitsnachweise für aufgetragenes Tyrosin sind dünn. Melanin entsteht in den Melanozyten in tieferen Schichten der Oberhaut, und die Hautbarriere lässt aufgetragene Aminosäuren nur begrenzt dorthin. Was diese Produkte messbar leisten, ist etwas anderes: Sie halten die Haut feucht und geschmeidig. Gut durchfeuchtete Haut reflektiert weniger und wirkt gleichmäßiger gebräunt. Das ist ein Pflegeeffekt, kein Bräunungseffekt.

Kein UV-Filter, kein Schutz. Bräunungsbeschleuniger enthalten in aller Regel keinen Lichtschutzfaktor. Sie verringern die Strahlendosis nicht, verhindern keinen Sonnenbrand und senken das Hautkrebsrisiko nicht. Der eigentliche Schaden ist indirekt: Wer glaubt, mit dem Produkt vorgesorgt zu haben, bleibt länger in der Sonne oder auf der Liege und erhöht damit genau die Belastung, um die es geht. Prüfen Sie auf der Verpackung, ob ein Lichtschutzfaktor ausgelobt ist. Steht dort keiner, schützt das Produkt nicht.

Was gilt rechtlich für Solarien in Deutschland?

Zwei Regelwerke sind maßgeblich. Das Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen verbietet in Paragraf 4 Minderjährigen die Nutzung von Solarien. Das Verbot gilt seit 2009 und kennt keine Ausnahme, auch nicht mit Einverständnis der Eltern. Eine medizinisch notwendige UV-Bestrahlung bei Minderjährigen darf nur eine Ärztin oder ein Arzt vornehmen. Bestraft wird nicht der Jugendliche, sondern der Betreiber, dem Bußgelder bis zu 50.000 Euro drohen. Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot bestätigt.

Die UV-Schutz-Verordnung von 2012 regelt den Betrieb. Sie begrenzt die erythemwirksame Bestrahlungsstärke auf 0,3 Watt pro Quadratmeter. Das Bundesumweltministerium ordnet diesen Wert als vergleichbar mit der Mittagssonne am Äquator ein. Ein Grenzwert ist damit keine Unbedenklichkeitsgrenze, sondern eine Obergrenze für die Bestrahlungsstärke. Zusätzlich verlangt die Verordnung geschultes Aufsichtspersonal, eine kostenlose Beratung zum Hauttyp, kostenlose Schutzbrillen und eine Notabschaltung.

  • Kein Ersatz für Vitamin D: Das Bundesumweltministerium weist darauf hin, dass die Bestrahlung von Gesicht, Händen und Armen durch natürliches Sonnenlicht zwei- bis dreimal pro Woche für die körpereigene Bildung ausreicht. Ein Solarienbesuch ist dafür nicht nötig.
  • Kein Vorbräunen für den Urlaub: Der Eigenschutz durch vorgebräunte Haut entspricht nur wenigen Lichtschutzfaktoren. Die Strahlendosis, die dafür aufgewendet wird, kommt zur Urlaubsdosis hinzu.
  • Selbstbräuner enthalten kein UV: Präparate mit Dihydroxyaceton färben die oberste Hornschicht chemisch ein und arbeiten ohne Strahlung. Sie bauen aber auch keinen Lichtschutz auf, ein Sonnenschutzmittel bleibt nötig.
  • Wechselwirkungen beachten: Zahlreiche Medikamente machen die Haut lichtempfindlicher, darunter bestimmte Antibiotika, Entwässerungsmittel und Johanniskrautpräparate. Die Beipackzettel weisen darauf hin.
  • Augen schützen: UV-Strahlung schädigt Hornhaut und Linse. Schutzbrillen sind in Solarien vorgeschrieben und kostenlos bereitzustellen.

Wie senken Sie die UV-Belastung im Alltag?

  1. UV-Index prüfen. Der Deutsche Wetterdienst und das Bundesamt für Strahlenschutz veröffentlichen den UV-Index tagesaktuell. Ab Stufe 3 werden Schutzmaßnahmen empfohlen, ab Stufe 8 gilt die Mittagszeit im Freien als zu meiden.
  2. Mittagssonne meiden. Zwischen 11 und 15 Uhr ist die Belastung am höchsten. Verlegen Sie Gartenarbeit, Sport und Balkonzeit in die Morgen- oder Abendstunden.
  3. Schatten baulich schaffen. Ein fester Schattenplatz wirkt zuverlässiger als jede Creme. Eine Beschattung lässt sich mit einer an der Hauswand montierten Markise oder mit einem im Garten gespannten Sonnensegel dauerhaft herstellen.
  4. Kleidung nutzen. Dicht gewebte Textilien halten mehr Strahlung ab als jede aufgetragene Schicht. Ein breitkrempiger Hut schützt Ohren und Nacken, die bei Hautkrebs häufig betroffen sind.
  5. Sonnenschutzmittel richtig dosieren. Für einen Erwachsenen werden rund 30 Milliliter für den ganzen Körper veranschlagt, etwa drei gehäufte Esslöffel. Wer weniger aufträgt, erreicht den ausgelobten Lichtschutzfaktor nicht annähernd. Nachcremen verlängert die Schutzdauer nicht, es erhält sie nur.
  6. Haut beobachten. Kontrollieren Sie Muttermale zweimal jährlich selbst und nehmen Sie das Hautkrebs-Screening ab 35 Jahren wahr. Neue oder veränderte Male gehören zeitnah in dermatologische Abklärung.

Lohnt sich ein Bräunungsbeschleuniger überhaupt?

Nüchtern betrachtet kaufen Sie eine Feuchtigkeitspflege mit einem Versprechen, das sie nicht halten kann. Der belegbare Nutzen liegt in der Pflege, nicht in der Bräunung. Der Preisaufschlag gegenüber einer schlichten Körperlotion ist erheblich, der Zusatznutzen nicht belegt. Und das Risiko liegt nicht im Tiegel, sondern im Verhalten, das er begünstigt: mehr Zeit unter der Strahlung.

Wer eine getönte Haut möchte, ohne die Strahlendosis zu erhöhen, kommt mit Selbstbräunern auf Basis von Dihydroxyaceton oder mit dekorativer Kosmetik zum Ziel. Beide arbeiten ohne UV. Beide bauen aber auch keinen Lichtschutz auf, das Sonnenschutzmittel bleibt in jedem Fall nötig. Wenn Sie heute nur eine Sache ändern wollen: Sehen Sie vor der nächsten Gartenstunde den UV-Index für Ihren Ort nach und richten Sie die Uhrzeit danach aus.

Häufige Fragen zu Bräunungsbeschleuniger: was sie tun, was sie nicht tun und warum das riskant ist

Schützt ein Bräunungsbeschleuniger vor Sonnenbrand?

Nein. Bräunungsbeschleuniger sind Kosmetikprodukte und enthalten in der Regel keinen UV-Filter. Sie senken die Strahlendosis nicht und verhindern keinen Sonnenbrand. Wenn auf der Verpackung kein Lichtschutzfaktor ausgelobt ist, schützt das Produkt nicht.

Dürfen Jugendliche ins Solarium?

Nein. Paragraf 4 des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung verbietet Minderjährigen die Nutzung von Solarien seit 2009 ohne Ausnahme, auch nicht mit Zustimmung der Eltern. Bestraft wird der Betreiber, dem ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro droht. Eine medizinisch notwendige UV-Bestrahlung darf bei Minderjährigen nur ärztlich erfolgen.

Wie stark erhöht das Solarium das Hautkrebsrisiko?

Der Krebsinformationsdienst verweist auf Auswertungen, nach denen der erste Solarienbesuch vor dem 35. Lebensjahr mit einem um rund 87 Prozent erhöhten Melanomrisiko einhergeht. Jede zusätzliche Nutzung pro Jahr erhöht das Risiko um etwa 1,8 Prozent. Rund 5 Prozent der Melanomfälle in Europa werden auf Solariennutzung zurückgeführt.

Bringt Vorbräunen im Solarium etwas für den Urlaub?

Der aufgebaute Eigenschutz entspricht nur wenigen Lichtschutzfaktoren und ersetzt kein Sonnenschutzmittel. Die dafür aufgewendete Strahlendosis addiert sich zur Urlaubsdosis. Das Bundesamt für Strahlenschutz und das Bundesumweltministerium raten von der Solariennutzung insgesamt ab.

Was ist der Unterschied zwischen Selbstbräuner und Bräunungsbeschleuniger?

Selbstbräuner mit Dihydroxyaceton färben die oberste Hornschicht chemisch ein und kommen ohne UV-Strahlung aus. Bräunungsbeschleuniger sollen die körpereigene Pigmentbildung anregen und wirken nur zusammen mit UV-Bestrahlung. Beide bauen keinen Lichtschutz auf, ein Sonnenschutzmittel bleibt in beiden Fällen nötig.

Wie viel Sonnencreme muss ich auftragen?

Für den ganzen Körper eines Erwachsenen werden rund 30 Milliliter veranschlagt, das entspricht etwa drei gehäuften Esslöffeln. Wer weniger aufträgt, erreicht den auf der Packung angegebenen Lichtschutzfaktor nicht. Nachcremen erhält den Schutz, verlängert die Aufenthaltsdauer in der Sonne aber nicht.

Quellen

Die Inhalte wurden mit Hilfe von KI erstellt, jedoch durch die Redaktion geprüft am 1. August 2026