Hausratversicherung: Versicherungssumme, Neuwert und die Fallen in den Obliegenheiten

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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft nennt als Orientierung für die Versicherungssumme 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Wer diese Pauschale ansetzt, erhält bei vielen Anbietern einen Unterversicherungsverzicht.
  • Ersetzt wird der Neuwert, also der Betrag für eine neue Sache gleicher Art und Güte. Ohne Unterversicherungsverzicht kürzt der Versicherer bei zu niedriger Summe anteilig.
  • Versichert sind Feuer, Einbruchdiebstahl und Raub, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Überschwemmung, Starkregen und Rückstau fallen in den gesondert zu vereinbarenden Baustein Elementarschäden.
  • Nach Paragraf 81 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz darf der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Ein gekipptes Fenster gilt in vielen Bedingungen als offenes Fenster.
  • Die Verbraucherzentralen ordnen die Hausratversicherung als situationsabhängig sinnvoll ein: empfehlenswert bei wertvoller Einrichtung, verzichtbar bei einer Wohnung, deren Inhalt sich aus eigenen Mitteln ersetzen ließe.
Hausratversicherung: Versicherungssumme, Neuwert und die Fallen in den Obliegenheiten
Bild: KI generiert

Die Hausratversicherung ist der Vertrag mit den meisten Missverständnissen. Sie ersetzt nicht alles, was in der Wohnung kaputtgeht, sondern nur Schäden aus einer festen Liste von Gefahren. Und sie ersetzt den Neuwert nur dann vollständig, wenn die Versicherungssumme stimmt.

Wohnzimmer mit Möbeln, Büchern und Elektronik
Bild: KI generiert

Dieser Text geht die vier Punkte durch, an denen sich im Schadenfall entscheidet, wie viel Geld fließt: die Versicherungssumme, die versicherten Gefahren, die Zusatzbausteine und die Obliegenheiten. Am Ende steht die Frage, für wen sich der Vertrag überhaupt lohnt.

MerkeDieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Versicherungsberatung im Sinne von Paragraf 34d Gewerbeordnung. Welche Leistungen ein konkreter Vertrag umfasst, ergibt sich ausschließlich aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen und dem Versicherungsschein.

Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft nennt als Orientierung 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Für eine Wohnung mit 80 Quadratmetern ergibt das eine Versicherungssumme von 52.000 Euro. Die Zahl ist eine Pauschale, kein Gutachten. Sie kann für eine spärlich möblierte Wohnung zu hoch und für einen Haushalt mit teurer Technik, Instrumenten oder Sammlungen deutlich zu niedrig sein.

Der Grund, warum diese Pauschale trotzdem wichtig ist, heißt Unterversicherungsverzicht. Wer die Quadratmeterpauschale des Anbieters ansetzt, erhält bei vielen Versicherern die Zusage, den Einwand der Unterversicherung nicht zu erheben. Ohne diese Zusage rechnet der Versicherer bei einem Schaden anteilig: Liegt der tatsächliche Wert des Hausrats bei 80.000 Euro und die vereinbarte Summe bei 40.000 Euro, wird auch ein Teilschaden nur zur Hälfte ersetzt. Das trifft nicht erst den Totalschaden, sondern jeden Einzelfall.

WohnflächeVersicherungssumme nach 650 Euro je QuadratmeterAnmerkung
45 Quadratmeter29.250 Euroreicht für eine durchschnittlich möblierte Einzimmerwohnung
65 Quadratmeter42.250 Eurotypische Zweizimmerwohnung
80 Quadratmeter52.000 EuroFamilienwohnung, Technik gesondert prüfen
110 Quadratmeter71.500 EuroReihenhaus, Keller und Garage mitzählen
140 Quadratmeter91.000 Eurobei Sammlungen und Instrumenten meist zu niedrig

Welche Gefahren sind versichert?

Die Grunddeckung umfasst vier Gefahrengruppen: Brand, Blitzschlag und Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch, bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser sowie Sturm ab Windstärke 8 und Hagel. Alles außerhalb dieser Liste ist kein Versicherungsfall, unabhängig davon, wie ärgerlich der Schaden ist.

Das erklärt die häufigste Enttäuschung. Der Fernseher, der vom Schrank fällt, ist nicht versichert. Das Handy, das aus der Hand rutscht, ebenfalls nicht. Ein Bruchschaden aus eigener Unachtsamkeit gehört in keine der vier Gruppen. Warum eine separate Gerätepolice trotzdem selten die Antwort ist, steht im Beitrag zur Handyversicherung.

Die zweite große Lücke betrifft Wasser von außen. Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch und Schneedruck stehen im Zusatzbaustein Elementarschäden, der getrennt vereinbart wird. Welche Ursache in welchen Vertrag fällt, ordnet der Beitrag Wasserschaden und welche Versicherung zuständig ist im Einzelnen.

Welche Zusatzbausteine sind wirklich sinnvoll?

Fahrrad angeschlossen an einem Fahrradständer vor einem Haus
Bild: KI generiert
  • Elementarschäden: Der wichtigste Zusatz. Der GDV beziffert die versicherten Schäden durch Überschwemmung und Starkregen für 2024 auf 2,6 Milliarden Euro, mehr als doppelt so viel wie im Vorjahr. Starkregen trifft nicht nur Flussanlieger.
  • Fahrraddiebstahl: Ohne Zusatz ist ein Fahrrad nur bei Einbruchdiebstahl aus einem abgeschlossenen Raum versichert. Der Diebstahl vom Bahnhofsvorplatz fällt heraus. Der Baustein deckt den Diebstahl auch außerhalb, häufig begrenzt auf einen Prozentsatz der Versicherungssumme, verbreitet ein bis zwei Prozent.
  • Nachtzeitklausel prüfen: Ältere Fahrradbausteine leisten nur bei Diebstahl zwischen 6 und 22 Uhr. Bei vielen aktuellen Tarifen gilt der Schutz rund um die Uhr. Der Unterschied steht im Bedingungswerk.
  • Grobe Fahrlässigkeit: Der vertragliche Verzicht auf die Kürzung nach Paragraf 81 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz, entweder vollständig oder bis zu einer festen Summe. Ohne diesen Einschluss kann eine vergessene Kerze teuer werden.
  • Überspannungsschäden: Blitzeinschlag in der Nachbarschaft zerstört Elektronik, ohne dass es brennt. Dieser Schaden ist häufig nur mit gesondertem Einschluss und mit eigener Entschädigungsgrenze gedeckt.
  • Glasversicherung: Ein eigener Baustein für Fenster-, Türen- und Möbelglas. Sinnvoll bei großflächigen Verglasungen und Ceranfeldern, verzichtbar in einer Standardwohnung.

Was passiert bei grober Fahrlässigkeit?

Paragraf 81 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz erlaubt es dem Versicherer, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt hat. Bei Vorsatz entfällt die Leistung nach Absatz 1 vollständig. Viele Tarife verzichten vertraglich auf die Kürzung, entweder ganz oder bis zu einem festen Betrag. Dieser Verzicht ist das wichtigste Qualitätsmerkmal im Vergleich.

Ein gekipptes Fenster gilt in vielen Bedingungen als offenes Fenster. Wer die Wohnung mit gekipptem Fenster verlässt und beklaut wird, muss mit einer Kürzung rechnen, weil kein Einbruch im Sinne der Bedingungen vorliegt und zugleich eine Obliegenheit verletzt sein kann. Dasselbe gilt für den unter der Fußmatte deponierten Schlüssel und für Kellerfenster, die nur angelehnt sind. Schließen Sie alle Fenster vollständig, auch bei kurzer Abwesenheit.

Weitere Obliegenheiten stehen im Bedingungswerk und gelten unabhängig vom Verschulden. Bei längerer Abwesenheit verlangen viele Verträge, die Wohnung regelmäßig kontrollieren zu lassen, in der Heizperiode ausreichend zu heizen und wasserführende Leitungen abzusperren und zu entleeren. Für Wertsachen gelten gesonderte Entschädigungsgrenzen, meist als Prozentsatz der Versicherungssumme. Werden sie in einem Wertschutzschrank aufbewahrt, entfallen diese Grenzen häufig. Freistehende Wertschutzschränke müssen dafür nach verbreiteten Bedingungen mindestens 200 Kilogramm wiegen oder fachgerecht verankert beziehungsweise bündig in Wand oder Boden eingebaut sein.

Was ist nach einem Schaden zu tun?

  1. Gefahr beenden. Wasser abstellen, Strom in betroffenen Räumen ausschalten, bei Einbruch die Wohnung nicht aufräumen. Nach Paragraf 82 Versicherungsvertragsgesetz sind Sie verpflichtet, den Schaden abzuwenden und zu mindern.
  2. Polizei einschalten. Bei Einbruch, Raub und Vandalismus ist die Anzeige zwingend. Verlangen Sie das Aktenzeichen und eine schriftliche Bestätigung, Versicherer fordern beides an.
  3. Dokumentieren, bevor Sie räumen. Fotos und ein Video jeder betroffenen Fläche, mit Datum. Beschädigte Sachen bleiben, bis der Versicherer sie freigibt.
  4. Unverzüglich melden. Die Anzeige beim Versicherer erfolgt so schnell wie möglich und in Textform. Eine Verzögerung kann nach den Bedingungen zu Kürzungen führen.
  5. Stehlgutliste erstellen. Gegenstand, Marke, Modell, Kaufdatum, Kaufpreis und Beleg in einer Tabelle. Die Polizei nimmt diese Liste zur Fahndung, der Versicherer zur Regulierung.
  6. Belege sichern. Ohne Nachweis wird über den Wert diskutiert. Ein jährlich aktualisierter Ordner mit Rechnungen und Fotos der Einrichtung erspart genau diese Diskussion.

Ist eine Hausratversicherung notwendig?

Sie gehört nicht in dieselbe Kategorie wie die Haftpflicht. Die Verbraucherzentralen nennen als unverzichtbar die Privathaftpflicht, die Krankenversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung, weil diese existenzielle Risiken abdecken. Die Hausratversicherung ordnen sie als situationsabhängig ein: sinnvoll, wenn wertvolle Einrichtung, Elektronik oder Schmuck vorhanden sind, und weniger dringend, wenn sich der gesamte Inhalt der Wohnung aus eigenen Mitteln neu beschaffen ließe.

Machen Sie die Rechnung selbst. Addieren Sie grob, was eine vollständige Neueinrichtung kosten würde, und vergleichen Sie diesen Betrag mit Ihren Rücklagen. Liegt die Summe über dem, was Sie kurzfristig aufbringen könnten, ist der Vertrag sinnvoll. Liegt sie darunter, ist der Beitrag besser in einer Rücklage aufgehoben. Wichtiger als beides bleibt die private Haftpflichtversicherung, weil dort Forderungen in sechsstelliger Höhe möglich sind, die kein Haushalt selbst trägt.

Wenn Sie sich für den Vertrag entscheiden, prüfen Sie vor der Unterschrift vier Angaben: die Versicherungssumme im Verhältnis zu 650 Euro je Quadratmeter, den Unterversicherungsverzicht, den Einschluss der groben Fahrlässigkeit und den Baustein Elementarschäden. Diese vier Punkte bestimmen, was am Ende ausgezahlt wird.

Häufige Fragen zu Hausratversicherung: Versicherungssumme, Neuwert und die Fallen in den Obliegenheiten

Wie hoch sollte die Versicherungssumme in der Hausratversicherung sein?

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft nennt als Orientierung 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Für 80 Quadratmeter ergibt das 52.000 Euro. Wer diese Pauschale ansetzt, erhält bei vielen Anbietern einen Unterversicherungsverzicht, bei teurer Einrichtung ist eine höhere Summe zu vereinbaren.

Was bedeutet Unterversicherung?

Liegt der tatsächliche Wert des Hausrats über der vereinbarten Versicherungssumme, kürzt der Versicherer die Entschädigung im selben Verhältnis. Bei einem Wert von 80.000 Euro und einer Summe von 40.000 Euro wird auch ein Teilschaden nur zur Hälfte ersetzt. Ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht schließt diese Kürzung aus.

Welche Gefahren deckt die Hausratversicherung ab?

Brand, Blitzschlag und Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch, bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser sowie Sturm ab Windstärke 8 und Hagel. Schäden durch Überschwemmung, Starkregen und Rückstau erfordern den Zusatzbaustein Elementarschäden. Selbst verursachte Bruchschäden sind nicht versichert.

Was gilt bei einem gekippten Fenster?

In vielen Bedingungswerken gilt ein gekipptes Fenster als offenes Fenster. Ein Diebstahl durch dieses Fenster ist dann kein Einbruchdiebstahl im Sinne der Bedingungen, und zusätzlich kann eine Obliegenheitsverletzung vorliegen. Schließen Sie Fenster vollständig, auch bei kurzer Abwesenheit.

Ist mein Fahrrad über die Hausratversicherung versichert?

Ohne Zusatzbaustein nur bei Einbruchdiebstahl aus einem abgeschlossenen Raum, etwa aus dem Keller. Der Diebstahl von der Straße oder vom Bahnhof erfordert den Baustein Fahrraddiebstahl, dessen Deckung häufig auf einen Prozentsatz der Versicherungssumme begrenzt ist. Prüfen Sie, ob eine Nachtzeitklausel den Schutz auf die Zeit zwischen 6 und 22 Uhr beschränkt.

Was passiert bei grober Fahrlässigkeit?

Nach Paragraf 81 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz darf der Versicherer die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen, bei Vorsatz entfällt sie ganz. Viele Tarife verzichten vertraglich auf diese Kürzung, entweder vollständig oder bis zu einem festen Betrag. Dieser Verzicht sollte im Versicherungsschein stehen.

Quellen

Die Inhalte wurden mit Hilfe von KI erstellt, jedoch durch die Redaktion geprüft am 1. August 2026