Konto kostenlos steht auf der Startseite, und im Preis- und Leistungsverzeichnis steht die Bedingung. Das ist kein Betrug, sondern Geschäftsmodell: Ein Girokonto verursacht der Bank Kosten, und sie holt sie sich an einer Stelle wieder, die im Vergleichsrechner nicht auftaucht. Wer das Prinzip kennt, findet trotzdem ein passendes Konto.

Wann ist ein Girokonto wirklich kostenlos?
Stiftung Warentest legt vier Kriterien an, die gleichzeitig erfüllt sein müssen: keine Kontoführungsgebühr, kein Mindestgeldeingang als Voraussetzung, eine kostenlose Girocard und keine Gebühren für Online-Überweisungen. Nach der Auswertung mit Stand April 2026 erfüllten von über 700 untersuchten Konten lediglich 12 alle vier Punkte gleichzeitig.
Alle anderen Angebote sind Konten mit Bedingung. Diese Bedingungen sind unterschiedlich streng.
| Bedingung | Typische Ausgestaltung | Was passiert bei Nichterfüllung |
|---|---|---|
| Mindestgeldeingang | fester Betrag pro Monat, häufig zwischen 700 und 1.500 Euro | Kontoführungsgebühr wird im Folgemonat berechnet |
| Aktive Nutzung | eine Mindestzahl an Kartenzahlungen oder Transaktionen pro Monat | Rückfall in ein kostenpflichtiges Modell |
| Altersgrenze | kostenlos bis zu einem bestimmten Lebensjahr, oft in Verbindung mit Ausbildungsnachweis | automatische Umstellung nach Ablauf, oft ohne gesonderte Erinnerung |
| Digitale Kontoführung | nur Online-Banking, Papierauszüge kostenpflichtig | Entgelt je Postversand |
| Produktbündel | Konto kostenlos bei gleichzeitigem Depot, Kreditkarte oder Bausparvertrag | Gebühr entsteht beim Wegfall des zweiten Produkts |
Der Mindestgeldeingang ist die häufigste Bedingung und die tückischste. Er trifft genau die Gruppen, für die eine Kontoführungsgebühr am meisten wiegt: Menschen mit kleinem Einkommen, Teilzeitbeschäftigte, Rentnerinnen und Rentner mit knapper Rente, Menschen in Elternzeit. Wer die Schwelle nur in manchen Monaten erreicht, zahlt unregelmäßig und schlecht planbar.
Wo tauchen die Gebühren stattdessen auf?
- Bargeldabhebung: An Automaten außerhalb des eigenen Verbunds fallen Entgelte an, die je Abhebung berechnet werden. Prüfen Sie, wie dicht das Automatennetz an Ihrem Wohnort ist, bevor Sie ein Konto ohne Filialen wählen.
- Karten: Die Girocard ist bei manchen Modellen nur in der ersten Ausfertigung kostenlos. Ersatzkarten nach Verlust und zusätzliche Karten für Partner kosten regelmäßig extra.
- Auslandseinsatzentgelt: Zahlungen in Fremdwährung werden häufig mit einem prozentualen Aufschlag auf den Umsatz belegt. Für Reisen ist das die Position mit der größten Wirkung.
- Beleghafte Aufträge: Überweisungen am Schalter oder per Formular kosten in vielen Preisverzeichnissen ein Vielfaches der Online-Überweisung.
- Kontoauszug per Post: Wer keinen Drucker und kein Online-Banking nutzt, zahlt je Versand. Bei monatlichem Versand summiert sich das über das Jahr.
- Dispositionskredit: Der Zins auf die Kontoüberziehung ist die teuerste Einzelposition. Nach einer BaFin-Erhebung lag der Durchschnitt im April 2026 bei 11,28 Prozent, geduldete Überziehungen kosteten im Mittel 13,04 Prozent.
Eine Position, die seit 2025 wegfallen muss, ist der Aufpreis für Echtzeitüberweisungen. Nach der EU-Verordnung 2024/886 gilt seit dem 9. Januar 2025 Entgeltgleichheit: Eine Echtzeitüberweisung darf nicht teurer sein als eine gewöhnliche SEPA-Überweisung. Seit dem 9. Oktober 2025 kommt der Empfängerabgleich hinzu, bei dem vor der Freigabe geprüft wird, ob der eingegebene Name zum Kontoinhaber der IBAN passt.
MerkeDieser Beitrag ist allgemeine Verbraucherinformation. Er nennt bewusst keine Banken und keine Kontomodelle, empfiehlt keinen Anbieter und ist keine Anlageberatung nach Paragraf 34f der Gewerbeordnung und keine Versicherungsvermittlung nach Paragraf 34d der Gewerbeordnung. Maßgeblich ist immer das aktuelle Preis- und Leistungsverzeichnis Ihrer Bank, das sich jederzeit ändern kann.
Wie rechnen Sie Ihr Konto ehrlich durch?
Der Vergleich über die Kontoführungsgebühr allein führt regelmäßig zum falschen Ergebnis. Rechnen Sie stattdessen mit Ihrem tatsächlichen Verhalten.
Nehmen Sie die letzten zwölf Monatsauszüge und zählen Sie vier Größen: wie oft Sie Bargeld abgehoben haben und wo, wie viele Überweisungen davon beleghaft waren, wie viele Umsätze in Fremdwährung angefallen sind und wie viele Tage Ihr Konto im Minus stand. Multiplizieren Sie diese Zahlen mit den Sätzen aus dem Preisverzeichnis des jeweiligen Kontomodells. Erst diese Summe ist vergleichbar.
Ein Konto mit 3 Euro Monatsgebühr und kostenlosen Abhebungen kann günstiger sein als ein Gratiskonto, an dem jede Abhebung Geld kostet, wenn Sie viermal im Monat Bargeld ziehen. Umgekehrt ist ein Gratiskonto ohne Automatennetz sinnvoll, wenn Sie fast alles mit Karte bezahlen. Welche Kontoart zu welchem Nutzungsverhalten passt, ordnet der Beitrag Konto: welches für wen und wofür ein. Wer die Beträge systematisch erfassen will, findet den Rahmen dafür in der Aufstellung zur Haushaltskasse.
Gebührenerhöhungen brauchen Ihre Zustimmung. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 27. April 2021, Aktenzeichen XI ZR 26/20, entschieden, dass Klauseln unwirksam sind, nach denen Schweigen des Kunden als Zustimmung zu geänderten Geschäftsbedingungen gilt. Preiserhöhungen sind danach nur wirksam, wenn Sie ihnen aktiv zustimmen. Prüfen Sie deshalb jedes Schreiben mit einer Ankündigung von Entgeltänderungen und werfen Sie es nicht ungelesen weg. Wer in der Vergangenheit auf Grundlage einer solchen Klausel Entgelte gezahlt hat, kann unter Umständen Rückerstattung verlangen, wobei Verjährungsfristen zu beachten sind.
Wer hat Anspruch auf ein Basiskonto?
Dies ist der wichtigste Abschnitt für alle, die überhaupt kein Konto bekommen. Ohne Konto gibt es kein Gehalt, keine Miete, keine Sozialleistung und keinen Handyvertrag. Deshalb hat der Gesetzgeber das Zahlungskontengesetz geschaffen.
Nach Paragraf 31 ZKG ist berechtigt jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union. Ausdrücklich eingeschlossen sind Personen ohne festen Wohnsitz, Asylsuchende sowie Menschen ohne Aufenthaltstitel, die nicht abgeschoben werden können. Das Kreditinstitut muss das Basiskonto unverzüglich anbieten, spätestens innerhalb von zehn Geschäftstagen nach Eingang eines Antrags, der die Anforderungen des Paragrafen 33 ZKG erfüllt.
Das Basiskonto ist ein Guthabenkonto mit den grundlegenden Funktionen: Bareinzahlung und Barauszahlung, Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge und Zahlungsvorgänge mit einer Zahlungskarte. Ein Dispositionskredit gehört nicht dazu, die Bank muss ihn nicht anbieten.
- Bank auswählen. Jedes Institut, das Zahlungskonten für Verbraucher anbietet, ist zur Führung von Basiskonten verpflichtet. Sie können also die Bank wählen, die für Sie erreichbar ist.
- Formular verlangen. Der Antrag auf ein Basiskonto ist ein gesetzlich geregeltes Formular. Bestehen Sie darauf, dass er entgegengenommen wird, und lassen Sie sich den Eingang mit einer Kopie bestätigen.
- Frist notieren. Ab Antragseingang laufen zehn Geschäftstage. Notieren Sie das Datum schriftlich.
- Ablehnungsgrund prüfen. Eine Ablehnung ist nur aus abschließend geregelten Gründen zulässig, etwa wenn bereits ein funktionierendes Basiskonto besteht, wenn geldwäscherechtliche Pflichten nicht erfüllt werden können oder wenn nach einer früheren Kündigung ein Zahlungsrückstand über 100 Euro offen ist. Eine schlechte Bonität oder ein negativer SCHUFA-Eintrag sind ausdrücklich kein zulässiger Ablehnungsgrund.
- BaFin einschalten. Wird abgelehnt oder verzögert, können Sie ein Verwaltungsverfahren bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht anstoßen. Das Verfahren ist für Sie kostenlos, das Formular stellt die BaFin bereit.
- Entgelt prüfen. Nach Paragraf 41 Absatz 2 ZKG muss das Entgelt angemessen sein. Der Bundesgerichtshof erklärte mit Urteil vom 30. Juni 2020, Aktenzeichen XI ZR 119/19, eine Entgeltklausel für unwirksam, weil der Mehraufwand für Basiskonten allein auf deren Inhaber umgelegt wurde.
Für wen taugt das Basiskonto? Für alle, denen der Zugang zum Zahlungsverkehr sonst verwehrt bliebe, und das ist sein einziger Zweck. Für wen taugt es nicht? Als Sparmodell für Menschen, die problemlos ein normales Konto bekommen, denn es ist in der Regel teurer als ein gutes Gratiskonto und bietet weniger Funktionen.
Wie wechseln Sie das Konto ohne Chaos?
Der Wechsel ist gesetzlich geregelt. Nach den Paragrafen 20 bis 24 ZKG muss die neue Bank Sie auf Wunsch bei der Übertragung von Daueraufträgen und Lastschriften unterstützen und die alten Kontoinformationen anfordern. Sie unterschreiben dafür eine Ermächtigung, den Rest erledigen die Institute untereinander.
Trotzdem gilt eine praktische Regel: Lassen Sie das alte Konto noch zwei bis drei Monate parallel laufen. In diesem Zeitraum tauchen die selten genutzten Lastschriften auf, etwa Jahresbeiträge für Vereine, Versicherungen oder Rundfunkbeitrag. Kündigen Sie erst, wenn drei Monatsauszüge des alten Kontos keine Buchung mehr zeigen. Wer die Umstellung digital nachverfolgen will, findet die nötigen Sicherheitsanforderungen im Beitrag zum Onlinebanking und seinen Voraussetzungen.
Ein konkreter Schritt für heute: Öffnen Sie das Preis- und Leistungsverzeichnis Ihrer Bank und suchen Sie drei Positionen heraus, das Entgelt für Bargeldabhebung an Fremdautomaten, das Auslandseinsatzentgelt und den Sollzins für die Kontoüberziehung. Diese drei Zahlen sagen mehr über die tatsächlichen Kosten Ihres Kontos als die Werbeaussage auf der Startseite.
