Risikolebensversicherung: wie hoch die Summe sein muss und wie lange sie laufen sollte

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Verbraucherzentrale empfiehlt als Versicherungssumme mindestens das Vierfache des Jahresnettoeinkommens bei Familien mit kleinen Kindern, das Dreifache bei Familien mit älteren Kindern und das Einfache bei kinderlosen Paaren. Offene Kredite werden zusätzlich addiert.
  • Die Police bildet kein Kapital. Wer kündigt, bekommt keine Beiträge zurück, weil der gesamte Beitrag für das Todesfallrisiko verbraucht wird.
  • Die Laufzeit sollte bis zu dem Zeitpunkt reichen, an dem das jüngste Kind finanziell selbstständig ist, in der Regel im Alter zwischen 20 und 25 Jahren.
  • Nach Paragraf 19 VVG müssen Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Der Versicherer kann bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung zurücktreten, bei Arglist auch anfechten. Die Rechte erlöschen nach Paragraf 21 Absatz 3 VVG erst nach fünf Jahren, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn Jahren.
  • Unverheiratete Paare haben nach dem Erbschaftsteuerrecht nur einen Freibetrag von 20.000 Euro. Eine Vertragsgestaltung über Kreuz, bei der jeder Partner Versicherungsnehmer für das Leben des anderen ist, vermeidet die Erbschaftsteuer auf die Auszahlung.
Risikolebensversicherung: wie hoch die Summe sein muss und wie lange sie laufen sollte
Bild: KI generiert

Die Risikolebensversicherung ist eine reine Absicherung. Sie zahlt eine vorher festgelegte Summe an die begünstigte Person, wenn die versicherte Person innerhalb der Vertragslaufzeit stirbt. Sie spart nichts an. Genau deshalb ist der Beitrag niedrig, und genau deshalb ist sie die Police, die Verbraucherschützer Familien mit Kindern und Haushalten mit laufendem Immobilienkredit empfehlen.

Familie am Küchentisch beim Durchsehen von Versicherungsunterlagen
Bild: KI generiert

Was leistet eine Risikolebensversicherung und was nicht?

Der Vertrag deckt ein einziges Ereignis ab: den Tod der versicherten Person während der vereinbarten Laufzeit. Tritt dieser Fall ein, erhalten die Bezugsberechtigten die vereinbarte Versicherungssumme als einmalige Zahlung. Überlebt die versicherte Person die Laufzeit, endet der Vertrag ohne Auszahlung. Es gibt keinen Rückkaufswert, keine Ablaufleistung und keine Überschussbeteiligung, die am Ende ausgezahlt wird.

Die Verbraucherzentrale formuliert die Kündigungsfolge sehr deutlich: Wer eine Risiko-Lebensversicherung kündigt, bekommt die bisher geleisteten Beiträge nicht zurückerstattet. Das ist kein Konstruktionsfehler. Es ist die Logik jeder Risikoversicherung, so wie eine Kfz-Haftpflicht nach einem unfallfreien Jahr auch nichts auszahlt.

Ein wichtiger Ausschluss steht im Gesetz selbst. Nach Paragraf 161 Absatz 1 VVG ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn sich die versicherte Person vor Ablauf von drei Jahren nach Vertragsschluss vorsätzlich selbst getötet hat. Ausgenommen sind Fälle, in denen die Person in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit gehandelt hat. Die Dreijahresfrist kann laut Absatz 2 durch Einzelvereinbarung verlängert werden, ein Blick in die Bedingungen lohnt sich also.

Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?

Die Versicherungssumme soll die Versorgungslücke schließen, die der Tod hinterlässt. Sie hängt deshalb nicht vom Einkommen allein ab, sondern von der Zahl der Personen, die vom Einkommen leben, und von den Schulden, die stehen bleiben. Die Verbraucherzentrale nennt folgende Mindestwerte.

LebenssituationEmpfohlene MindestsummeHintergrund
Familie mit kleinen Kindernmindestens 4-faches Jahresnettoeinkommenlange Betreuungszeit, oft nur ein voller Verdienst
Familie mit älteren Kindernmindestens 3-faches Jahresnettoeinkommenkürzerer Zeitraum bis zur Selbstständigkeit
Kinderloses Paarmindestens 1-faches JahresnettoeinkommenÜberbrückung, bis der überlebende Teil sich neu einrichtet
Laufender ImmobilienkreditRestschuld zusätzlich addierenBank verlangt weiter Tilgung und Zins
Geschäftspartner mit BetriebskreditHaftungsanteil zusätzlich addierenpersönliche Bürgschaften laufen weiter

Ein Rechenbeispiel macht die Größenordnung greifbar. Bei einem Jahresnettoeinkommen von 42.000 Euro und zwei Kindern im Kindergartenalter ergibt das Vierfache 168.000 Euro. Steht daneben ein Immobiliendarlehen mit 210.000 Euro Restschuld, liegt der Bedarf bei 378.000 Euro. Wer stattdessen die runde Summe von 100.000 Euro versichert, hat rechnerisch nicht einmal die Hälfte der Restschuld abgedeckt.

Prüfen Sie vor der Berechnung, welche Leistungen ohnehin fließen. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt unter bestimmten Voraussetzungen Witwen- und Waisenrenten, betriebliche Zusagen können Hinterbliebenenleistungen enthalten. Diese Beträge senken den Bedarf, ersetzen ihn bei jungen Familien aber selten.

MerkeDieser Beitrag ist allgemeine Information zur Orientierung. Er ist keine Anlage- und keine Versicherungsberatung im Sinne von Paragraf 34d der Gewerbeordnung und ersetzt kein individuelles Beratungsgespräch. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Einschätzung sind Versicherungsberater mit Erlaubnis nach Paragraf 34e der Gewerbeordnung oder die Versicherungsberatung der Verbraucherzentralen die passenden Ansprechpartner.

Wie lange sollte der Vertrag laufen?

Die Laufzeit richtet sich nach dem Zeitraum, in dem die Lücke überhaupt entstehen kann. Die Verbraucherzentrale koppelt sie an das jüngste Kind: Der Schutz sollte reichen, bis die Kinder aus dem Haus und finanziell selbstständig sind, was meist im Alter zwischen 20 und 25 Jahren der Fall ist. Bei einem Kind, das heute vier Jahre alt ist, führt das zu einer Laufzeit von 16 bis 21 Jahren.

Bei einer Immobilie gilt eine andere Logik. Hier orientiert sich die Laufzeit an der Tilgungsdauer. Weil die Restschuld jedes Jahr sinkt, bieten Versicherer fallende Versicherungssummen an, die dem Tilgungsplan folgen. Der Beitrag ist niedriger als bei konstanter Summe. Der Nachteil: Nach einer Anschlussfinanzierung mit anderem Tilgungsverlauf passt die Kurve nicht mehr.

  • Konstante Summe: Die Versicherungssumme bleibt über die gesamte Laufzeit gleich. Passend für den Versorgungsbedarf einer Familie.
  • Fallende Summe: Die Summe sinkt jährlich nach einem festen Plan. Passend für Annuitätendarlehen, aber unflexibel bei Umschuldung.
  • Nachversicherungsgarantie: Erlaubt eine Erhöhung ohne neue Gesundheitsprüfung bei festgelegten Anlässen wie Heirat, Geburt oder Hauskauf. Die Anlässe und Fristen stehen in den Bedingungen, oft gilt eine Meldefrist von sechs Monaten.
  • Verlängerungsoption: Verlängert die Laufzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung. Wertvoll, wenn sich der Gesundheitszustand seit Vertragsschluss verschlechtert hat.
  • Brutto- und Nettobeitrag: Viele Tarife nennen einen niedrigen Zahlbeitrag und einen deutlich höheren Bruttobeitrag. Nur der Bruttobeitrag ist garantiert, der Zahlbeitrag kann steigen.

Was passiert bei falsch beantworteten Gesundheitsfragen?

Die vorvertragliche Anzeigepflicht steht in Paragraf 19 VVG. Sie müssen alle Gefahrumstände angeben, nach denen der Versicherer in Textform fragt. Wer eine Behandlung verschweigt, riskiert den gesamten Schutz, und zwar erst dann, wenn die Hinterbliebenen die Leistung brauchen.

Verschwiegene Diagnosen fallen später auf. Im Leistungsfall prüfen Versicherer regelmäßig die Abrechnungsdaten der Krankenkasse und die Patientenakten der behandelnden Ärzte. Nach Paragraf 21 Absatz 3 VVG erlöschen die Rechte des Versicherers erst fünf Jahre nach Vertragsschluss, bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung der Anzeigepflicht sogar erst nach zehn Jahren. Bei Arglist entfällt die Leistungspflicht nach Paragraf 21 Absatz 2 VVG auch dann, wenn die verschwiegene Erkrankung mit der Todesursache nichts zu tun hatte. Fordern Sie im Zweifel vor dem Antrag eine Patientenquittung oder eine Auskunft nach Artikel 15 DSGVO bei Ihrer Krankenkasse an und tragen Sie ab, was dort steht.

Die Fristen des Versicherers sind kurz. Nach Paragraf 21 Absatz 1 VVG muss er seine Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen, nachdem er von der Anzeigepflichtverletzung erfahren hat, und dabei die Umstände benennen, auf die er sich stützt. Ist die Verletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für den Umfang der Leistung ursächlich, bleibt der Versicherer trotz Rücktritt zur Leistung verpflichtet, sofern keine Arglist vorliegt.

Wer bereits eine Vorerkrankung hat, bekommt nicht automatisch eine Absage. Möglich sind ein Risikozuschlag auf den Beitrag oder ein Leistungsausschluss für bestimmte Ursachen. Beides ist besser als ein Vertrag, der im Ernstfall angefochten wird. Wie streng Gesundheitsfragen wirken, zeigt sich noch deutlicher bei der Berufsunfähigkeitsversicherung und ihrer Risikoprüfung.

Warum schließen unverheiratete Paare über Kreuz ab?

Bei der klassischen Gestaltung ist eine Person Versicherungsnehmer und versicherte Person zugleich, der Partner ist bezugsberechtigt. Die Auszahlung fällt dann erbschaftsteuerlich an. Ehepartner haben nach dem Erbschaftsteuergesetz einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder von 400.000 Euro. Für nicht verheiratete Partner gilt Steuerklasse III mit einem Freibetrag von nur 20.000 Euro. Bei einer Versicherungssumme von 300.000 Euro bleibt davon ein erheblicher Teil steuerpflichtig.

  1. Verträge trennen. Jeder Partner schließt einen eigenen Vertrag ab, statt einen gemeinsamen mit Bezugsrecht.
  2. Rollen tauschen. Partner A ist Versicherungsnehmer und Beitragszahler, versicherte Person ist Partner B. Der zweite Vertrag läuft spiegelbildlich.
  3. Beiträge korrekt zahlen. Jeder zahlt seinen eigenen Vertrag vom eigenen Konto. Zahlt der andere, kann das Finanzamt eine Schenkung annehmen und die Konstruktion kippt.
  4. Bezugsrecht prüfen. Der Versicherungsnehmer erhält die Leistung aus eigenem Recht, nicht als Erbe. Ein zusätzliches Bezugsrecht zugunsten Dritter kann diesen Effekt zerstören.
  5. Änderungen dokumentieren. Bei Trennung oder Heirat prüfen Sie beide Verträge erneut, weil sich Freibeträge und Interessenlage ändern.
  6. Steuerlichen Rat einholen. Die Gestaltung wirkt nur, wenn sie formal sauber ist. Eine kurze Prüfung durch einen Steuerberater kostet weniger als die Steuer auf 280.000 Euro.

Warum Risikoschutz und Vermögensaufbau getrennt gehören

Die Risikolebensversicherung ist deshalb unstrittig, weil sie nur eine Aufgabe erfüllt. Anders sieht es bei kapitalbildenden Varianten aus, die Todesfallschutz und Sparvorgang in einem Vertrag bündeln. Verbraucherschützer kritisieren diese Kombination seit Jahren mit zwei Argumenten: Die Abschluss- und Verwaltungskosten schmälern die Rendite des Sparanteils, und der Todesfallschutz fällt bei gleichem Beitrag deutlich niedriger aus als bei einer reinen Risikopolice.

Die übliche Empfehlung lautet daher, beides zu trennen. Den Todesfallschutz decken Sie mit einer Risikolebensversicherung ab, den Vermögensaufbau erledigen Sie in einem separaten, jederzeit kündbaren Sparvorgang. Wie die kapitalbildende Variante im Detail rechnet und warum ein vorzeitiger Ausstieg dort teuer wird, steht im Beitrag zur Lebensversicherung und ihren Formen. Welche Rolle die private Vorsorge neben gesetzlicher und betrieblicher Rente spielt, ordnet der Überblick zur Altersvorsorge in drei Schichten ein.

Historische Wertentwicklungen und ausgewiesene Überschussbeteiligungen sind keine Zusage für die Zukunft. Kein Anbieter kann Ihnen sagen, was ein Vertrag in 25 Jahren wert ist. Bei der Risikolebensversicherung spielt das keine Rolle, weil sie kein Kapital bildet. Bei jedem Produkt mit Sparanteil ist es der wichtigste Vorbehalt überhaupt.

Ein letzter praktischer Punkt: Hinterlegen Sie die Policennummer dort, wo Angehörige sie finden. Versicherer zahlen nur auf Anzeige des Todesfalls, und eine Police, von der niemand weiß, wird nicht ausgezahlt. Eine Kopie im Ordner mit den Ausweispapieren und ein Vermerk im Nachlassordner genügen.

Häufige Fragen zu Risikolebensversicherung: wie hoch die Summe sein muss und wie lange sie laufen sollte

Wie hoch sollte die Versicherungssumme bei einer Risikolebensversicherung sein?

Die Verbraucherzentrale empfiehlt bei Familien mit kleinen Kindern mindestens das Vierfache des Jahresnettoeinkommens, bei Familien mit älteren Kindern das Dreifache und bei kinderlosen Paaren das Einfache. Offene Kredite werden zusätzlich addiert. Bei 42.000 Euro Jahresnettoeinkommen, zwei kleinen Kindern und 210.000 Euro Restschuld ergibt das rechnerisch 378.000 Euro.

Bekomme ich bei Kündigung einer Risikolebensversicherung Geld zurück?

Nein. Die Verbraucherzentrale stellt klar, dass geleistete Beiträge bei Kündigung nicht erstattet werden. Der Beitrag deckt ausschließlich das Todesfallrisiko der jeweiligen Periode, ein Sparanteil wird nicht gebildet.

Was passiert, wenn ich eine Erkrankung im Antrag verschweige?

Der Versicherer kann bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht nach Paragraf 19 VVG zurücktreten und muss dies nach Paragraf 21 Absatz 1 VVG binnen eines Monats ab Kenntnis schriftlich erklären. Seine Rechte erlöschen nach Paragraf 21 Absatz 3 VVG erst fünf Jahre nach Vertragsschluss, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn Jahren. Bei Arglist entfällt die Leistung auch dann, wenn die verschwiegene Erkrankung nichts mit der Todesursache zu tun hatte.

Zahlt die Risikolebensversicherung bei Suizid?

Nach Paragraf 161 Absatz 1 VVG besteht keine Leistungspflicht, wenn sich die versicherte Person innerhalb von drei Jahren nach Vertragsschluss vorsätzlich selbst getötet hat. Ausgenommen sind Fälle, in denen die freie Willensbestimmung durch eine krankhafte Störung der Geistestätigkeit ausgeschlossen war. Nach Absatz 2 kann die Dreijahresfrist vertraglich verlängert werden.

Warum ist die Risikolebensversicherung über Kreuz für unverheiratete Paare sinnvoll?

Nicht verheiratete Partner fallen erbschaftsteuerlich in Steuerklasse III mit einem Freibetrag von nur 20.000 Euro, verheiratete haben 500.000 Euro. Bei der Gestaltung über Kreuz schließt jeder Partner einen eigenen Vertrag auf das Leben des anderen ab und ist selbst Versicherungsnehmer und Beitragszahler. Die Auszahlung fließt dann aus eigenem Recht und nicht als Erwerb von Todes wegen.

Ist eine Risikolebensversicherung besser als eine Kapitallebensversicherung?

Für den reinen Todesfallschutz ja, weil sie bei gleichem Beitrag eine erheblich höhere Versicherungssumme absichert. Verbraucherschützer raten seit Jahren dazu, Risikoabsicherung und Vermögensaufbau zu trennen, weil die Kosten kapitalbildender Verträge die Rendite des Sparanteils schmälern. Welche Variante für Sie passt, hängt von Ihrer Gesamtsituation ab und gehört in ein individuelles Beratungsgespräch.

Quellen

Die Inhalte wurden mit Hilfe von KI erstellt, jedoch durch die Redaktion geprüft am 1. August 2026