Altersvorsorge ist keine einzelne Entscheidung, sondern eine Rechnung mit drei Posten: dem, was die gesetzliche Rente voraussichtlich zahlt, dem, was Sie im Alter brauchen, und dem, was Sie bis dahin noch aufbauen können. Wer die erste Zahl kennt, kann die dritte planen. Die meisten kennen die erste Zahl nicht.

Was steckt hinter dem Drei-Schichten-Modell?
Seit dem Alterseinkünftegesetz von 2005 ordnet der Gesetzgeber die Altersvorsorge nicht mehr in drei Säulen, sondern in drei Schichten. Der Unterschied ist mehr als eine Wortwahl. Die Schichten unterscheiden sich danach, wie Beiträge und spätere Auszahlungen besteuert werden und wie frei Sie über das Geld verfügen können.
| Schicht | Produkte | Beiträge | Auszahlung | Verfügbarkeit |
|---|---|---|---|---|
| Schicht 1: Basisversorgung | gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke, Basisrente (Rürup) | als Sonderausgaben absetzbar, 2026 bis 30.826 Euro bei Einzelveranlagung | nachgelagert besteuert, 84 Prozent bei Rentenbeginn 2026 | nicht kündbar, nicht kapitalisierbar |
| Schicht 2: geförderte Zusatzversorgung | betriebliche Altersvorsorge, Riester-Rente | steuer- und teils sozialabgabenfrei oder über Zulagen gefördert | voll steuerpflichtig, Betriebsrenten zusätzlich beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung | eingeschränkt, meist Rentenzahlung mit begrenzter Kapitaloption |
| Schicht 3: private Anlage | Sparpläne, Wertpapierdepot, private Rentenversicherung, Immobilie | aus versteuertem Einkommen, keine Förderung | Kapitalertragsteuer oder Ertragsanteilsbesteuerung | frei verfügbar |
Die Reihenfolge der Schichten ist keine Rangfolge der Wichtigkeit. Sie beschreibt, wie stark der Staat mitfinanziert und wie stark er im Gegenzug den Zugriff einschränkt. Je höher die Förderung, desto fester die Bindung. Wer mit 45 Jahren all sein Geld in Schicht 1 steckt, hat 20 Jahre lang keinen Zugriff mehr darauf.
MerkeDieser Beitrag ist allgemeine Verbraucherinformation und keine Anlage- oder Versicherungsberatung im Sinne von Paragraf 34d der Gewerbeordnung. Alle genannten Beträge sind Rechtsstand 2026 und ändern sich mit den jährlichen Sozialversicherungsrechengrößen. Angaben zu Wertentwicklungen und Rentenprognosen sind keine Zusage für die Zukunft.
Wie viel zahlt die gesetzliche Rente wirklich?
Ihre spätere Rente ergibt sich aus Entgeltpunkten. Ein Entgeltpunkt entspricht einem Jahr Beitragszahlung mit dem Durchschnittsentgelt aller Versicherten. Zum 1. Juli 2026 wurde der aktuelle Rentenwert von 40,79 Euro auf 42,52 Euro angehoben, das entspricht einer Rentenanpassung von 4,24 Prozent. Wer 45 Jahre lang exakt durchschnittlich verdient hat, kommt damit auf 1.913,40 Euro brutto monatlich. Das ist die sogenannte Standardrente, und sie ist eine Rechengröße, kein Durchschnittswert der tatsächlich gezahlten Renten.
Von diesem Bruttobetrag gehen noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Für Neurentner des Jahres 2026 sind zudem 84 Prozent der Rente steuerpflichtig, 2025 waren es 83,5 Prozent. Der Anteil steigt in Schritten von 0,5 Prozentpunkten und erreicht 2058 die vollen 100 Prozent. Der einmal festgelegte Prozentsatz gilt lebenslang.

Das Sicherungsniveau vor Steuern, umgangssprachlich Rentenniveau, wurde mit dem Rentenpaket 2025 bis zum 1. Juli 2031 bei 48 Prozent festgeschrieben. Diese Zahl beschreibt das Verhältnis der Standardrente zum Durchschnittsentgelt, nicht Ihre persönliche Rente im Verhältnis zu Ihrem letzten Gehalt. Wer über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus verdient, hat für den überschießenden Teil überhaupt keine gesetzliche Absicherung, weil darauf keine Beiträge erhoben werden.
- Beitragssatz 2026: 18,6 Prozent, im neunten Jahr in Folge unverändert, hälftig getragen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
- Beitragsbemessungsgrenze 2026: 8.450 Euro im Monat, 101.400 Euro im Jahr. Einkommen darüber ist beitragsfrei und rentenrechtlich wirkungslos.
- Regelaltersgrenze: Der Jahrgang 1960 erreicht sie mit 66 Jahren und 4 Monaten, ab Jahrgang 1964 gilt einheitlich 67 Jahre.
- Freiwillige Beiträge: 2026 zwischen 112,16 Euro und 1.571,70 Euro monatlich. Für Selbstständige ohne Pflichtversicherung eine Option, die häufig übersehen wird.
- Renteninformation: Die Deutsche Rentenversicherung verschickt sie jährlich ab 27 Jahren bei mindestens fünf Beitragsjahren. Die dort genannten Beträge sind Bruttowerte vor Steuern und Sozialabgaben.
Wie berechnen Sie Ihre Rentenlücke?
- Bedarf schätzen. Rechnen Sie Ihre heutigen monatlichen Ausgaben zusammen und streichen Sie, was im Alter wegfällt, etwa Pendelkosten oder Tilgung. Addieren Sie, was hinzukommt, etwa Gesundheitskosten und Umbauten.
- Renteninformation heranziehen. Nehmen Sie den Wert der Renteninformation und ziehen Sie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie den steuerpflichtigen Anteil ab. Der Nettobetrag liegt deutlich unter dem Bruttowert.
- Weitere Ansprüche addieren. Betriebsrenten, Versorgungswerke, bestehende private Verträge und Mieteinnahmen kommen hinzu. Fordern Sie fehlende Standmitteilungen schriftlich an.
- Kaufkraftverlust einrechnen. Ein Bedarf von 2.000 Euro heute entspricht bei 2 Prozent jährlicher Teuerung in 25 Jahren rund 3.280 Euro. Ohne diesen Schritt rechnen Sie sich Ihre Lücke klein.
- Differenz bilden. Bedarf minus zu erwartende Einnahmen ergibt die monatliche Lücke. Multipliziert mit 12 und der erwarteten Rentenbezugsdauer ergibt sich der Kapitalbedarf.
- Sparrate ableiten. Verteilen Sie den Kapitalbedarf auf die verbleibenden Jahre. Erst jetzt stellt sich die Frage nach dem Produkt, nicht vorher.
Prognosen sind keine Zusagen. Jede Hochrechnung in einem Angebot beruht auf angenommenen Wertentwicklungen. Historische Renditen von Kapitalmärkten oder ausgewiesene Überschussbeteiligungen von Versicherern sind kein Versprechen für die Zukunft, und kein Anbieter kann Ihnen sagen, was ein Vertrag in 30 Jahren wert sein wird. Garantiert ist ausschließlich das, was in der Police ausdrücklich als garantierte Leistung steht. Achten Sie in Modellrechnungen darauf, mit welchem Zinssatz gerechnet wurde und ob die Kosten bereits abgezogen sind.
Was leistet die betriebliche Altersvorsorge?
Jeder Arbeitnehmer hat nach dem Betriebsrentengesetz Anspruch auf Entgeltumwandlung. Sie verzichten auf einen Teil des Bruttogehalts, der Arbeitgeber zahlt ihn in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds ein. Steuerfrei sind 2026 bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, also 8.112 Euro im Jahr. Sozialversicherungsfrei ist davon nur die Hälfte, nämlich 4 Prozent oder 4.056 Euro. Rechtsgrundlage ist Paragraf 3 Nummer 63 EStG.
Wichtig ist der Pflichtzuschuss. Wandelt ein Beschäftigter Entgelt um und spart der Arbeitgeber dadurch Sozialversicherungsbeiträge, muss er mindestens 15 Prozent des umgewandelten Betrags zuschießen. Für Vereinbarungen ab dem 1. Januar 2019 gilt das sofort, für Altverträge seit dem 1. Januar 2022. Ohne diesen Zuschuss oder mit einem darüber hinausgehenden freiwilligen Arbeitgeberanteil sieht die Rechnung völlig unterschiedlich aus.
Der Haken kommt in der Auszahlungsphase. Auf Betriebsrenten fallen in der gesetzlichen Krankenversicherung Beiträge an. Seit 2020 gibt es dafür einen Freibetrag in Höhe eines Zwanzigstels der monatlichen Bezugsgröße, das sind 2026 genau 197,75 Euro im Monat. Nur der darüber liegende Teil ist beitragspflichtig. In der Pflegeversicherung gilt dieser Freibetrag nicht, dort ist die gesamte Betriebsrente beitragspflichtig. Wer mehrere Betriebsrenten bezieht, bekommt den Freibetrag insgesamt einmal, nicht je Vertrag.
Welche private Vorsorge passt zu wem?
Schicht 3 ist der Bereich ohne Förderung und ohne Bindung. Genau das ist ihr Vorteil. Ein Sparplan lässt sich aussetzen, erhöhen oder auflösen, wenn die Waschmaschine kaputtgeht oder ein Auftrag ausfällt. Verträge der Schichten 1 und 2 können das nicht.
An dieser Stelle sitzt der wichtigste Einwand der Verbraucherschützer. Kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen verbinden Risikoschutz und Geldanlage in einem einzigen Vertrag. Verbraucherzentralen kritisieren diese Bündelung seit Jahren, weil Abschluss- und Verwaltungskosten die Rendite des Sparanteils schmälern und weil der Todesfallschutz bei gleichem Beitrag geringer ausfällt als bei einer reinen Risikopolice. Die übliche Empfehlung lautet deshalb, beides zu trennen: Risiken über Risikoversicherungen absichern, Vermögen in einem separaten, jederzeit verfügbaren Sparvorgang aufbauen.
Welcher Baustein zusätzlich infrage kommt, hängt vom Erwerbsstatus ab. Angestellte mit Kindern prüfen die Zulagenförderung der Riester-Rente und ihre heutige Lage, Selbstständige mit hohem Einkommen rechnen den Sonderausgabenabzug der Rürup-Rente und ihre Bindungswirkung durch. Die Basis bleibt in beiden Fällen die gesetzliche Rentenversicherung mit ihren Leistungen, weil sie neben der Altersrente auch Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten enthält.
Ein konkreter erster Schritt: Fordern Sie bei der Deutschen Rentenversicherung eine Renteninformation und eine Kontenklärung an. Die Kontenklärung schließt Lücken aus Ausbildung, Studium und Kindererziehung, die im Konto oft fehlen. Sie ist kostenlos, dauert einige Wochen und ist die einzige belastbare Grundlage für jede weitere Rechnung.
