Die Lebensversicherung ist kein einheitliches Produkt. Unter dem Begriff laufen Verträge, die nur im Todesfall zahlen, Verträge, die Kapital ansammeln, und Verträge, die das Anlagerisiko vollständig auf den Kunden verlagern. Wer über seinen eigenen Vertrag reden will, muss zuerst wissen, welche dieser Bauarten er unterschrieben hat.

Welche Formen der Lebensversicherung gibt es?
Der Unterschied liegt darin, ob und wie ein Sparanteil gebildet wird. Bei der Risikolebensversicherung gibt es keinen. Bei der Kapitallebensversicherung fließt ein Teil des Beitrags in den Deckungsstock des Versicherers und wird garantiert verzinst. Bei fondsgebundenen Verträgen landet er in Investmentfonds, und das Kursrisiko liegt beim Kunden.
| Form | Leistung | Sparanteil | Wer trägt das Anlagerisiko |
|---|---|---|---|
| Risikolebensversicherung | nur bei Tod während der Laufzeit | keiner | entfällt |
| Kapitallebensversicherung | bei Tod oder bei Ablauf | ja, mit garantierter Verzinsung plus Überschüssen | Versicherer, im Rahmen der Garantie |
| Fondsgebundene Lebensversicherung | bei Tod oder bei Ablauf | ja, in Investmentfonds | Kunde |
| Private Rentenversicherung | lebenslange Rente ab Rentenbeginn | ja | je nach Tarif Versicherer oder Kunde |
| Sterbegeldversicherung | kleine Summe bei Tod, meist 4.000 bis 10.000 Euro | ja, klein | Versicherer |
Die Trennlinie ist wichtiger, als sie klingt. Wer Angehörige absichern will, braucht eine hohe Todesfallsumme bei kleinem Beitrag. Wer Vermögen aufbauen will, braucht niedrige Kosten und Flexibilität. Ein Produkt, das beides zugleich versucht, erfüllt keine der beiden Anforderungen optimal. Wie die reine Absicherung bemessen wird, steht im Beitrag zur Risikolebensversicherung und ihrer Versicherungssumme.
MerkeDieser Beitrag ist allgemeine Verbraucherinformation und keine Anlage- oder Versicherungsberatung im Sinne von Paragraf 34d der Gewerbeordnung. Er enthält keine Empfehlung für einzelne Anbieter oder Tarife und keine Aussage über künftige Erträge. Historische Überschussbeteiligungen sind keine Prognose. Für eine Prüfung Ihres konkreten Vertrags sind die Versicherungsberatung der Verbraucherzentralen oder ein Versicherungsberater mit Erlaubnis nach Paragraf 34e der Gewerbeordnung die passenden Stellen.
Wie hat sich der Garantiezins entwickelt?
Was im Alltag Garantiezins heißt, ist der Höchstrechnungszins. Er legt fest, mit welchem Zinssatz ein Versicherer den Sparanteil höchstens kalkulieren darf. Festgelegt wird er per Verordnung, und er gilt für die gesamte Laufzeit des Vertrags in der Höhe, die im Abschlussjahr galt.
| Zeitraum | Höchstrechnungszins |
|---|---|
| 1. Juli 1994 bis 30. Juni 2000 | 4,00 Prozent |
| 1. Juli 2000 bis 31. Dezember 2003 | 3,25 Prozent |
| 1. Januar 2004 bis 31. Dezember 2006 | 2,75 Prozent |
| 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2011 | 2,25 Prozent |
| 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2014 | 1,75 Prozent |
| 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2016 | 1,25 Prozent |
| 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2021 | 0,90 Prozent |
| 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024 | 0,25 Prozent |
| seit 1. Januar 2025 | 1,00 Prozent |
Zwei Missverständnisse halten sich hartnäckig. Erstens: Der Zins gilt nicht für den eingezahlten Beitrag, sondern nur für den Sparanteil, also für das, was nach Abzug von Risikobeitrag, Abschluss- und Verwaltungskosten übrig bleibt. Ein Vertrag mit 2,25 Prozent Garantiezins erwirtschaftet auf den gesamten Beitrag bezogen deutlich weniger. Zweitens: Die tatsächliche Leistung besteht aus Garantie plus Überschussbeteiligung, und der Überschussanteil kann jährlich gesenkt werden. Er ist keine Zusage.
Für Inhaber alter Verträge folgt daraus eine praktische Konsequenz. Eine Police aus dem Jahr 1998 mit 4,00 Prozent auf den Sparanteil ist im heutigen Zinsumfeld ein Wert, den man nicht leichtfertig aufgibt. Wer aus einem solchen Vertrag aussteigt, bekommt diese Kondition nirgends zurück.
Warum ist ein vorzeitiger Ausstieg oft teuer?
Kündigen Sie eine kapitalbildende Police, erhalten Sie nicht die Summe Ihrer Beiträge, sondern den Rückkaufswert. Dieser Wert ergibt sich aus dem angesammelten Deckungskapital, vermindert um noch nicht getilgte Kosten und um einen etwaigen Stornoabzug. In den ersten Vertragsjahren liegt er regelmäßig deutlich unter der Summe der eingezahlten Beiträge.
Der Gesetzgeber hat die Kostenverrechnung begrenzt. Nach Paragraf 169 Absatz 3 VVG dürfen die Abschluss- und Vertriebskosten bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung nur gleichmäßig auf die ersten fünf Jahre verteilt in die Berechnung einfließen. Ein zusätzlicher Stornoabzug ist nach Absatz 5 nur zulässig, wenn er im Vertrag vereinbart, betragsmäßig beziffert und angemessen ist. Klauseln, aus denen Kunden die drohende Belastung nicht erkennen konnten, sind in mehreren Verfahren beanstandet worden.
Prüfen Sie die Abrechnung, bevor Sie sie akzeptieren. Fordern Sie bei einer Kündigung eine schriftliche Aufstellung an, in der Deckungskapital, angesetzte Abschluss- und Verwaltungskosten, Stornoabzug und Schlussüberschussanteil getrennt ausgewiesen sind. Ein pauschaler Betrag ohne Aufschlüsselung lässt sich nicht überprüfen. Bei Zweifeln an der Höhe des Stornoabzugs kann die Versicherungsberatung der Verbraucherzentralen die Abrechnung gegen die Vertragsbedingungen halten. Beachten Sie außerdem: Mit der Kündigung endet auch der Todesfallschutz, und bei zwischenzeitlich verschlechtertem Gesundheitszustand bekommen Sie ihn nicht ohne Weiteres zurück.
Ein weiterer Punkt betrifft die Steuer. Für Verträge, die bis zum 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, sind die Erträge unter bestimmten Bedingungen steuerfrei, unter anderem bei mindestens zwölf Jahren Laufzeit und mindestens fünf Jahren Beitragszahlung. Bei Verträgen ab dem 1. Januar 2005 ist nach Paragraf 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG der Unterschiedsbetrag zwischen Auszahlung und eingezahlten Beiträgen steuerpflichtig. Nur die Hälfte davon wird angesetzt, wenn die Auszahlung nach zwölf Jahren Laufzeit und nach Vollendung des 62. Lebensjahres erfolgt, bei Verträgen bis 2011 nach Vollendung des 60. Lebensjahres. Wer kurz vor diesen Grenzen kündigt, verschenkt den Vorteil.
Welche Alternativen zur Kündigung gibt es?
- Zahlen einholen. Verlangen Sie schriftlich den aktuellen Rückkaufswert, den garantierten Ablaufwert und den Stornoabzug. Ohne diese drei Werte ist jede Entscheidung geraten.
- Beitrag stunden. Bei kurzfristigen Engpässen bieten Versicherer Stundung oder Beitragsreduzierung an. Das ist der schonendste Eingriff, weil der Vertrag samt Garantiezins bestehen bleibt.
- Beitragsfrei stellen. Nach Paragraf 165 VVG können Sie den Vertrag in eine beitragsfreie Versicherung umwandeln. Das angesparte Kapital bleibt im Vertrag und wird weiter verzinst, die Leistung sinkt entsprechend.
- Police beleihen. Viele Versicherer gewähren ein Policendarlehen bis zu einem Anteil des Rückkaufswerts. Vergleichen Sie den Zinssatz mit dem eines Bankkredits, bevor Sie zugreifen.
- Zweitmarkt prüfen. Spezialisierte Ankäufer zahlen für geeignete Verträge teils mehr als den Rückkaufswert. Lassen Sie sich das Angebot schriftlich geben und vergleichen Sie es mit der Abrechnung des Versicherers.
- Widerspruchsrecht prüfen lassen. Bei Verträgen, die zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 nach dem Policenmodell zustande kamen, kann eine fehlerhafte Belehrung ein fortbestehendes Widerspruchsrecht begründen. Das ist eine Einzelfallfrage für Fachleute.
Bei Punkt sechs ist Zurückhaltung angebracht. Verbraucherzentralen warnen vor gewerblichen Rückabwicklern, die mit hohen Rückzahlungen werben und erhebliche Erfolgsbeteiligungen verlangen. Im Fall einer Niederlage tragen Verbraucher das Kostenrisiko.

Warum raten Verbraucherschützer zur Trennung von Schutz und Anlage?
Der Einwand ist alt und er ist konkret. Eine kapitalbildende Police finanziert aus einem Beitrag drei Dinge: den Todesfallschutz, die Kosten des Vertriebs und der Verwaltung sowie den Sparvorgang. Jeder Euro, der in die ersten beiden Posten fließt, arbeitet nicht für den Vermögensaufbau. Weil die Abschlusskosten am Anfang anfallen, fehlt genau das Geld, das die längste Zeit hätte arbeiten können.
- Kostenbelastung: Fragen Sie nach der Effektivkostenquote im Produktinformationsblatt. Sie zeigt, um wie viele Prozentpunkte die Kosten die jährliche Rendite mindern.
- Geringere Todesfallsumme: Bei gleichem Beitrag sichert eine reine Risikopolice ein Vielfaches der Summe ab, die eine kapitalbildende Police leistet.
- Fehlende Flexibilität: Ein Sparplan lässt sich aussetzen und wieder aufnehmen. Eine Police wird bei Beitragsstopp beitragsfrei gestellt, und die Garantie sinkt.
- Undurchsichtige Überschüsse: Die Überschussbeteiligung wird jährlich neu festgesetzt und kann gesenkt werden. Verbindlich ist nur die ausgewiesene Garantie.
- Sicherungsfonds: Bei Insolvenz eines deutschen Lebensversicherers greift die Protektor Lebensversicherungs-AG als gesetzlicher Sicherungsfonds. Für Verträge bei Gesellschaften mit Sitz im EU-Ausland gilt das nicht.
Die praktische Konsequenz lautet: Todesfallschutz über eine Risikopolice absichern, Vermögen in einem getrennten, jederzeit verfügbaren Sparvorgang aufbauen. Wo diese Bausteine im Gesamtbild stehen, ordnet der Überblick zur Altersvorsorge in drei Schichten ein. Wer bereits eine kapitalbildende Police hält, findet die Details zur Funktionsweise im Beitrag über die Kapitallebensversicherung als Altersvorsorge.
Ein Hinweis für Bestandskunden zum Schluss: Kündigen Sie einen Altvertrag mit 3,25 oder 4,00 Prozent Garantiezins nicht, um in ein neues Produkt zu wechseln, bevor Sie beide garantierten Ablaufleistungen nebeneinandergelegt haben. Fordern Sie beim bestehenden Versicherer eine Modellrechnung zum vereinbarten Ablauftermin an und verlangen Sie beim neuen Anbieter dieselbe Rechnung mit garantierten Werten, nicht mit Prognosewerten.
