Stromanbieter wechseln: Worauf Sie im Vertrag achten müssen

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Das Wichtigste in Kürze

  • Preisgarantien decken oft nur einen Teil des Preises ab. Nach Angaben der Verbraucherzentralen können bis zu 70 Prozent der Kostenbestandteile von der Garantie ausgenommen sein, sinnvoll ist mindestens eine Garantie auf Beschaffungskosten und Netzentgelte.
  • Boni verschieben die Rechnung ins erste Jahr. Ohne Bonus liegen Arbeitspreis und Grundpreis vieler Bonustarife über dem Marktniveau, weshalb solche Tarife nur für Wechselwillige taugen, die jedes Jahr erneut wechseln.
  • Vorkasse- und Kautionsmodelle sind ein echtes Risiko. Bei einer Insolvenz des Anbieters ist das vorausgezahlte Geld in der Regel verloren, die Verbraucherzentralen raten davon ab.
  • Vergleichsportale finanzieren sich über Werbung und Provisionen. Voreingestellte Filter blenden Angebote aus, und einzelne Anbieter tauchen gar nicht auf. Schalten Sie die Voreinstellungen ab und prüfen Sie den Preis auf der Anbieterseite nach.
  • Die Grundversorgung ist das Auffangnetz und jederzeit mit zwei Wochen Frist kündbar. Sie ist meist teuer, aber niemand bleibt bei einem Anbieterwechsel ohne Strom.
Stromanbieter wechseln: Worauf Sie im Vertrag achten müssen
Bild: KI generiert

Ein Anbieterwechsel beim Strom ist in wenigen Minuten erledigt und kann dreistellige Beträge im Jahr bewegen. Das Problem liegt nicht im Wechsel selbst, sondern in der Auswahl: Die Trefferliste eines Vergleichsportals ist nach Kriterien sortiert, die nicht Ihre sind. Dieser Text nennt keinen Anbieter und keinen Tarif. Er beschreibt die Vertragsmerkmale, an denen sich gute von schlechten Angeboten unterscheiden lassen, und stützt sich dabei auf die Hinweise der Verbraucherzentralen und der Bundesnetzagentur.

Stromzähler und Vertragsunterlagen als Sinnbild für den Anbietervergleich
Bild: KI generiert

Welche Zahl brauchen Sie, bevor Sie überhaupt vergleichen?

Ihren Jahresverbrauch in Kilowattstunden. Er steht auf der letzten Jahresabrechnung. Ohne diese Zahl vergleichen Sie Luftschlösser, weil jeder Tarif aus einem festen Grundpreis pro Jahr und einem Arbeitspreis je Kilowattstunde besteht. Bei niedrigem Verbrauch schlägt der Grundpreis stark durch, bei hohem Verbrauch der Arbeitspreis. Ein Tarif, der für einen Vier-Personen-Haushalt günstig ist, kann für einen Single-Haushalt der teuerste sein.

Wenn keine Abrechnung greifbar ist, helfen Richtwerte aus dem Stromspiegel für eine erste Schätzung. In Wohnungen liegt der Durchschnitt bei etwa 1.400 Kilowattstunden im Jahr für eine Person und rund 1.900 Kilowattstunden für zwei Personen. Drei Personen kommen im Schnitt auf 3.500 Kilowattstunden, vier auf 3.800 Kilowattstunden. Diese Werte gelten ohne elektrische Warmwasserbereitung. Kommt ein Durchlauferhitzer oder ein Boiler dazu, steigt der Verbrauch um bis zu ein Drittel: Ein Zwei-Personen-Haushalt mit Strom-Warmwasser liegt dann bei etwa 3.200 Kilowattstunden. Häuser verbrauchen durchweg mehr als Wohnungen. Wer den eigenen Verbrauch über die Jahre im Blick behalten will, führt die Ablesewerte am besten mit den anderen Fixkosten im Haushaltsbuch mit.

VertragsmerkmalWorauf Sie achtenWarum es zählt
PreisgarantieWas genau ist garantiert? Mindestens Beschaffungskosten und NetzentgelteBis zu 70 Prozent der Preisbestandteile können ausgenommen sein
Laufzeit der GarantieDeckt sie die gesamte Vertragslaufzeit ab?Eine Garantie über 6 Monate bei 12 Monaten Laufzeit nützt wenig
NeukundenbonusWann wird er ausgezahlt, an welche Bedingungen ist er geknüpft?Er wird oft erst nach 12 Monaten fällig und entfällt bei vorzeitiger Kündigung
Arbeitspreis ohne BonusPreis je Kilowattstunde, ohne BonusverrechnungZeigt, was der Tarif ab dem zweiten Jahr wirklich kostet
VertragslaufzeitEtwa 12 Monate, kombiniert mit PreisgarantieLängere Bindung ohne Garantie überträgt das Preisrisiko auf Sie
KündigungsfristMöglichst kurz, Verlängerung möglichst monatlich kündbarVerpasste Fristen verlängern den Vertrag oft um ein Jahr
Zahlungsweise12 monatliche Abschläge, keine Vorkasse, keine KautionVorausgezahltes Geld ist bei Insolvenz meist verloren
AbschlagshöhePassend zum tatsächlichen VerbrauchZu hohe Abschläge sind ein zinsloses Darlehen an den Anbieter

Was deckt eine Preisgarantie tatsächlich ab?

Weniger, als der Begriff nahelegt. Der Strompreis setzt sich aus mehreren Blöcken zusammen: Beschaffung und Vertrieb, Netzentgelte, Messstellenbetrieb, Steuern, Abgaben und Umlagen. Eine Preisgarantie kann sich auf einen einzelnen dieser Blöcke beschränken. Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass bei Strom und Gas bis zu 70 Prozent der Kostenbestandteile von einer Garantie ausgenommen sein können. Steigen dann Netzentgelte oder Umlagen, erhöht sich Ihr Preis trotz Garantie.

Achten Sie deshalb auf zwei Angaben. Erstens den Umfang: Empfohlen wird mindestens eine Garantie, die Beschaffungskosten und Netzentgelte umfasst. Zweitens die Dauer: Eine Garantie, die kürzer läuft als der Vertrag, lässt eine Lücke, in der der Anbieter frei erhöhen darf. Steht im Angebot nur der Ausdruck eingeschränkte Preisgarantie, lassen Sie sich schriftlich geben, was ausgenommen ist.

Erhöht ein Anbieter den Preis oder ändert er Vertragsbedingungen, muss er Sie nach den energierechtlichen Vorgaben sechs Wochen vorher in Textform informieren und dabei auf Ihr Sonderkündigungsrecht hinweisen. Dieses Recht gilt unabhängig von der vereinbarten Laufzeit. Prüfen Sie solche Schreiben, statt sie abzulegen, denn die Frist läuft.

Warum sind Bonustarife eine Wette auf den nächsten Wechsel?

Weil der Bonus die eigentliche Preisstruktur verdeckt. Bei vielen Bonustarifen liegen Arbeitspreis und Grundpreis über dem Marktniveau, und erst der einmalige Neukunden- oder Sofortbonus drückt die Rechnung im ersten Jahr unter die Konkurrenz. Ab dem zweiten Jahr fehlt dieser Betrag, der Tarif ist dann teuer. Die Verbraucherzentralen formulieren es klar: Wer einen Bonustarif wählt, muss bereit sein, regelmäßig zu wechseln.

Dazu kommen Auszahlungsbedingungen, die den Bonus im Zweifel wertlos machen. Verbreitet sind Klauseln, nach denen der Bonus erst nach zwölf Monaten ununterbrochener Belieferung fällig wird, nach denen er bei vorzeitiger Kündigung entfällt oder nach denen er nur mit der Jahresabrechnung verrechnet und nicht ausgezahlt wird. Klären Sie vor Vertragsschluss, ob und wann der Bonus gewährt wird, und lassen Sie sich das nach Möglichkeit schriftlich bestätigen.

Finger weg von Vorkasse und Kaution. Bei Vorkassetarifen zahlen Sie den Strom für Monate im Voraus, bei Kautionsmodellen hinterlegen Sie eine Sicherheit. Geht der Anbieter in die Insolvenz, ist dieses Geld in aller Regel verloren, denn Sie stehen als einfacher Gläubiger in der Reihe. Die Verbraucherzentralen raten von beiden Modellen ab. Aus demselben Grund empfehlen sie zwölf monatliche Abschläge statt elf: Bei elf Abschlägen zahlen Sie im Jahresverlauf mehr voraus, als Sie verbraucht haben.

Wie nutzen Sie ein Vergleichsportal, ohne in die Sortierung zu laufen?

Vergleichsportale sind Wirtschaftsunternehmen. Ihr Geschäftsmodell besteht aus Werbung und aus Provisionen, die beim Wechsel fließen. Das hat zwei Folgen: Manche Angebote erscheinen prominenter als andere, und manche Anbieter erscheinen überhaupt nicht, weil sie keine Provision zahlen. Die Trefferliste bildet also nicht den Markt ab, sondern einen Ausschnitt davon. Ihr Vertragspartner ist zudem immer der Anbieter, nicht das Portal.

  1. Jahresverbrauch eintragen. Nehmen Sie den Wert aus der letzten Abrechnung, nicht die Schätzung des Portals.
  2. Bonus herausrechnen. Deaktivieren Sie die Option, Boni in den Jahrespreis einzurechnen. Erst dann sehen Sie, was der Tarif dauerhaft kostet.
  3. Filter abschalten. Voreinstellungen wie Sofortwechsel, Mindestbewertung durch Kunden oder Nur geprüfte Anbieter schneiden die Liste zu. Schalten Sie sie ab und sortieren Sie selbst.
  4. Zahlungsweise begrenzen. Setzen Sie den Filter auf monatliche Zahlung ohne Vorkasse und ohne Kaution, sofern das Portal das anbietet.
  5. Laufzeit und Garantie prüfen. Sortieren Sie die verbleibenden Treffer nach Preisgarantie, nicht nach Jahrespreis. Zielgröße ist etwa ein Jahr Laufzeit mit einer Garantie über die volle Laufzeit.
  6. Anbieter recherchieren. Sehen Sie sich die Firmenwebsite an, prüfen Sie Erreichbarkeit und Kontaktwege und suchen Sie nach Abmahnungen der Verbraucherzentralen und nach Gerichtsurteilen.
  7. Preis gegenprüfen. Rufen Sie den Tarif auf der Seite des Anbieters selbst auf. Weicht der Preis ab, gilt das, was der Anbieter Ihnen bestätigt.
  8. Zählerstand dokumentieren. Fotografieren Sie den Zähler am Wechseltag. Das ist die wirksamste Absicherung gegen Streit über die Schlussrechnung.

Was passiert, wenn der Wechsel schiefgeht?

Dann greift die Grundversorgung. Nach Paragraf 36 des Energiewirtschaftsgesetzes ist der Grundversorger das Unternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert. Wer keinen anderen Vertrag hat, wird automatisch von ihm beliefert. Niemand sitzt beim Anbieterwechsel im Dunkeln, und genau deshalb ist der Wechsel technisch risikoarm.

Die Grundversorgung ist allerdings meist teuer, weil sie das Auffangnetz ist und keine Wettbewerbskalkulation. Sie sollte deshalb ein Zwischenstopp bleiben. Der Gesetzgeber hat sie leicht kündbar gemacht: Haushaltskunden können den Grundversorgungsvertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen in Textform kündigen, also per Brief, Fax oder E-Mail. Wenn Sie nach einer Anbieterinsolvenz in der sogenannten Ersatzversorgung landen, können Sie sogar ohne Frist zu einem Anbieter Ihrer Wahl wechseln.

MerkeRechnen Sie jedes Angebot auf zwölf Monate ohne Bonus durch: Grundpreis mal zwölf plus Arbeitspreis mal Jahresverbrauch. Diese eine Zahl ist der ehrliche Vergleichswert. Alles, was darunter beworben wird, ist eine Verrechnung mit Einmalzahlungen. Wo im Haushalt der Verbrauch selbst gesenkt werden kann, zeigt der Beitrag zum Minimieren der Stromkosten.

Woran erkennen Sie einen unseriösen Anbieter?

  • Auffällig niedriger Preis: Ein Arbeitspreis weit unter allen anderen Angeboten kann auf eine Kalkulation hindeuten, die nur mit steigenden Kundenzahlen aufgeht. Mehrere Billiganbieter sind in der Vergangenheit aus dem Markt ausgeschieden.
  • Vorkasse oder Kaution als Bedingung: Wer Ihr Geld im Voraus verlangt, verlagert sein Finanzierungsrisiko auf Sie.
  • Pakettarife mit fester Kilowattstundenmenge: Verbrauchen Sie weniger, verfällt der Rest. Verbrauchen Sie mehr, wird der Mehrverbrauch teuer abgerechnet.
  • Prämien und Sachgeschenke: Tablets, Fahrräder oder Gutscheine sind in den Tarif eingepreist. Nach Einschätzung der Verbraucherzentralen kosten solche Kombinationen insgesamt mehr.
  • Dynamische Tarife ohne passende Technik: Sie lohnen nur, wenn Sie Verbrauch wirklich verschieben können, etwa mit Wärmepumpe, Elektroauto oder Speicher. Ohne diese Möglichkeit tragen Sie nur das Preisrisiko.
  • Schwer erreichbarer Service: Fehlende Telefonnummer, nur ein Kontaktformular und keine ladungsfähige Anschrift im Impressum sind Warnzeichen, besonders wenn es später um eine strittige Abrechnung geht.
  • Werbeanrufe: Ein Vertrag am Telefon ist rechtlich nicht dasselbe wie ein bewusst geprüftes Angebot. Lassen Sie sich alles schriftlich zuschicken und entscheiden Sie in Ruhe.

Ein Wechsel im Jahresrhythmus bringt in der Regel mehr als die Suche nach dem einen perfekten Anbieter. Setzen Sie sich beim Vertragsabschluss sofort eine Erinnerung auf den Termin, an dem die Kündigungsfrist beginnt, und legen Sie Vertragsbestätigung, Bonuszusage und Zählerstandsfoto in denselben Ordner. Wer zusätzlich über die Heizung nachdenkt, findet die Einordnung der Systeme im Beitrag zu nachhaltigen Wärmesystemen.

Häufige Fragen zu Stromanbieter wechseln: Worauf Sie im Vertrag achten müssen

Welche Angabe brauche ich für einen Tarifvergleich?

Den Jahresverbrauch in Kilowattstunden aus der letzten Abrechnung und die Postleitzahl. Ohne den echten Verbrauch ist der Vergleich wertlos, weil jeder Tarif aus Grundpreis und Arbeitspreis besteht und je nach Verbrauchshöhe unterschiedlich ausfällt. Als grobe Schätzung nennt der Stromspiegel für eine Person in der Wohnung etwa 1.400 Kilowattstunden im Jahr.

Was ist von einer Preisgarantie zu halten?

Das hängt vom Umfang ab. Nach Angaben der Verbraucherzentralen können bis zu 70 Prozent der Preisbestandteile ausgenommen sein, sodass der Preis trotz Garantie steigen kann. Sinnvoll ist eine Garantie, die mindestens Beschaffungskosten und Netzentgelte umfasst und über die gesamte Vertragslaufzeit gilt.

Lohnen sich Tarife mit Neukundenbonus?

Nur für Wechselwillige, die jedes Jahr erneut wechseln. Bei vielen Bonustarifen liegen Arbeitspreis und Grundpreis über dem Marktniveau, und der Bonus gleicht das nur im ersten Jahr aus. Klären Sie vorab schriftlich, wann der Bonus fällig wird und ob er bei einer Kündigung entfällt.

Warum sind Vorkasse und Kaution gefährlich?

Weil das Geld bei einer Insolvenz des Anbieters in der Regel verloren ist. Sie stehen dann als einfacher Gläubiger in der Reihe. Die Verbraucherzentralen raten von Vorkassetarifen und Kautionsmodellen ab und empfehlen zwölf monatliche Abschläge statt elf.

Sortieren Vergleichsportale neutral?

Nein. Portale finanzieren sich über Werbung und Provisionen, deshalb erscheinen manche Angebote prominenter und manche Anbieter gar nicht. Schalten Sie voreingestellte Filter ab, lassen Sie Boni nicht einrechnen und prüfen Sie den Preis anschließend auf der Seite des Anbieters nach.

Was ist die Grundversorgung und wie komme ich wieder heraus?

Die Grundversorgung nach Paragraf 36 Energiewirtschaftsgesetz ist das gesetzliche Auffangnetz: Der Versorger mit den meisten Haushaltskunden im Netzgebiet beliefert jeden, der keinen anderen Vertrag hat. Sie ist meist teuer, aber jederzeit mit zwei Wochen Frist in Textform kündbar. Nach einer Anbieterinsolvenz können Sie aus der Ersatzversorgung sogar ohne Frist wechseln.

Quellen

Die Inhalte wurden mit Hilfe von KI erstellt, jedoch durch die Redaktion geprüft am 1. August 2026