Ein Anbieterwechsel beim Strom ist in wenigen Minuten erledigt und kann dreistellige Beträge im Jahr bewegen. Das Problem liegt nicht im Wechsel selbst, sondern in der Auswahl: Die Trefferliste eines Vergleichsportals ist nach Kriterien sortiert, die nicht Ihre sind. Dieser Text nennt keinen Anbieter und keinen Tarif. Er beschreibt die Vertragsmerkmale, an denen sich gute von schlechten Angeboten unterscheiden lassen, und stützt sich dabei auf die Hinweise der Verbraucherzentralen und der Bundesnetzagentur.

Welche Zahl brauchen Sie, bevor Sie überhaupt vergleichen?
Ihren Jahresverbrauch in Kilowattstunden. Er steht auf der letzten Jahresabrechnung. Ohne diese Zahl vergleichen Sie Luftschlösser, weil jeder Tarif aus einem festen Grundpreis pro Jahr und einem Arbeitspreis je Kilowattstunde besteht. Bei niedrigem Verbrauch schlägt der Grundpreis stark durch, bei hohem Verbrauch der Arbeitspreis. Ein Tarif, der für einen Vier-Personen-Haushalt günstig ist, kann für einen Single-Haushalt der teuerste sein.
Wenn keine Abrechnung greifbar ist, helfen Richtwerte aus dem Stromspiegel für eine erste Schätzung. In Wohnungen liegt der Durchschnitt bei etwa 1.400 Kilowattstunden im Jahr für eine Person und rund 1.900 Kilowattstunden für zwei Personen. Drei Personen kommen im Schnitt auf 3.500 Kilowattstunden, vier auf 3.800 Kilowattstunden. Diese Werte gelten ohne elektrische Warmwasserbereitung. Kommt ein Durchlauferhitzer oder ein Boiler dazu, steigt der Verbrauch um bis zu ein Drittel: Ein Zwei-Personen-Haushalt mit Strom-Warmwasser liegt dann bei etwa 3.200 Kilowattstunden. Häuser verbrauchen durchweg mehr als Wohnungen. Wer den eigenen Verbrauch über die Jahre im Blick behalten will, führt die Ablesewerte am besten mit den anderen Fixkosten im Haushaltsbuch mit.
| Vertragsmerkmal | Worauf Sie achten | Warum es zählt |
|---|---|---|
| Preisgarantie | Was genau ist garantiert? Mindestens Beschaffungskosten und Netzentgelte | Bis zu 70 Prozent der Preisbestandteile können ausgenommen sein |
| Laufzeit der Garantie | Deckt sie die gesamte Vertragslaufzeit ab? | Eine Garantie über 6 Monate bei 12 Monaten Laufzeit nützt wenig |
| Neukundenbonus | Wann wird er ausgezahlt, an welche Bedingungen ist er geknüpft? | Er wird oft erst nach 12 Monaten fällig und entfällt bei vorzeitiger Kündigung |
| Arbeitspreis ohne Bonus | Preis je Kilowattstunde, ohne Bonusverrechnung | Zeigt, was der Tarif ab dem zweiten Jahr wirklich kostet |
| Vertragslaufzeit | Etwa 12 Monate, kombiniert mit Preisgarantie | Längere Bindung ohne Garantie überträgt das Preisrisiko auf Sie |
| Kündigungsfrist | Möglichst kurz, Verlängerung möglichst monatlich kündbar | Verpasste Fristen verlängern den Vertrag oft um ein Jahr |
| Zahlungsweise | 12 monatliche Abschläge, keine Vorkasse, keine Kaution | Vorausgezahltes Geld ist bei Insolvenz meist verloren |
| Abschlagshöhe | Passend zum tatsächlichen Verbrauch | Zu hohe Abschläge sind ein zinsloses Darlehen an den Anbieter |
Was deckt eine Preisgarantie tatsächlich ab?
Weniger, als der Begriff nahelegt. Der Strompreis setzt sich aus mehreren Blöcken zusammen: Beschaffung und Vertrieb, Netzentgelte, Messstellenbetrieb, Steuern, Abgaben und Umlagen. Eine Preisgarantie kann sich auf einen einzelnen dieser Blöcke beschränken. Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass bei Strom und Gas bis zu 70 Prozent der Kostenbestandteile von einer Garantie ausgenommen sein können. Steigen dann Netzentgelte oder Umlagen, erhöht sich Ihr Preis trotz Garantie.
Achten Sie deshalb auf zwei Angaben. Erstens den Umfang: Empfohlen wird mindestens eine Garantie, die Beschaffungskosten und Netzentgelte umfasst. Zweitens die Dauer: Eine Garantie, die kürzer läuft als der Vertrag, lässt eine Lücke, in der der Anbieter frei erhöhen darf. Steht im Angebot nur der Ausdruck eingeschränkte Preisgarantie, lassen Sie sich schriftlich geben, was ausgenommen ist.
Erhöht ein Anbieter den Preis oder ändert er Vertragsbedingungen, muss er Sie nach den energierechtlichen Vorgaben sechs Wochen vorher in Textform informieren und dabei auf Ihr Sonderkündigungsrecht hinweisen. Dieses Recht gilt unabhängig von der vereinbarten Laufzeit. Prüfen Sie solche Schreiben, statt sie abzulegen, denn die Frist läuft.
Warum sind Bonustarife eine Wette auf den nächsten Wechsel?
Weil der Bonus die eigentliche Preisstruktur verdeckt. Bei vielen Bonustarifen liegen Arbeitspreis und Grundpreis über dem Marktniveau, und erst der einmalige Neukunden- oder Sofortbonus drückt die Rechnung im ersten Jahr unter die Konkurrenz. Ab dem zweiten Jahr fehlt dieser Betrag, der Tarif ist dann teuer. Die Verbraucherzentralen formulieren es klar: Wer einen Bonustarif wählt, muss bereit sein, regelmäßig zu wechseln.
Dazu kommen Auszahlungsbedingungen, die den Bonus im Zweifel wertlos machen. Verbreitet sind Klauseln, nach denen der Bonus erst nach zwölf Monaten ununterbrochener Belieferung fällig wird, nach denen er bei vorzeitiger Kündigung entfällt oder nach denen er nur mit der Jahresabrechnung verrechnet und nicht ausgezahlt wird. Klären Sie vor Vertragsschluss, ob und wann der Bonus gewährt wird, und lassen Sie sich das nach Möglichkeit schriftlich bestätigen.
Finger weg von Vorkasse und Kaution. Bei Vorkassetarifen zahlen Sie den Strom für Monate im Voraus, bei Kautionsmodellen hinterlegen Sie eine Sicherheit. Geht der Anbieter in die Insolvenz, ist dieses Geld in aller Regel verloren, denn Sie stehen als einfacher Gläubiger in der Reihe. Die Verbraucherzentralen raten von beiden Modellen ab. Aus demselben Grund empfehlen sie zwölf monatliche Abschläge statt elf: Bei elf Abschlägen zahlen Sie im Jahresverlauf mehr voraus, als Sie verbraucht haben.
Wie nutzen Sie ein Vergleichsportal, ohne in die Sortierung zu laufen?
Vergleichsportale sind Wirtschaftsunternehmen. Ihr Geschäftsmodell besteht aus Werbung und aus Provisionen, die beim Wechsel fließen. Das hat zwei Folgen: Manche Angebote erscheinen prominenter als andere, und manche Anbieter erscheinen überhaupt nicht, weil sie keine Provision zahlen. Die Trefferliste bildet also nicht den Markt ab, sondern einen Ausschnitt davon. Ihr Vertragspartner ist zudem immer der Anbieter, nicht das Portal.
- Jahresverbrauch eintragen. Nehmen Sie den Wert aus der letzten Abrechnung, nicht die Schätzung des Portals.
- Bonus herausrechnen. Deaktivieren Sie die Option, Boni in den Jahrespreis einzurechnen. Erst dann sehen Sie, was der Tarif dauerhaft kostet.
- Filter abschalten. Voreinstellungen wie Sofortwechsel, Mindestbewertung durch Kunden oder Nur geprüfte Anbieter schneiden die Liste zu. Schalten Sie sie ab und sortieren Sie selbst.
- Zahlungsweise begrenzen. Setzen Sie den Filter auf monatliche Zahlung ohne Vorkasse und ohne Kaution, sofern das Portal das anbietet.
- Laufzeit und Garantie prüfen. Sortieren Sie die verbleibenden Treffer nach Preisgarantie, nicht nach Jahrespreis. Zielgröße ist etwa ein Jahr Laufzeit mit einer Garantie über die volle Laufzeit.
- Anbieter recherchieren. Sehen Sie sich die Firmenwebsite an, prüfen Sie Erreichbarkeit und Kontaktwege und suchen Sie nach Abmahnungen der Verbraucherzentralen und nach Gerichtsurteilen.
- Preis gegenprüfen. Rufen Sie den Tarif auf der Seite des Anbieters selbst auf. Weicht der Preis ab, gilt das, was der Anbieter Ihnen bestätigt.
- Zählerstand dokumentieren. Fotografieren Sie den Zähler am Wechseltag. Das ist die wirksamste Absicherung gegen Streit über die Schlussrechnung.
Was passiert, wenn der Wechsel schiefgeht?
Dann greift die Grundversorgung. Nach Paragraf 36 des Energiewirtschaftsgesetzes ist der Grundversorger das Unternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert. Wer keinen anderen Vertrag hat, wird automatisch von ihm beliefert. Niemand sitzt beim Anbieterwechsel im Dunkeln, und genau deshalb ist der Wechsel technisch risikoarm.
Die Grundversorgung ist allerdings meist teuer, weil sie das Auffangnetz ist und keine Wettbewerbskalkulation. Sie sollte deshalb ein Zwischenstopp bleiben. Der Gesetzgeber hat sie leicht kündbar gemacht: Haushaltskunden können den Grundversorgungsvertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen in Textform kündigen, also per Brief, Fax oder E-Mail. Wenn Sie nach einer Anbieterinsolvenz in der sogenannten Ersatzversorgung landen, können Sie sogar ohne Frist zu einem Anbieter Ihrer Wahl wechseln.
MerkeRechnen Sie jedes Angebot auf zwölf Monate ohne Bonus durch: Grundpreis mal zwölf plus Arbeitspreis mal Jahresverbrauch. Diese eine Zahl ist der ehrliche Vergleichswert. Alles, was darunter beworben wird, ist eine Verrechnung mit Einmalzahlungen. Wo im Haushalt der Verbrauch selbst gesenkt werden kann, zeigt der Beitrag zum Minimieren der Stromkosten.
Woran erkennen Sie einen unseriösen Anbieter?
- Auffällig niedriger Preis: Ein Arbeitspreis weit unter allen anderen Angeboten kann auf eine Kalkulation hindeuten, die nur mit steigenden Kundenzahlen aufgeht. Mehrere Billiganbieter sind in der Vergangenheit aus dem Markt ausgeschieden.
- Vorkasse oder Kaution als Bedingung: Wer Ihr Geld im Voraus verlangt, verlagert sein Finanzierungsrisiko auf Sie.
- Pakettarife mit fester Kilowattstundenmenge: Verbrauchen Sie weniger, verfällt der Rest. Verbrauchen Sie mehr, wird der Mehrverbrauch teuer abgerechnet.
- Prämien und Sachgeschenke: Tablets, Fahrräder oder Gutscheine sind in den Tarif eingepreist. Nach Einschätzung der Verbraucherzentralen kosten solche Kombinationen insgesamt mehr.
- Dynamische Tarife ohne passende Technik: Sie lohnen nur, wenn Sie Verbrauch wirklich verschieben können, etwa mit Wärmepumpe, Elektroauto oder Speicher. Ohne diese Möglichkeit tragen Sie nur das Preisrisiko.
- Schwer erreichbarer Service: Fehlende Telefonnummer, nur ein Kontaktformular und keine ladungsfähige Anschrift im Impressum sind Warnzeichen, besonders wenn es später um eine strittige Abrechnung geht.
- Werbeanrufe: Ein Vertrag am Telefon ist rechtlich nicht dasselbe wie ein bewusst geprüftes Angebot. Lassen Sie sich alles schriftlich zuschicken und entscheiden Sie in Ruhe.
Ein Wechsel im Jahresrhythmus bringt in der Regel mehr als die Suche nach dem einen perfekten Anbieter. Setzen Sie sich beim Vertragsabschluss sofort eine Erinnerung auf den Termin, an dem die Kündigungsfrist beginnt, und legen Sie Vertragsbestätigung, Bonuszusage und Zählerstandsfoto in denselben Ordner. Wer zusätzlich über die Heizung nachdenkt, findet die Einordnung der Systeme im Beitrag zu nachhaltigen Wärmesystemen.
