Rürup-Rente: hoher Steuerabzug, aber Sie kommen nie wieder an das Geld

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Das Wichtigste in Kürze

  • Für 2026 sind Beiträge zur Basisrente bis 30.826 Euro bei Einzelveranlagung und bis 61.652 Euro bei Zusammenveranlagung als Sonderausgaben absetzbar, seit 2023 zu 100 Prozent. Der Höchstbetrag entspricht dem Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung.
  • In diesen Höchstbetrag zählen auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung inklusive Arbeitgeberanteil. Bei Angestellten ist der Rahmen deshalb schon weitgehend ausgeschöpft.
  • Der Vertrag ist nicht kündbar, nicht kapitalisierbar, nicht beleihbar, nicht übertragbar und in der Grundform nicht vererbbar. Möglich ist nur eine Beitragsfreistellung, das eingezahlte Kapital bleibt gebunden.
  • Der steuerpflichtige Anteil der späteren Rente hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab: 83,5 Prozent bei Beginn 2025, 84,0 Prozent bei Beginn 2026, 92,5 Prozent ab 2040 und 100 Prozent ab 2058. Der einmal festgelegte Anteil gilt lebenslang.
  • Die Verbraucherzentrale bezeichnet die Basisrente als nur in wenigen Einzelfällen sinnvoll, vor allem für Selbstständige mit hohem Einkommen und ohne Bedarf an Hinterbliebenenabsicherung.
Rürup-Rente: hoher Steuerabzug, aber Sie kommen nie wieder an das Geld
Bild: KI generiert

Die Basisrente, nach dem Ökonomen Bert Rürup meist Rürup-Rente genannt, wurde 2005 als Baustein der ersten Schicht eingeführt. Sie sollte Selbstständigen ein Gegenstück zur gesetzlichen Rentenversicherung bieten. Der Steuervorteil in der Ansparphase ist hoch. Die Gegenleistung ist eine Bindung, die sich später mit keinem Argument mehr lösen lässt.

Selbstständige Person am Schreibtisch mit Steuerunterlagen und Rentenvertrag
Bild: KI generiert

Wie viel können Sie 2026 absetzen?

Der Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug ist an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt und steigt damit jedes Jahr. Für 2026 ergibt sich aus der Beitragsbemessungsgrenze von 124.801 Euro und dem Beitragssatz von 24,7 Prozent ein Höchstbetrag von 30.826 Euro für Einzelveranlagte. Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Wert auf 61.652 Euro. Seit 2023 werden die Beiträge zu 100 Prozent anerkannt, davor galt eine jährlich steigende Quote.

JahrHöchstbetrag EinzelveranlagungHöchstbetrag ZusammenveranlagungAnerkannter Anteil
202529.344 Euro58.688 Euro100 Prozent
202630.826 Euro61.652 Euro100 Prozent

Diese Zahl wird regelmäßig missverstanden. Der Höchstbetrag ist kein zusätzliches Kontingent für private Verträge, sondern ein gemeinsamer Topf für alle Beiträge zur Basisversorgung. Hinein zählen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung mit Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil, Beiträge an berufsständische Versorgungswerke und landwirtschaftliche Alterskassen sowie eben die Basisrente. Ein Angestellter mit einem Bruttoeinkommen an der Beitragsbemessungsgrenze hat davon bereits einen großen Teil verbraucht, bevor er den ersten Euro in einen Rürup-Vertrag einzahlt.

Für Selbstständige ohne Pflichtversicherung sieht die Rechnung anders aus. Wer keine Beiträge zur gesetzlichen Rente zahlt, kann den gesamten Rahmen nutzen. Bei einem Spitzensteuersatz wirkt der Abzug spürbar, aber er ist eine Steuerstundung und keine Steuerbefreiung. Nachgelagert versteuert wird später die Rente.

MerkeDieser Text ist allgemeine Information und keine Anlage- oder Versicherungsberatung im Sinne von Paragraf 34d der Gewerbeordnung. Er ersetzt weder eine steuerliche Beratung noch eine individuelle Vorsorgeanalyse. Angaben zu Höchstbeträgen und Besteuerungsanteilen geben den Stand für 2026 wieder und können sich durch Gesetzesänderungen verschieben.

Wie wird die Rürup-Rente später besteuert?

Die Basisrente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Wie viel Prozent der ausgezahlten Rente steuerpflichtig sind, entscheidet allein das Jahr des Rentenbeginns. Der Anteil steigt seit 2023 in Schritten von 0,5 Prozentpunkten pro Jahr und erreicht 2058 die vollen 100 Prozent. Der einmal festgelegte Prozentsatz gilt anschließend lebenslang für alle Zahlungen.

Jahr des RentenbeginnsSteuerpflichtiger Anteil der Rente
202583,5 Prozent
202684,0 Prozent
204092,5 Prozent
ab 2058100 Prozent

Der Steuervorteil entsteht also aus der Differenz zwischen dem persönlichen Steuersatz heute und dem im Ruhestand. Er trägt nur, wenn der spätere Satz tatsächlich niedriger liegt. Wer im Alter hohe Mieteinnahmen, Betriebsrenten oder Kapitalerträge hat, kann in der Auszahlungsphase in einer ähnlichen Progressionszone landen wie zuvor. Dann bleibt vom kalkulierten Vorteil wenig übrig.

Warum können Sie einen Rürup-Vertrag nicht kündigen?

Das ist keine Marotte der Versicherer, sondern die Bedingung für die Förderung. Damit ein Vertrag steuerlich als Basisrente gilt, dürfen die Ansprüche nicht vererbbar, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein. Ein Vertrag, der diese Merkmale nicht erfüllt, verliert den Sonderausgabenabzug. Die Unflexibilität ist der Preis für den Abzug.

  • Keine Kündigung: Sie können den Vertrag nicht auflösen und sich das Guthaben auszahlen lassen. Möglich ist ausschließlich eine Beitragsfreistellung, bei der das bereits eingezahlte Kapital im Vertrag bleibt und erst als Rente zurückfließt.
  • Keine Kapitalauszahlung: Auch zu Rentenbeginn gibt es keine Einmalzahlung. Die Leistung erfolgt als lebenslange monatliche Rente, frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres bei Verträgen, die nach dem 31. Dezember 2011 geschlossen wurden.
  • Keine Beleihung: Die Ansprüche taugen nicht als Sicherheit für einen Kredit. Für Selbstständige, die Liquidität brauchen, ist das ein harter Punkt.
  • Keine Vererbung in der Grundform: Stirbt die versicherte Person vor Rentenbeginn, verfällt das Guthaben zugunsten der Versichertengemeinschaft, sofern kein Zusatzbaustein vereinbart wurde.
  • Pfändungsschutz: Im Gegenzug sind die Ansprüche unter bestimmten Voraussetzungen geschützt, unter anderem müssen eine lebenslange monatliche Rente vereinbart und Verfügung wie Kündigung ausgeschlossen sein.

Der Hinterbliebenenschutz kostet Rente. Anbieter bieten Zusatzbausteine an, damit im Todesfall wenigstens der Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder eine Rente erhalten. Diese Bausteine sind zulässig, aber sie werden aus demselben Kapital finanziert und senken die eigene Rentenleistung. Die Verbraucherzentrale kritisiert außerdem Kombinationen mit einer Berufsunfähigkeitsabsicherung im selben Vertrag, weil sie meist teuer und unflexibel sind. Wer beides braucht, prüft zwei getrennte Verträge, denn ein Vertrag, den Sie nie wieder ändern können, ist ein schlechter Ort für einen zweiten Zweck.

Für wen kommt die Basisrente überhaupt infrage?

Die Verbraucherzentrale ist an dieser Stelle deutlich und nennt die Rürup-Rente nur in wenigen bestimmten Einzelfällen eine Option. Das typische Profil: selbstständig, hohes und stabiles Einkommen, hoher Grenzsteuersatz, keine gesetzliche Rentenversicherungspflicht, kein Bedarf an Hinterbliebenenabsicherung, gesundheitlich mit überdurchschnittlicher Lebenserwartung. Fällt eines dieser Merkmale weg, wird die Rechnung schnell knapp.

Vergleich von Vorsorgeoptionen auf Papier mit Taschenrechner und Notizen
Bild: KI generiert
  1. Rahmen prüfen. Ermitteln Sie zuerst, wie viel vom Höchstbetrag durch gesetzliche Rentenversicherung oder Versorgungswerk bereits belegt ist. Nur der Rest bringt zusätzlichen Abzug.
  2. Steuersatz vergleichen. Stellen Sie Ihren heutigen Grenzsteuersatz dem realistisch erwarteten Satz im Ruhestand gegenüber. Ohne Differenz gibt es keinen Vorteil, nur eine Bindung.
  3. Liquidität sichern. Legen Sie eine getrennte Rücklage an, bevor Sie einzahlen. Selbstständige mit schwankendem Einkommen brauchen Reserven, an die sie herankommen.
  4. Effektivkosten erfragen. Lassen Sie sich die Effektivkosten laut Produktinformationsblatt nennen. Sie zeigen, um wie viele Prozentpunkte die Kosten die jährliche Rendite mindern.
  5. Rentenfaktor betrachten. Der Rentenfaktor bestimmt, wie viel monatliche Rente je 10.000 Euro Kapital gezahlt wird. Prüfen Sie, ob er garantiert oder nur kalkuliert ist.
  6. Beitrag flexibel halten. Vereinbaren Sie einen niedrigen laufenden Beitrag und leisten Sie starke Jahre über Zuzahlungen. So bindet ein schwaches Jahr Sie nicht an eine Rate, die Sie nicht zahlen können.

Selbstständige, die über eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rente nachdenken, sollten diesen Weg parallel prüfen. Was die gesetzliche Rente leistet und wo ihre Grenzen liegen, ordnet der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung und ihren Leistungen ein.

Was Sie über Kosten und Renditeversprechen wissen sollten

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass viele Rürup-Verträge mit hohen Abschluss- und Verwaltungskosten verbunden sind. Diese Kosten werden häufig auf die ersten fünf Vertragsjahre verteilt und mindern das Kapital genau in der Phase, in der es am längsten arbeiten könnte. Bei einem provisionsbasierten Abschluss fließt ein Teil der ersten Beiträge in die Vermittlung.

Prognosen in Angebotsunterlagen sind Modellrechnungen. Sie beruhen auf angenommenen Wertentwicklungen und auf Überschussbeteiligungen, die der Versicherer jederzeit anpassen kann. Historische Werte sind keine Prognose für die Zukunft, und niemand kann Ihnen die Rente in 30 Jahren zusagen, die auf dem Papier steht. Garantiert ist nur, was ausdrücklich als garantierter Rentenfaktor oder garantierte Mindestrente ausgewiesen ist.

Der grundsätzliche Einwand von Verbraucherschützern gegen Verträge, die Versicherung und Geldanlage verbinden, gilt auch hier: Beides in einem Produkt zu bündeln ist teurer, als es getrennt zu organisieren. Bei der Basisrente wird das durch die Steuerwirkung überlagert, aufgehoben wird es nicht. Wie sich die Bausteine insgesamt einordnen, zeigt der Überblick zur Altersvorsorge in drei Schichten, und für Angestellte mit Kindern ist ein Vergleich mit der Riester-Rente und ihrer Zulagenförderung der nächste sinnvolle Schritt.

Ein konkreter Hinweis zum Schluss: Fordern Sie vor jeder Unterschrift das gesetzlich vorgeschriebene Produktinformationsblatt an und lesen Sie die Zeile mit den Effektivkosten. Liegt dieser Wert über 1,5 Prozent pro Jahr, holen Sie ein zweites Angebot ein, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben, den Sie bis zum Rentenbeginn nicht mehr auflösen können.

Häufige Fragen zu Rürup-Rente: hoher Steuerabzug, aber Sie kommen nie wieder an das Geld

Wie hoch ist der Höchstbetrag der Rürup-Rente 2026?

Für 2026 sind 30.826 Euro bei Einzelveranlagung und 61.652 Euro bei Zusammenveranlagung als Sonderausgaben absetzbar. Der Wert ergibt sich aus der Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung von 124.801 Euro und dem Beitragssatz von 24,7 Prozent. In 2025 lagen die Werte bei 29.344 Euro und 58.688 Euro.

Kann ich eine Rürup-Rente kündigen und mir das Geld auszahlen lassen?

Nein. Die Ansprüche dürfen nach den Förderbedingungen nicht kapitalisierbar, nicht beleihbar, nicht übertragbar und nicht veräußerbar sein. Möglich ist nur eine Beitragsfreistellung, bei der Sie keine weiteren Beiträge zahlen. Das eingezahlte Kapital bleibt im Vertrag und wird ab Rentenbeginn als lebenslange Rente ausgezahlt.

Ist die Rürup-Rente vererbbar?

In der Grundform nicht. Stirbt die versicherte Person vor Rentenbeginn, verfällt das Guthaben zugunsten der Versichertengemeinschaft. Möglich sind Zusatzbausteine für eine Hinterbliebenenrente an Ehe- oder eingetragene Lebenspartner und kindergeldberechtigte Kinder, diese werden aus demselben Kapital finanziert und senken die eigene Rente.

Wie hoch wird die Rürup-Rente später besteuert?

Der steuerpflichtige Anteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab und steigt seit 2023 um 0,5 Prozentpunkte je Jahr. Bei Rentenbeginn 2025 sind 83,5 Prozent steuerpflichtig, bei Beginn 2026 sind es 84,0 Prozent, 2040 sind es 92,5 Prozent und ab 2058 die vollen 100 Prozent. Der einmal festgelegte Prozentsatz gilt lebenslang.

Ab wann wird die Basisrente ausgezahlt?

Frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres bei Verträgen, die nach dem 31. Dezember 2011 geschlossen wurden. Bei älteren Verträgen liegt die Grenze bei 60 Jahren. Eine Einmalauszahlung ist in keinem Fall vorgesehen, die Leistung erfolgt als lebenslange monatliche Rente.

Für wen ist die Rürup-Rente sinnvoll?

Die Verbraucherzentrale bezeichnet sie als nur in wenigen bestimmten Einzelfällen sinnvoll, etwa für Selbstständige mit hohem Einkommen und ohne Bedarf an Hinterbliebenenabsicherung. Angestellte schöpfen den Höchstbetrag bereits mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung weitgehend aus. Rechnerisch trägt der Vertrag nur, wenn der Steuersatz im Ruhestand deutlich niedriger liegt als heute und die Lebenserwartung überdurchschnittlich ist.

Quellen

Die Inhalte wurden mit Hilfe von KI erstellt, jedoch durch die Redaktion geprüft am 1. August 2026