Wer Rentenversicherung sagt, meint entweder das umlagefinanzierte System der Deutschen Rentenversicherung oder einen privaten Sparvertrag bei einem Versicherer. Beide heißen gleich und funktionieren völlig unterschiedlich. Dieser Beitrag trennt die beiden Ebenen und zeigt, wie Sie von der einen zur anderen rechnen. Wie sich private, betriebliche und gesetzliche Vorsorge insgesamt zueinander verhalten, ordnet der Überblick zur Altersvorsorge in drei Schichten ein.

Wie berechnet sich die gesetzliche Rente?
Die gesetzliche Rente entsteht nicht aus einem Konto mit Ihrem Geld darauf. Sie entsteht aus Punkten. Die Rentenformel lautet: Entgeltpunkte mal Zugangsfaktor mal Rentenartfaktor mal aktueller Rentenwert.
Einen vollen Entgeltpunkt bekommen Sie für ein Kalenderjahr, in dem Sie genau das Durchschnittsentgelt aller Versicherten verdient haben. Für 2026 beträgt dieses Durchschnittsentgelt vorläufig 51.944 Euro. Wer 2026 rund 26.000 Euro verdient, sammelt also etwa einen halben Punkt. Wer 42.000 Euro verdient, kommt auf gut 0,81 Punkte.
Nach oben ist die Sache gedeckelt. Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt 2026 von 8.050 Euro auf 8.450 Euro monatlich, also 101.400 Euro im Jahr. Mehr als rund 1,95 Entgeltpunkte pro Jahr sind damit nicht erreichbar, egal wie hoch das Gehalt ist. Auf den Teil oberhalb der Grenze fallen keine Beiträge an und es entstehen keine Ansprüche.
| Größe | Wert 2026 | Bedeutung |
|---|---|---|
| Beitragssatz | 18,6 Prozent | seit neun Jahren unverändert, bei Beschäftigten je zur Hälfte Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
| Beitragsbemessungsgrenze | 8.450 Euro monatlich | 2025 waren es 8.050 Euro, oberhalb entstehen keine Ansprüche |
| Vorläufiges Durchschnittsentgelt | 51.944 Euro im Jahr | Verdienst in dieser Höhe ergibt einen Entgeltpunkt |
| Aktueller Rentenwert ab 1. Juli 2026 | 42,52 Euro | Monatsrente je Entgeltpunkt, vorher 40,79 Euro |
| Rentenanpassung 2026 | 4,24 Prozent | wirksam zum 1. Juli 2026, West und Ost einheitlich |
| Geringfügigkeitsgrenze | 603 Euro monatlich | 2025 lag sie bei 556 Euro |
| Freiwilliger Beitrag | 112,16 bis 1.571,70 Euro monatlich | Mindest- und Höchstbeitrag ab 1. Januar 2026 |
Der Zugangsfaktor bestraft den frühen und belohnt den späten Rentenbeginn. Wer vorzeitig geht, verliert 0,3 Prozent je Monat, bei 48 Monaten also 14,4 Prozent, und zwar dauerhaft. Der Rentenartfaktor ist bei der Altersrente 1,0 und bei anderen Rentenarten niedriger.
Ein Rechenbeispiel: 40 Jahre lang genau Durchschnittsverdienst ergeben 40 Entgeltpunkte. Mal 42,52 Euro sind das 1.700,80 Euro Bruttorente im Monat. Davon gehen noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner ab, und je nach Rentenbeginn ein steuerpflichtiger Anteil. Wer 45 Jahre Durchschnittsverdienst erreicht, kommt auf 1.913,40 Euro brutto. Diese Zahlen sind reine Modellrechnungen mit den Werten ab Juli 2026, keine Prognose für Ihren eigenen Rentenbeginn.
Wie groß ist Ihre Rentenlücke wirklich?
Die Rentenlücke ist die Differenz zwischen dem, was Sie im Alter zum Leben brauchen, und dem, was aus allen Quellen sicher fließt. Das Sicherungsniveau vor Steuern liegt gesetzlich bei 48 Prozent, und das Rentenpaket 2025 verlängert diese Haltelinie bis 2031. Diese Kennzahl beschreibt allerdings das Verhältnis einer Standardrente nach 45 Beitragsjahren zum Durchschnittsentgelt, nicht Ihr persönliches Verhältnis von Rente zu letztem Gehalt.
- Renteninformation heraussuchen. Die Deutsche Rentenversicherung verschickt sie jährlich ab dem 27. Lebensjahr, wenn mindestens fünf Beitragsjahre vorliegen. Der dort genannte Betrag ist brutto und in heutigen Werten.
- Kaufkraft abziehen. Die Renteninformation weist Hochrechnungen zu unterschiedlichen Lohnsteigerungen aus. Rechnen Sie zusätzlich mit der Inflation, die den Betrag über 20 oder 30 Jahre real deutlich verringert.
- Abzüge einrechnen. Von der Bruttorente gehen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Der steuerpflichtige Rentenanteil steigt jahrgangsweise an, für Rentenbeginn ab 2058 sind es 100 Prozent.
- Bedarf im Alter schätzen. Nehmen Sie Ihre heutigen Ausgaben und streichen Sie, was wegfällt, etwa die Tilgung eines Immobiliendarlehens oder Fahrtkosten. Addieren Sie, was hinzukommt, etwa Gesundheitskosten.
- Weitere Ansprüche addieren. Betriebliche Zusagen, Versorgungswerke, Riester- und Basisrentenverträge, Mieteinnahmen. Erst danach steht die Lücke fest.
- Kontenklärung beantragen. Lücken im Versicherungsverlauf, etwa Ausbildungszeiten oder Kindererziehung, kosten bares Geld. Der Antrag auf Kontenklärung ist kostenlos.
MerkeDieser Beitrag ist allgemeine Verbraucherinformation. Er ist keine Anlageberatung nach Paragraf 34f der Gewerbeordnung und keine Versicherungsvermittlung nach Paragraf 34d der Gewerbeordnung. Er empfiehlt keinen Anbieter und kein Produkt. Die kostenlose Auskunft und Beratung der Deutschen Rentenversicherung sowie Versicherungsberater mit Erlaubnis nach Paragraf 34e der Gewerbeordnung sind die passenden Ansprechpartner für Ihren Einzelfall.
Was leistet eine private Rentenversicherung?
Die private Rentenversicherung ist ein Sparvertrag mit angehängter Verrentung. Sie zahlen Beiträge, der Versicherer legt sie an, und ab einem vereinbarten Termin fließt eine lebenslange Rente oder auf Wunsch eine Kapitalauszahlung. Der Nutzen liegt im Schutz vor dem Langlebigkeitsrisiko: Die Rente läuft weiter, auch wenn Sie 100 werden. Dafür zahlen Sie einen Preis, und dieser Preis steckt in zwei Größen.
- Rentenfaktor: Er gibt an, wie viel Monatsrente je 10.000 Euro Kapital gezahlt wird. Verbindlich ist ausschließlich der garantierte Rentenfaktor. Der aktuelle oder prognostizierte Faktor liegt höher, ist aber keine Zusage.
- Effektivkosten: Die Angabe im Produktinformationsblatt zeigt, um wie viele Prozentpunkte die Kosten die jährliche Rendite mindern. Sie ist die einzige Zahl, mit der sich Angebote überhaupt vergleichen lassen.
- Kapitalwahlrecht: Es erlaubt, statt der Rente eine Einmalzahlung zu nehmen. Der Termin für die Ausübung steht im Vertrag, meist einige Monate vor Rentenbeginn.
- Rentengarantiezeit: Stirbt die versicherte Person früh, zahlt der Versicherer nur bei vereinbarter Garantiezeit oder Beitragsrückgewähr an die Hinterbliebenen weiter. Ohne diese Vereinbarung ist das Kapital verloren.
- Beitragsfreistellung: Sie stoppt die Zahlung, ohne den Vertrag zu kündigen. Die spätere Rente sinkt entsprechend, ist aber besser als ein Rückkauf mit Verlust.
Für wen taugt das Produkt? Für Menschen, die eine planbare lebenslange Zahlung wollen, die Schwankungen an den Märkten nicht aushalten und die einen langen Zeitraum bis zum Rentenbeginn haben. Für wen taugt es nicht? Für alle, die das Geld womöglich vorher brauchen, denn ein vorzeitiger Ausstieg ist regelmäßig teuer. Und für alle, die mit kurzer Restlaufzeit einsteigen, weil die Kosten dann auf wenige Jahre verteilt werden. Wie sich Kosten und Rückkaufswerte bei kapitalbildenden Verträgen auswirken, zeigt der Beitrag zur Kapitallebensversicherung als Altersvorsorge.
Kündigen Sie nicht spontan. Bei privaten Renten- und Lebensversicherungen liegt der Rückkaufswert in den ersten Jahren regelmäßig unter der Summe der eingezahlten Beiträge, weil Abschluss- und Vertriebskosten vorab verrechnet werden. Prüfen Sie vor einer Kündigung die Alternativen Beitragsfreistellung, Beitragsreduzierung oder Verkauf am Zweitmarkt. Lassen Sie sich den aktuellen Rückkaufswert schriftlich nennen und vergleichen Sie ihn mit der Summe Ihrer Einzahlungen, bevor Sie entscheiden.
Wie werden gesetzliche und private Rente besteuert?
Die gesetzliche Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Der steuerpflichtige Anteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab und steigt jahrgangsweise, bis er für Rentenbeginn ab 2058 bei 100 Prozent liegt. Der einmal festgelegte Rentenfreibetrag bleibt danach in Euro konstant, spätere Rentenerhöhungen sind vollständig steuerpflichtig.
Bei einer privaten Rentenversicherung aus versteuertem Einkommen gilt etwas anderes. Wird eine lebenslange Rente gezahlt, ist nur der Ertragsanteil nach Paragraf 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG steuerpflichtig. Er richtet sich nach dem Alter bei Rentenbeginn: 22 Prozent bei 60 Jahren, 21 Prozent bei 62, 18 Prozent bei 65 und 17 Prozent bei 67 Jahren.
Nehmen Sie stattdessen das Kapital, gilt Paragraf 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG. Wird die Leistung nach Vollendung des 60. Lebensjahres und nach zwölf Jahren Vertragslaufzeit ausgezahlt, ist die Hälfte des Unterschiedsbetrags zwischen Auszahlung und eingezahlten Beiträgen anzusetzen. Für Verträge, die ab 2012 geschlossen wurden, gilt statt des 60. das 62. Lebensjahr. Wird eine der beiden Bedingungen nicht erfüllt, ist der volle Unterschiedsbetrag steuerpflichtig.
Steuerregeln, Freibeträge und Rechengrößen ändern sich jährlich. Alle hier genannten Werte tragen deshalb eine Jahresangabe, und Sie sollten sie vor einer Entscheidung gegen die aktuelle Fassung prüfen. Für staatlich geförderte Varianten mit eigener Steuersystematik lohnt der Blick auf die Riester-Rente und ihre Förderung.
Was tun Sie als nächstes?
Der erste Schritt kostet nichts und dauert eine halbe Stunde. Beantragen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung eine Kontenklärung und prüfen Sie Ihren Versicherungsverlauf auf Lücken. Fehlende Ausbildungs-, Kindererziehungs- oder Pflegezeiten lassen sich nachtragen, wenn die Nachweise noch existieren. Jeder nachgetragene Entgeltpunkt bringt nach den Werten ab Juli 2026 monatlich 42,52 Euro mehr Bruttorente, lebenslang.
Der zweite Schritt ist die Rechnung. Setzen Sie den Betrag aus der Renteninformation neben Ihren geschätzten Bedarf und schreiben Sie die Differenz auf ein Blatt. Erst wenn diese Zahl dasteht, ist überhaupt zu klären, mit welchem Produkt sie geschlossen werden soll. Der umgekehrte Weg, erst das Produkt und dann die Rechnung, ist der Grund für die meisten unpassenden Verträge.
