Der Begriff britische Lebensversicherung stand in deutschen Verkaufsgesprächen der Jahre 1998 bis etwa 2010 für eines: höhere Renditen als bei deutschen Anbietern. Die Begründung klang plausibel. Britische Versicherer durften einen deutlich größeren Teil des Kapitals in Aktien anlegen, weil sie nicht an die deutschen Anlagegrenzen gebunden waren. Was dabei unterging, war die Kehrseite dieser Freiheit.

Was ist eine britische Lebensversicherung überhaupt?
Gemeint sind meist With-Profits-Policen, im Deutschen auch als Policen mit Gewinnbeteiligung bezeichnet. Der Sparanteil fließt in einen gemeinschaftlichen Anlagestock mit hoher Aktienquote. Die Erträge werden nicht jährlich vollständig gutgeschrieben, sondern über ein Verfahren namens Smoothing geglättet: In guten Jahren wird ein Teil zurückgehalten, in schlechten Jahren wird daraus ausgeglichen.
Der zweite Baustein ist der Schlussbonus, im Original Terminal Bonus. Er wird erst bei Ablauf zugeteilt und macht bei diesen Policen einen erheblichen Teil der Gesamtleistung aus. Genau dieser Teil ist nicht garantiert. Anders als bei klassischen deutschen Verträgen, die mit einem gesetzlich festgelegten Höchstrechnungszins kalkuliert wurden, gibt es bei With-Profits-Policen keine garantierte laufende Mindestverzinsung. Garantiert sind allenfalls einmal zugeteilte Boni und, je nach Tarif, ein Kapitalerhalt zum Ablauftermin.
- Jährlicher Bonus: Wird laufend zugeteilt und ist danach in der Regel gesichert. Die Höhe legt der Versicherer jedes Jahr neu fest, ein Anspruch auf eine bestimmte Höhe besteht nicht.
- Schlussbonus: Wird erst bei Ablauf oder im Todesfall zugeteilt und macht einen erheblichen Teil der Gesamtleistung aus. Bis zur Zuteilung ist er nicht garantiert.
- Smoothing: Glättungsverfahren, das Erträge über gute und schlechte Jahre verteilt. Wie viel zurückgehalten wird, entscheidet der Versicherer nach eigenem Ermessen.
- Marktpreisanpassung: Bei vorzeitigem Ausstieg außerhalb bestimmter Termine kann ein Abschlag greifen, im Original Market Value Reduction. Die Höhe hängt von der Marktlage ab.
- Pooling: Das Kapital aller Versicherten liegt in einem gemeinsamen Fonds. Ein individuelles Depot mit nachvollziehbaren Einzelposten gibt es nicht.
| Merkmal | Klassische deutsche Police | Britische With-Profits-Police |
|---|---|---|
| Anlagepolitik | überwiegend festverzinsliche Papiere, enge Anlagegrenzen | hohe Aktienquote, größerer Spielraum |
| Verzinsung | garantierter Rechnungszins auf den Sparanteil plus Überschüsse | keine garantierte laufende Mindestverzinsung, jährlicher Bonus plus Schlussbonus |
| Transparenz | Garantiewerte in der Police ausgewiesen | Smoothing und Bonusfestsetzung liegen im Ermessen des Versicherers |
| Leistung bei Ablauf | garantierte Ablaufleistung plus Überschussbeteiligung | großer nicht garantierter Anteil im Schlussbonus |
| Aufsicht heute | BaFin | nach Bestandsübertragung irische oder luxemburgische Aufsicht |
MerkeDieser Beitrag ist allgemeine Verbraucherinformation und keine Anlage- oder Versicherungsberatung im Sinne von Paragraf 34d der Gewerbeordnung. Er enthält keine Produktempfehlung und keine Rechtsberatung. Ob in Ihrem Vertrag Ansprüche bestehen, kann nur eine Prüfung der konkreten Unterlagen klären, etwa durch die Versicherungsberatung der Verbraucherzentralen oder einen Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Warum landeten diese Policen vor dem Bundesgerichtshof?
Das größte Problem entstand nicht durch das Produkt allein, sondern durch die Verpackung. Um die Jahrtausendwende wurden in Deutschland kreditfinanzierte Rentenmodelle verkauft. Anleger nahmen ein Darlehen auf, zahlten damit einen Einmalbetrag in eine britische Police ein und sollten aus laufenden Auszahlungsplänen mehr erhalten, als sie an Darlehenszinsen zahlten. Die Differenz war als Rente gedacht.
Die Erträge blieben deutlich hinter den Annahmen zurück. Betroffen waren vor allem Verträge des Typs Wealthmaster Noble der Clerical Medical Investment Group Ltd. Am 11. Juli 2012 entschied der Bundesgerichtshof in fünf Verfahren zugunsten der Anleger, darunter die Aktenzeichen IV ZR 122/11, IV ZR 151/11, IV ZR 164/11, IV ZR 271/10 und IV ZR 286/10. Der Senat stellte fest, dass Anleger die Zahlung entsprechend den vereinbarten Auszahlungsplänen verlangen können, und bejahte Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Aufklärung im Vertrieb.
Kreditfinanzierte Vorsorgemodelle vervielfachen das Risiko. Wer eine Kapitalanlage mit einem Darlehen finanziert, trägt zwei Risiken gleichzeitig: das Anlagerisiko und die feste Zinsverpflichtung gegenüber der Bank. Bleiben die Erträge hinter dem Plan zurück, laufen die Zinsen trotzdem weiter. Die Bank hat einen unbedingten Anspruch, die Police nicht. Genau an dieser Konstruktion sind die Rentenmodelle der Jahre um 2000 gescheitert. Ein Vorsorgeprodukt, das nur mit Kredit funktioniert, ist für private Altersvorsorge grundsätzlich ungeeignet.
Der Fall bleibt auch deshalb lehrreich, weil er zeigt, wie weit Prospektannahmen und Wirklichkeit auseinanderliegen können. In den Unterlagen standen Beispielrechnungen mit hohen jährlichen Wertentwicklungen. Historische Wertentwicklungen und Modellrechnungen sind keine Prognose und erst recht keine Zusage. Das gilt für jede Kapitalanlage, es galt hier nur besonders sichtbar.
Was hat der Brexit für bestehende Verträge geändert?
Britische Versicherer verloren mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU den europäischen Pass, der ihnen den Vertrieb und die Verwaltung in Deutschland ohne eigene Zulassung erlaubte. Die betroffenen Gesellschaften reagierten mit Bestandsübertragungen: Standard Life, Friends Provident und Royal London übertrugen die Verträge deutscher Kunden auf Gesellschaften in Irland, Clerical Medical auf eine Gesellschaft in Luxemburg. Über die Zulässigkeit solcher Übertragungen entschied jeweils ein britisches Gericht, die BaFin brachte dabei die Interessen der deutschen Versicherungsnehmer ein.
Für Vertragsinhaber ist eine Folge wichtig: Zuständig ist seither die Aufsicht des neuen Sitzlandes, nicht mehr die britische. Der britische Sicherungsfonds Financial Services Compensation Scheme, der in älteren Ratgebertexten als Sicherheitsnetz genannt wird, schützt diese übertragenen Verträge nicht mehr. Irland und Luxemburg haben keine mit dem deutschen Sicherungsfonds Protektor vergleichbare Einrichtung für Lebensversicherungen. Prüfen Sie deshalb in Ihren Unterlagen, welche Gesellschaft heute Vertragspartner ist.

Was sollten Inhaber eines Altvertrags jetzt tun?
- Vertragspartner klären. Sehen Sie in der letzten Standmitteilung nach, welche Gesellschaft und welches Sitzland dort genannt sind. Nach den Bestandsübertragungen weicht das häufig von der ursprünglichen Police ab.
- Werte trennen. Lassen Sie sich schriftlich aufschlüsseln, welcher Teil des Vertragswerts garantiert ist und welcher Teil auf noch nicht zugeteilte Boni entfällt. Nur der erste Teil ist sicher.
- Marktpreisanpassung erfragen. Viele With-Profits-Verträge erlauben bei vorzeitigem Ausstieg einen Abschlag, im Original Market Value Reduction. Fragen Sie nach der aktuellen Höhe, bevor Sie über eine Kündigung nachdenken.
- Widerspruchsrecht prüfen lassen. Bei Verträgen, die zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 nach dem sogenannten Policenmodell zustande kamen, kann eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung ein fortbestehendes Widerspruchsrecht begründen. Das ist eine Einzelfallfrage und gehört in fachkundige Hände.
- Verjährung im Blick behalten. Schadensersatzansprüche aus Falschberatung unterliegen Verjährungsfristen. Wer Ansprüche vermutet, sollte die Prüfung nicht auf unbestimmte Zeit verschieben.
- Kosten des Vorgehens klären. Lassen Sie sich Honorar oder Erfolgsbeteiligung schriftlich beziffern, bevor Sie einen Auftrag erteilen.
Bei dem letzten Punkt ist Vorsicht angebracht. Verbraucherzentralen warnen ausdrücklich vor gewerblichen Rückabwicklern und Vertragsoptimierern, die mit hohen Rückzahlungen werben. Die Erfolgsbeteiligungen sind teils erheblich, und im Fall einer Niederlage tragen Verbraucher das Kostenrisiko. Die Versicherungsberatung der Verbraucherzentralen arbeitet gegen ein festes Honorar und ohne Beteiligung am Ergebnis.
Sind britische Policen heute noch eine sinnvolle Neuanlage?
Für den Vermögensaufbau in Deutschland ist diese Produktgattung heute ein Nischenthema, und die Argumente, mit denen sie einst verkauft wurde, sind größtenteils entfallen. Der Zugang zu Aktienmärkten ist über kostengünstige Fondssparpläne ohne Versicherungsmantel möglich, ohne Abschlusskosten in der Anfangsphase und ohne Bindung. Der Vorteil, den britische Anbieter gegenüber deutschen Versicherern durch ihre Anlagefreiheit hatten, ist damit kein Alleinstellungsmerkmal mehr.
Dahinter steht der grundsätzliche Einwand, den Verbraucherschützer seit Jahren gegen alle kapitalbildenden Policen erheben: Wer Risikoabsicherung und Geldanlage in einen Vertrag packt, bezahlt für die Verbindung. Abschluss- und Verwaltungskosten schmälern die Rendite des Sparanteils, und die Todesfallleistung fällt bei gleichem Beitrag niedriger aus als bei einer reinen Risikopolice. Die übliche Empfehlung lautet, beides zu trennen. Den Todesfallschutz übernimmt eine Risikolebensversicherung mit passender Versicherungssumme, den Vermögensaufbau ein separater, jederzeit verfügbarer Sparvorgang.
Wie sich die Kostenstruktur einer kapitalbildenden Police im Detail auswirkt und warum ein vorzeitiger Ausstieg meist teuer wird, erklärt der Beitrag zur Lebensversicherung und ihrem Rückkaufswert. Wo diese Bausteine in der Gesamtplanung stehen, ordnet der Überblick zur Altersvorsorge in drei Schichten ein.
Wenn Sie noch einen solchen Vertrag halten, holen Sie als Erstes eine aktuelle Standmitteilung mit garantiertem Wert, aktuellem Rückkaufswert und ausgewiesenem Abschlag bei vorzeitiger Kündigung ein. Ohne diese drei Zahlen lässt sich keine Entscheidung treffen, weder für das Halten noch für den Ausstieg.
