Unter dem Wort Elektronikversicherung laufen zwei völlig verschiedene Produkte. Das eine ist eine gewerbliche Sachversicherung für Betriebe, Praxen und Freiberufler. Das andere ist der Zusatzvertrag, den Ihnen der Elektronikmarkt beim Kauf eines Fernsehers anbietet. Der Name ist derselbe, der Nutzen ist es nicht.

Dieser Text trennt beides. Er beschreibt zuerst die gewerbliche Police mit ihrem Bedingungswerk, danach die private Geräteversicherung und die Einordnung der Verbraucherzentralen dazu. Wer nur wissen will, ob er die Police an der Kasse braucht, springt in den vorletzten Abschnitt.
MerkeDieser Beitrag ist allgemeine Information zur Funktionsweise von Versicherungsprodukten und keine Versicherungsberatung im Sinne von Paragraf 34d Gewerbeordnung. Welche Leistungen ein konkreter Vertrag umfasst, ergibt sich ausschließlich aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen und dem Versicherungsschein.
Was ist eine Elektronikversicherung im engeren Sinn?
Die Elektronikversicherung zählt zu den technischen Versicherungen. Ihr Bedingungsgerüst sind die Allgemeinen Bedingungen für die Elektronikversicherung, abgekürzt ABE, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft als unverbindliche Musterbedingungen veröffentlicht, zuletzt in der Fassung ABE 2020 samt eigenem Klauselwerk. Versichert werden typischerweise Datenverarbeitungsanlagen, Telekommunikationstechnik, medizintechnische Geräte, Mess- und Prüfgeräte sowie Anlagen der Büro- und Kommunikationstechnik.
Die Besonderheit steckt in der Konstruktion. Anders als eine Feuer- oder Leitungswasserversicherung, die einzelne benannte Gefahren aufzählt, arbeitet die Elektronikversicherung als Allgefahrendeckung. Der Grundsatz lautet: gedeckt ist jede unvorhergesehene Beschädigung oder Zerstörung, soweit sie nicht in den Ausschlusstatbeständen des Bedingungswerks steht. Diese Ausschlussliste steht in Paragraf 2 ABE. Genau dort liegt die Arbeit beim Vertragsvergleich, denn über den Umfang der Deckung entscheidet nicht die Produktbroschüre, sondern die Ausschlussliste.
| Merkmal | Gewerbliche Elektronikversicherung | Private Geräteversicherung |
|---|---|---|
| Bedingungsbasis | ABE des GDV, zuletzt Fassung 2020, plus Klauselwerk | eigene Bedingungen des Anbieters, kein Branchenmuster |
| Deckungsprinzip | Allgefahrendeckung mit Ausschlusskatalog | Aufzählung einzelner Schadenarten, etwa Bruch und Flüssigkeit |
| Zielgruppe | Betriebe, Praxen, Freiberufler, Handwerk | Endkunden im Handel oder beim Mobilfunkvertrag |
| Entschädigung | je nach Vereinbarung Reparaturkosten oder Wiederbeschaffung | häufig Zeitwert oder Ersatzgerät mit ähnlichem Leistungsumfang |
| Typische Zusatzbausteine | Datenträger, Mehrkosten, Betriebsunterbrechung | Diebstahl nur im höheren Tarif, oft mit Einschränkungen |
| Einordnung für Privathaushalte | nicht relevant | von den Verbraucherzentralen als verzichtbar eingestuft |
Für welche Betriebe ist die Police ein Thema?
Sinnvoll wird eine Elektronikversicherung dort, wo ein Geräteausfall den Betrieb anhält oder wo einzelne Geräte fünfstellig kosten. Eine Zahnarztpraxis mit digitalem Röntgen, ein Vermessungsbüro mit Tachymetern, ein Tonstudio, eine Druckerei: In diesen Fällen steht dem Beitrag ein Risiko gegenüber, das der Betrieb aus der laufenden Kasse nicht ohne Weiteres tragen kann. Bei einem Bürorechner für 900 Euro sieht die Rechnung anders aus.
Diese Punkte gehören beim Vergleich in die Prüfung, weil sie in den Bedingungen sehr unterschiedlich geregelt sind:
- Ausschlusskatalog: Verschleiß, Abnutzung, Korrosion und Schäden aus einem Mangel, für den ein Dritter aus Gewährleistung oder Garantie einzustehen hat, sind in technischen Versicherungen regelmäßig ausgenommen.
- Geltungsbereich: Stationärer Schutz am Betriebsort ist der Normalfall. Mobile Geräte im Außendienst oder auf der Baustelle brauchen meist eine gesonderte Vereinbarung.
- Datenträger und Wiederherstellung: Die Kosten für das Zurückspielen von Daten sind eine eigene Position und nicht automatisch Teil der Sachdeckung.
- Mehrkosten und Betriebsunterbrechung: Miete eines Ersatzgeräts, Überstunden, Eilfracht. Ohne diesen Baustein bleibt der teuerste Teil des Schadens beim Betrieb.
- Selbstbeteiligung: Sie senkt den Beitrag und ist in technischen Versicherungen üblich. Sie sollte zum durchschnittlichen Kleinschaden passen, sonst leistet die Police faktisch nie.
- Versicherungswert: Üblich ist der Neuwert im Sinne des Wiederbeschaffungspreises gleichartiger Technik. Wird die Summe zu niedrig angesetzt, droht eine anteilige Kürzung wegen Unterversicherung.
Was der Elektronikmarkt an der Kasse anbietet

Beim Kauf einer Waschmaschine, eines Fernsehers oder eines Notebooks folgt fast immer die Frage nach dem Geräteschutz. Verkauft wird das als Elektronikversicherung, Garantieverlängerung oder Rundumschutz. Die Verbraucherzentrale beziffert die Beiträge dieser Verträge auf 10 bis 30 Prozent des Verkaufspreises pro Jahr, je nach Neuwert des Geräts. Bei einem Gerät für 1.000 Euro sind das 100 bis 300 Euro jährlich.
Die Verbraucherzentrale Hamburg dokumentiert dazu einen Fall aus der Beratung. Für eine Waschmaschine zum Kaufpreis von 199 Euro zahlte der Kunde über neun Jahre rund 800 Euro an Beiträgen. Bereits nach zwei Jahren hatte er den Neupreis der Maschine an Prämien überwiesen. Weil er die dreimonatige Kündigungsfrist verpasste, lief der Vertrag weiter, obwohl das Gerät längst entsorgt war.
Auf die Kündigungsfrist achten. Geräteschutzverträge verlängern sich häufig automatisch und haben eine Kündigungsfrist von bis zu drei Monaten zum Ablauf. Wer das Gerät verkauft oder entsorgt, muss den Vertrag getrennt beenden. Setzen Sie sich beim Abschluss sofort eine Erinnerung in den Kalender, sonst zahlen Sie für ein Gerät weiter, das es nicht mehr gibt.
Brauche ich als Privatperson eine Elektronikversicherung?
Nein, in aller Regel nicht. Die Verbraucherzentralen ordnen Geräteversicherungen für Smartphone, Tablet, Fernseher und Haushaltsgeräte als teuer und meist überflüssig ein und raten vom Abschluss ab. Die Begründung folgt einem einfachen Grundsatz der Versicherungslogik: Versichert wird, was man selbst nicht bezahlen kann. Ein Haftpflichtschaden über mehrere hunderttausend Euro fällt darunter, ein defekter Fernseher nicht.
Dazu kommen drei sachliche Punkte. Erstens leisten viele Verträge den Zeitwert und nicht den Neuwert, und der fällt bei Unterhaltungselektronik schnell. Zweitens ersetzen Versicherer häufig nicht das Modell, sondern ein Gerät mit ähnlichem Leistungsumfang, teils generalüberholt. Drittens greift ohnehin zuerst die gesetzliche Gewährleistung. Wie sich ein Vertrag ohne Provisionsinteresse prüfen lässt, steht im Beitrag zum unabhängigen Versicherungsvergleich.
- Gewährleistung prüfen. Bei neuen Waren gegenüber einem Händler beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwei Jahre ab Übergabe. Im ersten Jahr wird nach Paragraf 477 Absatz 1 BGB vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag, der Händler müsste also das Gegenteil beweisen.
- Herstellergarantie nachlesen. Die Garantie ist eine freiwillige Zusage neben der Gewährleistung. Viele Hersteller geben zwei oder drei Jahre, bei einzelnen Hausgeräten auch länger. Was die Garantie schon abdeckt, muss keine Police abdecken.
- Hausrat gegenchecken. Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel an der Elektronik in der Wohnung sind Sache der Hausratversicherung. Überspannungsschäden nach Blitzeinschlag sind dort oft ein Zusatzbaustein mit eigener Entschädigungsgrenze.
- Rücklage bilden. Legen Sie den Betrag, den die Police kosten würde, auf ein Tagesgeldkonto. Bei einer Beitragsquote von 15 Prozent haben Sie nach gut sechs schadenfreien Jahren den Neuwert des Geräts angespart, ohne Selbstbeteiligung und ohne Ausschlüsse.
- Widerruf prüfen. Ist der Vertrag bereits unterschrieben, können Versicherungsverträge nach Paragraf 8 Versicherungsvertragsgesetz in der Regel innerhalb von 14 Tagen in Textform widerrufen werden, sofern die Belehrung ordnungsgemäß erteilt wurde.
Wo verläuft die Grenze zur Handyversicherung?
Die Handyversicherung ist der Spezialfall der Geräteversicherung für ein einzelnes Mobilgerät, meist mit Bruch- und Flüssigkeitsschäden im Grundtarif und Diebstahl nur im teureren Paket. Die Elektronikversicherung im gewerblichen Sinn versichert dagegen einen ganzen Gerätebestand nach Positionen und Versicherungssummen, oft ergänzt um Mehrkosten und Datenwiederherstellung. Welche Klauseln bei Mobilgeräten typisch sind und warum die Diebstahldeckung dort häufig ins Leere läuft, steht ausführlich im Beitrag zur Handyversicherung.
Für den Alltag lässt sich das kurz sagen. Wer als Selbstständiger Technik im Wert von mehreren zehntausend Euro einsetzt, prüft eine Elektronikversicherung mit Blick auf Paragraf 2 ABE und die Zusatzbausteine. Wer im Privathaushalt einen Fernseher kauft, unterschreibt an der Kasse besser nichts und legt stattdessen die 10 bis 30 Prozent des Kaufpreises pro Jahr beiseite, die die Police gekostet hätte.
