Die Sterbegeldversicherung ist eine kleine Kapitallebensversicherung mit Versicherungssummen zwischen etwa 4.000 Euro und 10.000 Euro. Sie wird häufig ohne oder mit stark vereinfachter Gesundheitsprüfung verkauft und richtet sich an ältere Menschen, die ihren Angehörigen die Bestattungskosten abnehmen möchten. Das Motiv ist nachvollziehbar. Die Rechnung geht in vielen Fällen trotzdem nicht auf.

Wie funktioniert eine Sterbegeldversicherung?
Sie zahlen einen monatlichen Beitrag, entweder über eine feste Dauer von 10 oder 20 Jahren oder lebenslang. Stirbt die versicherte Person, erhalten die Bezugsberechtigten die vereinbarte Summe. Anders als bei einer normalen Kapitallebensversicherung gibt es keinen festen Ablauftermin mit Auszahlung, denn die Leistung ist an den Tod gebunden. Wer 100 Jahre alt wird und lebenslang zahlt, zahlt eben 35 Jahre lang.
Der Anlass für dieses Produkt ist historisch. Bis Ende 2003 zahlten die gesetzlichen Krankenkassen ein Sterbegeld, zuletzt 525 Euro für Mitglieder und 262,50 Euro für Familienversicherte. Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz entfiel diese Leistung zum 1. Januar 2004 vollständig. Die Lücke, die dadurch entstand, ist real, nur ist die Versicherung nicht automatisch der beste Weg, sie zu schließen.
MerkeDieser Beitrag ist allgemeine Verbraucherinformation und ausdrücklich keine Anlage- oder Versicherungsberatung im Sinne von Paragraf 34d der Gewerbeordnung. Ob ein Vertrag in Ihrer konkreten Situation sinnvoll ist, hängt von Alter, Gesundheitszustand, vorhandenem Vermögen und Familiensituation ab. Die Versicherungsberatung der Verbraucherzentralen und Berater mit Erlaubnis nach Paragraf 34e der Gewerbeordnung arbeiten gegen Honorar statt gegen Provision.
Warum raten Verbraucherschützer meist ab?
Stiftung Warentest untersuchte am 17. Januar 2024 insgesamt 32 Sterbegeldversicherungen von 27 Anbietern und fasste das Ergebnis in vier Worten zusammen: nur sehr eingeschränkt zu empfehlen. Der Grund ist die Beitragssumme. Wer lange lebt, zahlt mehr ein, als am Ende ausgezahlt wird.
Die Verbraucherzentrale Hamburg rechnet einen realen Fall vor. Herr M., 66 Jahre alt, versichert 8.000 Euro und zahlt dafür 56,52 Euro im Monat über 19 Jahre. Das ergibt knapp 13.000 Euro Beitragssumme gegenüber 8.000 Euro Leistung. Aus dem Vertrag gingen einmalige Abschlusskosten von 312,46 Euro und eine Jahresgebühr von 72,88 Euro hervor. Damit der Vertrag für die Erben rechnerisch vorteilhaft bleibt, dürfte Herr M. nur knapp elf Jahre überleben, also höchstens 77 Jahre alt werden.
| Kennzahl | Wert | Quelle und Stand |
|---|---|---|
| Geprüfte Tarife | 32 Angebote von 27 Anbietern | Stiftung Warentest, 17. Januar 2024 |
| Monatsbeitrag 65-Jährige, 7.000 Euro Summe, 20 Jahre Zahlung | 39 bis 53 Euro | Stiftung Warentest, 17. Januar 2024 |
| Angebote mit Wartezeit | 27 von 32, ein bis drei Jahre | Stiftung Warentest, 17. Januar 2024 |
| Angebote ohne Wartezeit | 5 von 32, dafür mit Gesundheitsprüfung | Stiftung Warentest, 17. Januar 2024 |
| Beispielrechnung 66-Jähriger | knapp 13.000 Euro Beitrag für 8.000 Euro Leistung | Verbraucherzentrale Hamburg |
| Übliche Versicherungssummen | 4.000 bis 10.000 Euro | Verbraucherzentrale Bundesverband |
Der zweite Kritikpunkt ist die Kostenstruktur. Ein erheblicher Teil der Beiträge fließt in Abschlusskosten, Verwaltungsgebühren und Provisionen sowie in den Risikoanteil, der den Todesfallschutz vor Ablauf der Beitragszahlung finanziert. Was übrig bleibt, wird verzinst angelegt, und diese Verzinsung ist bei kurzen Restlaufzeiten zu klein, um die Kosten auszugleichen. Es ist derselbe Einwand, den Verbraucherschützer gegen kapitalbildende Policen allgemein erheben: Versicherung und Geldanlage in einem Vertrag zu bündeln kostet mehr, als es bringt.
Was bedeutet die Wartezeit im Todesfall?
27 der 32 geprüften Angebote enthielten eine Wartezeit von einem, zwei oder drei Jahren. Stirbt die versicherte Person in dieser Zeit an einer Krankheit, zahlt der Versicherer nicht die Versicherungssumme, sondern nur die bis dahin eingezahlten Beiträge zurück, teils mit einem Aufschlag. Bei Unfalltod entfällt die Wartezeit in der Regel.
Ohne Gesundheitsfragen heißt nicht ohne Bedingungen. Die Werbung mit der Formel Annahme garantiert bezieht sich auf den Vertragsabschluss, nicht auf die Leistung. Die Gegenleistung für den Verzicht auf Gesundheitsfragen ist die Wartezeit. Wer mit einer bekannten schweren Erkrankung abschließt, kauft in vielen Fällen eine Beitragsrückzahlung und keine Versicherungssumme. Die fünf Angebote ohne Wartezeit im Test von Stiftung Warentest verlangten dafür eine Gesundheitsprüfung.
Was kostet eine Bestattung tatsächlich?
Die Spanne ist groß, und das macht die Bemessung schwierig. Stiftung Warentest nennt eine Bandbreite von etwa 2.500 Euro bis weit über 10.000 Euro. Als Orientierungswerte gibt der Test eine Urnenbestattung mit Grab mit im Schnitt 3.500 Euro an, eine Erdbestattung ab 5.000 Euro, eine Baumbestattung ab etwa 3.000 Euro und eine Seebestattung ab etwa 2.500 Euro.
Der größte Kostenblock ist oft nicht der Bestatter, sondern die Friedhofsgebühr der Kommune. Die Unterschiede zwischen zwei Städten können mehr als das Doppelte betragen. Fragen Sie die Gebührensatzung Ihrer Gemeinde ab, bevor Sie eine Versicherungssumme festlegen, sonst bemessen Sie nach einem Durchschnittswert, der für Ihren Ort nicht gilt.
- Friedhofsgebühren: Grabnutzungsrecht, Öffnen und Schließen des Grabes, Trauerhalle. Kommunal geregelt, deshalb regional sehr unterschiedlich.
- Bestatterleistungen: Sarg oder Urne, Überführung, Hygienische Versorgung, Formalitäten. Hier lässt sich am ehesten vergleichen.
- Grabmal und Pflege: Fällt erst später an und wird bei der Bemessung regelmäßig vergessen. Bei Grabnutzungsrechten über 20 bis 30 Jahre summiert sich die Pflege.
- Trauerfeier: Blumen, Musik, Traueranzeige, Bewirtung. Diese Posten sind planbar und lassen sich vorab festlegen.
- Bestattungspflicht: Die Bestattungsgesetze der Länder verpflichten nahe Angehörige zur Bestattung. Wer das Erbe ausschlägt, ist von dieser Pflicht nicht automatisch befreit.
Welche Alternativen gibt es?
- Bedarf ermitteln. Holen Sie zwei Kostenvoranschläge von Bestattern ein und addieren Sie die Friedhofsgebühren Ihrer Gemeinde. Erst danach steht die Zielsumme fest.
- Vorhandenes Vermögen prüfen. Wer bereits Rücklagen in Höhe der Bestattungskosten hat, braucht keinen Versicherungsvertrag, sondern eine klare Zweckbestimmung und ein Konto, an das die Angehörigen kommen.
- Sparkonto zweckbinden. Die Verbraucherzentralen und Stiftung Warentest nennen ein Tages- oder Festgeldkonto als naheliegende Alternative. Es fallen keine Abschlusskosten und keine Provision an, und das Geld bleibt bis zuletzt verfügbar.
- Bestattungsvorsorgevertrag abschließen. Sie legen die Leistungen mit einem Bestatter fest. Zahlen Sie den Betrag aber nicht an den Bestatter selbst, sondern auf ein Treuhandkonto, etwa bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG. So ist das Geld bei einer Insolvenz des Betriebs geschützt.
- Vollmacht regeln. Ein Konto ist im Todesfall nur zugänglich, wenn eine über den Tod hinaus wirksame Bankvollmacht vorliegt. Ohne sie warten Angehörige auf den Erbschein und strecken die Kosten vor.
- Unterlagen auffindbar hinterlegen. Policennummer, Kontodaten und Bestattungswünsche gehören in einen Ordner, dessen Ort mindestens zwei Personen kennen.

Ein Sonderfall betrifft Menschen, die Sozialleistungen beziehen oder erwarten. Ein reines Sparguthaben wird beim Sozialamt als verwertbares Vermögen angerechnet, eine zweckgebundene Bestattungsvorsorge dagegen bis zu einer angemessenen Höhe geschont. Die Verbraucherzentrale verweist auf eine Rechtsprechung, die dabei von einer Größenordnung um 5.400 Euro ausgeht. In dieser Konstellation kann eine Sterbegeldversicherung oder ein Treuhandvertrag ausnahmsweise die bessere Wahl sein, weil er das Geld für den Zweck sichert. Die Verbraucherzentrale Hamburg weist zugleich darauf hin, dass die Pfändungssicherheit solcher Verträge nur bis 3.579 Euro reicht.
Für wen kann sich der Vertrag trotzdem lohnen?
Die Antwort ist unbequem, aber ehrlich: vor allem für den, der früh stirbt. Bei einer Wartezeit von drei Jahren und einem Tod im vierten oder fünften Jahr steht einer geringen Beitragssumme die volle Versicherungssumme gegenüber. Das ist die Versicherungslogik, und sie funktioniert. Nur lässt sich der eigene Todeszeitpunkt nicht planen, und die Statistik spricht bei Vertragsabschluss mit 60 oder 65 Jahren gegen diesen Verlauf.
Sinnvoll bleibt der Vertrag außerdem, wenn Vermögen aus sozialrechtlichen Gründen zweckgebunden werden soll, wenn Angehörige erfahrungsgemäß kein Geld zurücklegen würden, oder wenn eine schwere Vorerkrankung jede andere Absicherung ausschließt. Wer dagegen den Todesfallschutz für eine Familie mit laufenden Verpflichtungen braucht, ist mit einer Risikolebensversicherung und ihrer Versicherungssumme besser bedient, weil dort dieselbe Prämie ein Vielfaches an Leistung absichert.
Historische Überschussbeteiligungen, die in Angeboten als Prognose auftauchen, sind keine Zusage. Die tatsächliche Auszahlung kann niedriger ausfallen als der prognostizierte Wert, garantiert ist nur die vereinbarte Grundsumme. Dieselbe Mechanik erklärt der Beitrag zur Lebensversicherung und ihrem Rückkaufswert ausführlicher, und wie sich diese Bausteine in die Gesamtplanung einfügen, zeigt der Überblick zur Altersvorsorge in drei Schichten.
Wenn Sie bereits einen Vertrag haben und ihn für einen Fehlkauf halten, kündigen Sie nicht ohne Rechnung. Lassen Sie sich den aktuellen Rückkaufswert schriftlich nennen und vergleichen Sie ihn mit der Summe der noch ausstehenden Beiträge. Bei einem Vertrag, der seit 15 Jahren läuft, ist der Ausstieg oft teurer als das Durchhalten.
